Drucksache 17 / 10 491 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 07. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2012) und Antwort Pferdefuhrwerke: Tierquälerei im Straßenverkehr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Pferdekutschen-Gespanne zur Personen- beförderung sind in Berlin 2012 im Einsatz? Wie viele Pferde sind hier insgesamt im Einsatz? Zu 1.: Nach amtlicher Kenntnis sind in Berlin momentan 23 Kutschen/Gespanne unter Nutzung von 31 Pferden im Einsatz. 2. Wie viele Pferdefuhrwerksbetriebe betreiben Pferdekutschen-Gespanne zur Personenbeförderung in Berlin? Zu 2.: In Berlin gibt es gegenwärtig 10 amtlich bekannte Pferdefuhrwerksbetriebe. 3. In wie viele Verkehrsunfälle waren Pferdekutschen-Gespanne seit dem Jahr 2008 verwickelt? (Bitte auf-schlüsseln nach Jahr, verletzten Menschen und verletzten Tieren) Zu 3.: 2008 2009 2010 2011 Anzahl der Verkehrsunfälle 2 2 1 / Anzahl der verletzten Menschen 1 / 1 / Anzahl der verletzten Tiere 10 / / / Erfasst sind hier Verkehrsunfälle im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG). 4. Kamen Pferde, die in Unfälle verwickelt waren, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zum Einsatz? Zu 4.: Im Jahr 2010 kam es zu einem Sturz eines Pferdes ohne vorangegangene Fremdeinwirkung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Verkehrsunfall im Sinne des StVUnfStatG. Dieses Pferd kam zu einem späteren Zeitpunkt wieder zum Einsatz. 5. Wie werden die Pferde zu ihren Einsatzorten transportiert? Wird der Transport der Tiere zu ihren Einsatzorten vom Veterinäramt und der Polizei auf ihre ordnungsgemäße Durchführung kontrolliert? Zu 5.: Bei räumlicher Nähe zum Einsatzort erfolgt kein gesonderter Transport. Bei größerer Entfernung werden die Tiere gesondert per LKW bzw. Zugmaschine /Pferdetranspor-ter zum Einsatzort transportiert. Die Überprüfung der Transportfahrzeuge findet durch die für den Betriebssitz zuständige Veterinärbehörde am Betriebsstandort statt. Eine regelmäßige Kontrolle am Einsatzstandort würde wegen der zeitlichen Abstimmung einen unverhältnismäßig hohen behördlichen Aufwand erfordern. Es erfolgen deshalb in der Regel Stichprobenkontrollen , wenn die Transporter zum Kontrollzeitpunkt vor Ort sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10491 6. Lagen nach 2008 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor? Wenn ja, wie viele und gegen welche Betriebe? Zu 6.: Nach 2008 wurden Kutschbetriebe in ca. 20 Fällen angezeigt. Dem Senat liegen keine Kenntnisse darüber vor, um welche Betriebe es sich dabei handelt. 7. Besitzt das zuständige Veterinäramt ausreichende Kapazitäten, um die Einhaltung der Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe regelmäßig vor Ort zu kontrollieren? Zu 7.: Die Zuständigkeit für die Überwachung von Pferdefuhrwerksbetrieben erstreckt sich auf alle Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter (VetLeb), in deren Zuständigkeitsbereich solche Betriebe ansässig sind oder Kutschfahrten durchführen. Die Personalausstattung der einzelnen VetLeb ist unterschiedlich. Eine pauschale Aussage kann somit nicht getroffen werden. 8. Wie oft fanden seit dem Jahr 2008 Vorort- Kontrollen durch Polizei und/oder Veterinäramt statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Ort der Kontrolle) Zu 8.: 2008 fanden 4 Kontrollen, 2009 fanden 6 Kontrollen, 2010 fanden 7 Kontrollen und 2011 fanden 8 Kontrollen zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit Schwerpunkt April, Mai, Juli und Dezember statt. In 2012 waren es bisher 4 Vorort-Kontrollen. Angaben über die konkreten Kontrollorte liegen dem Senat nicht vor. Die Polizei führt über Kontrollen von Pferdekutschen keine Statistiken. 9. Konnten alle Kontrollierten den geforderten Sachkundenachweis vorlegen? Zu 9.: Ja. 10. Werden Vorort-Kontrollen den Betreibern vorher angekündigt? Zu 10.: Nein. 11. Wie viele Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und/oder gegen die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe wurden seit 2008 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Betrieb und Verstoß) Zu 11.: 2008 und 2009 gab es jeweils einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, 2010 gab es 2. Betroffen waren 4 Betriebe. 12. Welche Sanktionen ergingen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und/oder gegen die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe? Zu 12.: Soweit dem Senat bekannt ist, wurden Bußgelder erhoben. 13. Gab es Fälle, bei denen Betreibern die Erlaubnis gemäß §11 Abs. 1 Nr. 3c des Tierschutzgesetzes entzogen wurde? Wenn ja, wie viele? Zu 13.: Nein. 14. Wurden die Pferde auf Krankheiten hervorgerufen durch Stress im Straßenverkehr untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 14.: Gestresste Tiere wurden bei keiner Kontrolle angetroffen. Da nur Tiere eingesetzt werden, die vom Temperament sowie ihrer Konstitution und Erfahrung für den Einsatz im Straßenverkehr geeignet sind, wird ihre Stressbelastung seitens der VetLeb als gering eingestuft. 15. Fährt jedes in Berlin eingesetzte Pferdekutschen- Gespann mit einem sachkundigen Beifahrer, wie es die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe unter Punkt II. 11 vorsehen? Welche Konsequenzen hat es, sollte ein Pferdekutschen-Gespann ohne solch einen Beifahrer im Betrieb angetroffen werden? Zu 15.: Allein das Fehlen eines/einer Beifahrers/ Beifahrerin führt nicht zu behördlichen Sanktionen, da die Berliner Kutschenleitlinien aus Gründen der Verhältnismäßigkeit diesbezüglich auch nur eine Soll-Bestimmung enthalten. Nach Angaben der VetLeb setzt ein Großteil der Betriebe sachkundige Beifahrer/Beifahrerinnen ein. Bei den Fällen, in denen dies nicht der Fall war, sahen die VetLeb bisher keinen, auf das Fehlen eines/einer Beifahrers/Beifahrerin zurückzuführenden Anlass zur Sanktionierung von Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Berlin, den 5. Juni 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2012) 2