Drucksache 17 / 10 471 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort Bearbeitungsstand Wohngeldanträge in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war im Jahr 2011 die Zahl der gestellten Wohngeldanträge in den Bezirken? Frage 2: Wie hoch war im Jahr 2011 die Zahl der Wohngeldbescheide in den Bezirken? Antwort zu 1 und 2: Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk gestellte Wohngeldanträge 2011 abschließend bearbeitete Wohngeldanträge 2011 Mitte 8.352 8.339 Friedrichshain-Kreuzberg 7.299 7.941 Pankow 9.319 9.501 Charlottenburg-Wilmersdorf 5.999 6.143 Spandau 5.493 5.716 Steglitz-Zehlendorf 4.452 4.626 Tempelhof-Schöneberg 8.076 8.623 Neukölln 8.006 6.518 Treptow-Köpenick 5.990 5.771 Marzahn-Hellersdorf 9.123 9.858 Lichtenberg 9.056 10.071 Reinickendorf 5.329 5.529 Quelle: DiWo - Allgemeine Arbeitsstatistik (Wohngeld) Im Jahr 2011 wurden berlinweit 86.494 Wohngeldanträge gestellt und 88.636 Wohngeldanträge abschließend bearbeitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10471 Frage 3: Wie viele Widerspruchsverfahren zu Wohngeldbescheiden gab es 2011 in den Bezirken? Antwort zu 3: Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk eingegangene Widersprüche 2011 Mitte 428 Friedrichshain- Kreuzberg 319 Pankow 491 Charlottenburg- Wilmersdorf 278 Spandau 264 Steglitz-Zehlendorf 266 Tempelhof-Schöneberg 192 Neukölln 302 Treptow-Köpenick 304 Marzahn-Hellersdorf 417 Lichtenberg 451 Reinickendorf 219 Quelle: DiWo - Erfolgsstatistik Im Jahr 2011 sind Berlin-weit 3.931 Widersprüche eingegangen. Frage 4: Wie lange dauerte durchschnittlich die Bearbeitung der Wohngeldanträge in den Bezirken im Jahr 2011? Frage 5: Wie lange dauerte im Jahr 2011 die Bearbeitung der Wohngeldanträge im Höchstfall in den Bezirken? Antwort zu 4 und 5: Für die Ermittlung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrages gibt es eine statistische Auswertung mittels des DiWo-Verfahrens (Dialogisiertes Wohngeldverfahren ). Die statistisch ermittelten Bearbeitungszeiten beziehen sich auf Erstbescheide, Weiterbewilligungen und Erhöhungsbescheide und erfassen den Zeitraum zwischen Antragseingang und Bescheiderstellung Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werde: Bezirk durchschnittliche Bearbeitungszeit 2011 in Wochen Mitte 10,9 Friedrichshain- Kreuzberg 15,0 Pankow 8,4 Charlottenburg- Wilmersdorf 10,8 Spandau 5,7 Steglitz-Zehlendorf 8,9 Tempelhof- Schöneberg 14,1 Neukölln 9,2 Treptow-Köpenick 6,3 Marzahn-Hellersdorf 5,0 Lichtenberg 9,5 Reinickendorf 4,8 Quelle: DiWo - Verfahren Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrages im Jahr 2011 betrug berlinweit 9 Wochen. Eine statistische Auswertung über die Bearbeitungsdauer im Höchstfall liegt nicht vor. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist insbesondere davon abhängig, wie schnell und wann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller alle entscheidungsrelevanten Unterlagen ein-gereicht hat. Bei Vorlage vollständiger Unterlagen sind die Bearbeitungszeiten erheblich kürzer, meist nur drei bis vier Wochen. Frage 6: Wie hoch ist die Zahl der derzeit unbeschiedenen Wohngeldanträge? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten! Antwort zu 6: Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk nicht abschließend bearbeitete Anträge (Stand 30. April 2012) Mitte 1.715 Friedrichshain- Kreuzberg 1.578 Pankow 1.122 Charlottenburg- Wilmersdorf 1.162 Spandau 454 Steglitz-Zehlendorf 471 Tempelhof-Schöneberg 760 Neukölln 2.642 Treptow-Köpenick 671 Marzahn-Hellersdorf 543 Lichtenberg 813 Reinickendorf 340 Quelle: DiWo - Allgemeine Arbeitsstatistik (Wohngeld) Mit Stand 30. April 2012 sind insgesamt 12.271 Wohngeldanträge noch nicht abschließend bearbeitet. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10471 3 Frage 7: Wie viele MitarbeiterInnen und Mitarbeiter bearbeiten derzeit die Wohngeldanträge? Frage 8: Wie viele MitarbeitenInnen sind derzeit in den Stellenplänen der Bezirke für die Bearbeitung der Wohngeldanträge vorgesehen? Antwort zu 7 und 8: Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bezirksamt Personal für die Antragsbearbeitung in Stellen im März 2012 - tatsächlich anwesend - - Ist - Personal für die Antragsbearbeitung in Stellen für März 2012 - vorgesehen - - Soll - Mitte 5,75 7,25 Friedrichshain-Kreuzberg 5,00 9,00 Pankow 10,20 11,75 Charlottenburg-Wilmersdorf 8,32 11,00 Spandau 8,75 8,75 Steglitz-Zehlendorf 3,50 5,75 Tempelhof-Schöneberg 10,85 10,85 Neukölln 3,75 5,75 Treptow-Köpenick 8,00 9,05 Marzahn-Hellersdorf 8,00 12,50 Lichtenberg 9,00 9,00 Reinickendorf 6,25 6,25 Quelle: Bezirksangaben, die im Rahmen der Selbstbefassung des Petitionsausschusses wegen der Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen erhoben wurden Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10471 Frage 9: Welche Möglichkeiten haben die Bezirke um die vom Petitionsausschuss geforderte Bearbeitungszeit von maximal drei Monaten sicher zu stellen? Antwort zu 9: Die personelle Ausstattung der Wohngeldbehörden und die Organisation der Arbeitsabläufe liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirks. Im Rahmen der zugewiesenen Globalsummen entscheiden die Bezirke in eigenständiger Verantwortung über die Stellenausstattung der einzelnen Fachbereiche, d.h., in welchem Umfang und an welcher Stelle innerhalb der Bezirksverwaltung wie viel Personal eingesetzt wird. Die Bezirke waren und sind bestrebt, zusätzliches Personal zur Bearbeitung der Wohngeldanträge heranzuziehen, soweit es möglich und vertretbar ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt die Wohngeldbehörden bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge durch die Bereitstellung und ständige Weiterentwicklung eines funktionierenden DiWo-Verfahrens. Die Erfahrungsaustausche der bezirklichen Wohngeldbehörden untereinander und die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in fachlichen Fragen dienen ebenfalls der zügigen Bearbeitung der Wohngeldanträge. Berlin, den 16. Mai 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2012) 4