Drucksache 17 / 10 507 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 14. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2012) und Antwort Höhere Eigenkapitalrücklage bei der IBB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Basel III ist ein wesentlicher Eckpfeiler der internationalen Bemühungen, die Finanzmärkte stabiler zu gestalten und eine Wiederholung einer von den Finanzmärkten ausgehenden Wirtschaftskrise, wie sie in den Jahren 2008 und 2009 eingetreten ist, zu verhindern. Kernbestandteile sind höhere und international einheitliche Anforderungen an Quantität und Qualität des Eigenkapitals und höhere Liquiditätsanforderungen (Liquidity Coverage Ratio - LCR) an Banken sowie schärfere Regeln für die Fristentransformation (Net Stable Funding Ratio - NSFR) sowie die Einführung einer risikounabhängigen Verschuldungsquote (Leverage Ratio). Einen Überblick über die Regeln im Einzelnen gibt die Deutsche Bundesbank in „Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken“. (http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads /Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere_Flyer/banken aufsicht_basel3_leitfaden.html) Die Einführung von Basel III erfolgt über eine EUVerordnung und eine EU-Richtlinie, die im Sommer 2012 verabschiedet werden soll. Gleichzeitig werden entsprechende Änderungen des deutschen Rechts vorbereitet, die parallel zur EU-Verordnung zum 01.01.2013 in Kraft treten sollen. Die neuen Anforderungen an die Banken werden dann schrittweise bis 2019 wirksam. Die LCR ist ab dem 01.01.2013 in einem vorgegebenen Stressszenario zu ermitteln und voraussichtlich quartalsweise der Aufsicht als Beobachtungskennzahl zu melden. Ab 01.01.2015 ist sie verpflichtend einzuhalten. Für die NSFR sind ab 01.01.2013 die Komponenten zu melden, ab 01.01.2018 ist die Kennzahl einzuhalten. 1. Welche Auswirkungen haben die Bestimmungen zur höheren Eigenkapitalunterlegung nach Basel III für die IBB? Zu 1.: Wie alle Banken wird auch die IBB nach In- krafttreten der sogenannten Capital Requirement Directive IV am 01.01.2013 höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllen müssen als bisher. Da die abschließende Entscheidung über die Ausgestaltung der Umsetzung von Basel III in Europa noch nicht gefallen ist, lassen sich die Auswirkungen noch nicht beziffern. 2. Welche anderen Auswirkungen von Basel III ergeben sich außerdem für die IBB? Zu 2.: Neben einem höheren und qualitativ besseren Eigenkapital verlangt Basel III zukünftig auch die Erfüllung von Liquiditätskennziffern (LCR) und die Einhaltung der NSFR, durch die die Risiken der Fristeninkongruenz eingedämmt werden sollen. Auch die vorgesehene risikounabhängige Verschuldungsquote (Leverage Ratio) wird von der IBB zukünftig eingehalten werden müssen. Da auch hier noch keine abschließende Entscheidung über die Ausgestaltung gefallen ist, können die Auswirkungen noch nicht beziffert werden. In der Tendenz wird die IBB gehalten sein, ein Liquiditätsportfolio zu unterhalten, welches sich aus Staatsanleihen und Pfandbriefen erster Qualität zusammensetzt. Aufgrund gleichzeitig gestiegener Refinanzierungserfordernisse wird dieses Portfolio keinen Ergebnisbeitrag bieten, sondern ausschließlich zur Absicherung von Liquiditätsrisiken dienen. Die IBB bereitet sich jedoch intensiv darauf vor, handlungsfähig zu sein, sobald auf europäischer Ebene die Entscheidungen gefallen sind. Insgesamt lässt sich jedoch bereits heute absehen, dass die Komplexität der Bankensteuerung deutlich zunehmen wird, da zusätzliche Kennzahlen mit z. T. gegenläufigen Zielen einzuhalten sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 507 3. Für welche anderen landeseigenen Unternehmen ergeben sich welche konkreten Folgen wegen Basel III? Zu 3.: Die anderen landeseigenen Unternehmen sind nur indirekt durch Basel III betroffen, sofern sie Kreditnehmer von Banken sind. Daher ist es für eine gesicherte Beschreibung der Folgen von Basel III auf die landeseigenen Unternehmen noch zu früh, solange die Auswirkungen auf die Banken noch nicht klar sind. Berlin, den 06. Juni 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2012) 2