Drucksache 17 / 10 520 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des/der Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 21. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2012) und Antwort Suizid: Gefangener setzte seine Zelle in Brand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es neue Erkenntnisse zu dem Suizid vom 17. Januar 2012 in der JVA Moabit, wo ein Gefangener seine Zelle in Brand setzte, die über das Schreiben vom 23. Februar 2012 hinausgehen? Zu 1.: Seit dem Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 23. Februar 2012 an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten , Verbraucherschutz, Geschäftsordnung liegen keine neuen Erkenntnisse zu diesem Suizid in der JVA Moabit vor. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. 2. War eine (Rück-)Verlegung des Gefangenen nach Dieburg beabsichtigt? Wann? Zu 2.: Der betroffene Inhaftierte sollte am 17. Januar 2012 in die JVA Dieburg rückverlegt werden. 3. Sollte der Gefangene ins Haftkrankenhaus verlegt werden? Weshalb? Weshalb erfolgte die Verlegung nicht? Zu 3.: Eine Verlegung in das Justizvollzugskranken- haus Berlin war nicht geplant. Die medizinische Versorgung des betroffenen Inhaftierten erfolgte durch den medizinischen Dienst der JVA Moabit. 4. Ist der Haftraum mit einer Alarmanlage ausgerüs- tet? Hat der Gefangene Alarm ausgelöst? Zu 4.: Der Haftraum verfügt über eine Gegensprech- anlage, die in Notfällen die Kommunikation mit der zuständigen Zentrale sicherstellt. Diese wurde von dem betroffenen Inhaftierten nicht betätigt. 5. Wann wurde der Brand konkret bemerkt? Wann wurde der Brand vermutlich gelegt? Wann wurde der Haftraum geöffnet? Wann traf das Rettungspersonal ein? Zu 5.: Der Brand wurde am 17. Januar 2012 um 06:27 Uhr beim Öffnen des Haftraumes festgestellt. Die ersten Löschmaßnahmen wurden unmittelbar vorgenommen. Nach Alarmauslösung um 06:28 Uhr traf unmittelbar der Krankenpflegedienst ein und um 06:36 Uhr die alarmierte Feuerwehr und der Notarzt. Wann der Brand durch den Inhaftierten gelegt wurde, ist nicht bekannt. 6. Welche brennbaren Gegenstände befanden sich im Haftraum? Zu 6.: Der Einzelhaftraum des betroffenen Inhaftierten entsprach in seiner Ausstattung den gängigen Möglichkeiten nach der Vorgabe des § 19 Strafvollzugsgesetzes. Somit sind auch brennbare Gegenstände wie Zeitschriften , Bücher, Kleidungsstücke u. ä. in einem Haftraum eingeschränkt vorhanden und zugelassen. Berlin, den 5. Juni 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2012)