Drucksache 17 / 10 486 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 08. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2012) und Antwort Ferienwohnungen auf berlin.de Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass auf dem offiziellen Hauptstadtportal http://www.berlin.de in der Rubrik Tourismus aktuell „über 350 Ferienwohnungen “, fast ausschließlich in Innenstadtwohngebieten gelegen , angeboten werden? Frage 2: Was wird der Senat unternehmen, um das Anbieten von Ferienwohnungen insbesondere in der Innenstadt und in Mietshäusern auf berlin.de zu unterbinden ? Frage 3: Ist dem Senat bekannt, ob und welche öffent- lichen und halb-öffentlichen Internetangebote (von Beteiligungsunternehmen , Bezirken, Zuwendungsempfängern o.ä.) ebenfalls Angebote für Ferienwohnungen unterbreiten ? Antwort zu 1.-3.: Berlin.de wird in Public-Private- Partnership betrieben und ist kostenfrei für das Land Berlin. Die Kostenfreiheit für das Land wird dadurch erreicht, dass der private Betreiber den Betrieb und die Weiterentwicklung des Portals über bezahlte Werbung und kostenpflichtige Mehrwertdienste, z.B. Hotelbuchungen , Kartenvorverkauf oder Wunschkennzeichen, refinanziert . Mit dem Zulassen von Werbung und dem Bereitstel- len von Mehrwertdiensten ist aber zugleich die Verpflichtung für den Betreiber verbunden, Werbung und Mehrwertdienste grundsätzlich zuzulassen, wenn diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z.B. Jugendschutz ) oder für klar definierte Anbieter wie politische Parteien oder Religionsgemeinschaften prinzipiell ausgeschlossen sind. Bei Ferienwohnungen, für die auch auf Berlin.de ge- worben wird, handelt es sich um legale, wenn auch aus Sicht des Senats zum Teil wirtschaftspolitisch und wohnungsbaupolitisch problematische Angebote. Der Senat erwartet vom Betreiber besondere Sensibilität bei Werbeangeboten mit stadtpolitisch umstrittenem Inhalt, aber für die Auswahl der Werbepartner ist der Betreiber unter Beachtung des Redaktionsstatuts und der derzeitigen Rechtslage selbst verantwortlich. Weitere Anbieter im Sinne der Frage 3 sind dem Senat nicht bekannt. Der Senat beabsichtigt allerdings, auf Grundlage eines im April d.J. von GEWOS Institut für Stadt- Regionalund Wohnforschung GmbH (GEWOS) vorgelegten Untersuchungsberichtes über ein Indikatorensystem zur kleinräumigen Wohnungsmarktanalyse, wieder ein Zweckentfremdungsverbot in Berlin bzw. in Teilgebieten der Stadt einzuführen. Das Zweckentfremdungsrecht ist geeignet, die Umnutzung von Wohnraum in anderweitige Nutzungszwecke - so auch bei der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung - einzuschränken. Mit einer abschließenden Umsetzung, vor dem Hintergrund einzubindender Gremien der Wohnungswirtschaft wie auch unter Einhaltung verwaltungsseitiger Verfahrensregelungen bei der Einführung neuer Rechtsnormen, wird nicht vor Anfang 2013 gerechnet. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Gesamtzahl der in Berlin angebotenen Ferienwohnungen? Antwort zu 4.: Auf Grundlage des zuvor genannten Untersuchungsberichtes von GEWOS, der auch eine Ermittlung der in Berlin angebotenen Ferienwohnungen beinhaltet, muss davon ausgegangen werden, dass derzeit in Berlin rund 8.900 Ferienwohnungen auf rund 40 Internetplattformen angeboten werden. Nach einer Mitgliederbefragung der Berliner Mieter- gemeinschaft im Jahr 2011 wird davon ausgegangen, dass rund ein weiteres Drittel Ferienwohnungen existieren, die nicht im Internet angeboten und quasi unter der Hand vermietet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10486 Insgesamt erscheint demnach ein Angebot von rund 12.000 Ferienwohnungen in Berlin als wahrscheinlich; bezogen auf den gesamten Wohnungsbestand in Berlinmacht dies einen Anteil von 0,7% aus. Berlin, den 07. Juni 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2012) 2