Drucksache 17 / 10 506 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig (LINKE) vom 14. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2012) und Antwort Was bringt die Erhöhung der Speicherfrist von Videoaufnahmen wirklich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen hat die Berliner Polizei jeweils in den Jahren 2010 und 2011 Videomaterial der BVG zur Auswertung nach Anfangsverdacht einer Straftat angefordert ? Zu 1.: Zur Auswertung eines Anfangsverdachts wurde im Jahr 2010 in 2.907 Fällen Videomaterial von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) angefordert, im Jahr 2011 in 3.873 Fällen. 2. In wie vielen Fällen davon konnte der An- forderung nicht entsprochen werden, weil die gesetzlich vorgegebene Speicherfrist von 24 Stunden schon überschritten war (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 2.: Im Jahr 2010 konnte der Anforderung in 64 Fällen oder 2,20 % wegen überschrittener Speicherfrist nicht entsprochen werden, im Jahr 2011 in 207 Fällen oder 5,34 %. 3. In wie vielen Fällen von allen Anforderungen war die Frist von 24 Stunden bereits abgelaufen, eine Frist von 48 Stunden aber noch nicht überschritten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? 4. In wie vielen Fällen von allen Anforderungen war auch eine Frist von 48 Stunden bereits überschritten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 3. und 4.: Hierzu erfolgt keine statistische Er- hebung. Berlin, den 04. Juni 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2012)