Drucksache 17 / 10 508 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Schäfer (GRÜNE) vom 14. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2012) und Antwort Wie lange bleibt der Senat beim Klimaschutz ratlos? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat der Berliner Klimaschutzrat zu- letzt getagt? Antwort zu 1: Mit dem Ende der 16. Legislatur- periode im August 2011 endete offiziell auch die zweite Amtszeit des Berliner Klimaschutzrates. Der Berliner Klimaschutzrat hat somit letztmalig am 27. Juni 2011 getagt. Frage 2: Warum hat der Senat noch immer keinen neuen Klimaschutzrat berufen? Frage 3: Wann wird der Senat endlich einen Klima- schutzrat einsetzen und inwiefern wird das Berliner Energiespargesetz dabei Berücksichtigung finden? Antwort zu 2 und 3.: In der Sitzung des Aus- schusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Abgeordnetenhaus von Berlin am 22.02.2012 wurde bereits mitgeteilt, dass erneut ein Klimaschutzrat berufen werden soll. Die für die Tagung notwendigen Sitzungsgelder sind Bestandteil des noch zu beschließenden Doppelhaushaltes 2012/2013, so dass derzeit diesbezüglich noch keine Verpflichtungen eingegangen werden konnten. Eine Neuberufung erfolgt insofern erst nach Verabschiedung des Haushaltes. Der neu zu berufene Klimaschutzrat wird sich mit verschiedenen Fragestellungen auseinandersetzen, u.a. auch mit dem Berliner Energieeinspargesetz. Frage 4: Welche Fragestellungen soll der Klima- schutzrat in diesem Jahr im Schwerpunkt bearbeiten? Frage 5: Welche Fragestellungen soll der Klima- schutzrat in den kommenden 5 Jahren im Schwerpunkt bearbeiten? Antwort zu 4 und 5.: Die zu bearbeitenden Themen werden gemeinsam mit dem neuen Klimaschutzrat unter Berücksichtigung der anstehenden Aufgaben im Bereich der Energie- und Klimaschutzpolitik erarbeitet und festgelegt. Schwerpunktmäßig werden dazu folgende Themenbereiche gehören: • Fortschreibung des Energiekonzeptes 2020 im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Energie- und Klimaschutzkonzept 2050, • Erarbeitung einer Anpassungsstrategie an den Klimawandel sowie die • Erarbeitung einer Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz. Frage 6: Welche Themen hat der Klimaschutzrat in den letzten 3 Jahren behandelt und wie sind sie in die Politik des Senates eingeflossen? (mit Bitte um konkrete Beispiele) Antwort zu 6.: Der Klimaschutzrat hat sich in den beiden vergangenen Amtsperioden mit vielfältigen Fragestellungen im Bereich der Energie- und Klimaschutzpolitik befasst. Beispielhaft seien dabei Stellungnahmen im Zusammenhang mit laufenden Gesetzgebungsverfahren , wie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu nennen. Eine fachliche Beteiligung erfolgte im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Berliner Klimaschutzgesetz, der Kraftwerksplanung im Land Berlin und der damit einhergehenden Vereinbarung von Nachhaltigkeitskriterien zur Beschaffung holzartiger Biomasse für den Einsatz in Berliner Heizkraftwerken. Der Klimaschutzrat hat bei Fragestellungen im Bereich der Biomassenutzung im Land Berlin mitgewirkt und dazu gemeinsam mit dem Fachbereich eine Fachtagung zum Thema „Biomassenutzung eine Option für die Berliner Klimaschutzpolitik ?“ durchgeführt. Im Themenfeld Klimawandel /-anpassung hat er verschiedene Fragestellungen behandelt, so wurde z. B. eine Stellungnahme zum Adaptionsbericht (Klimafolgenanpassungsbericht) er- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 508 2 arbeitet. Unter dem Titel „Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Region Berlin-Brandenburg - Ziele und Strategien“ war der Berliner Klimaschutzrat auf den Berliner Energietagen 2011 mit einer öffentlichen Veranstaltung präsent. Darüber hinaus hat er Empfehlungen zu konkreten, umsetzungsrelevanten Maßnahmen zum Stadtentwicklungsplan (SteP) Klima erarbeitet. Zum Ende der 2. Amtsperiode und im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl wurde durch den Klimaschutzrat eine Diskussionsveranstaltung im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema: „Wahlcheck 2011: Frau/Herr Abgeordnete/r. Wie wichtig ist Ihnen (noch) der Klimaschutz?“ initiiert und durchgeführt. Frage 7: Plant der Senat, diesmal auch Umweltver- bände im Klimaschutzrat zu beteiligen? Wenn nein: Warum nicht? Antwort zu 7.: Im Zusammenhang mit der Neube- rufung eines Klimaschutzrates sind mehrere Aspekte zu bedenken. Dabei wird zunächst die Frage der zu bearbeitenden Themen eine Rolle spielen, d. h. die Mitglieder des künftigen Klimaschutzrates müssen die fachliche Kompetenz mitbringen, auf diesen Feldern beratend tätig sein zu können. Darüber hinaus werden weitere Kompetenzen eine Rolle spielen, so dass sich eine Einbindung von Fachexperten aus Wissenschaft und Forschung, Praxisvertretern und Umweltverbänden anbietet. Frage 8: Spricht aus Sicht des Senats etwas da- gegen, die Protokolle des Klimaschutzrates in Zukunft zu veröffentlichen oder zumindest dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben? Wenn ja: was Antwort zu 8.: Nein, grundsätzlich nicht. Allerdings bedarf es dazu eines Beschlusses im neu zu berufenen Klimaschutzrat. Berlin, den 30. Mai 2012 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2012)