Drucksache 17 / 10 521 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 16. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2012) und Antwort Tierversuche und Kontrollen beim Max-Delbrück-Zentrum Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie oft hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in den Jahren 2005ff Kontrollbesuche zwecks Einhaltung des Tierschutzgesetzes in den Tierversuchsanlagen des Max-Delbrück-Zentrums für molekulare Medizin (MDC) vorgenommen? Zu 1.: In den Jahren 2005ff hat das LAGeSo 26 Kontrollbesuche in den Tierversuchsanlagen des MaxDelbrück -Zentrums durchgeführt. 2. Welche Verstöße und Missstände hat das Lan- desamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) bei Kontrollbesuchen im Max-Delbrück-Zentrum in den Jahren 2005ff festgestellt? (Bitte auflisten) Zu 2.: Seit dem Jahr 2005 wurden im Max-Delbrück- Zentrum folgende Verstöße festgestellt: a) 10 Verstöße gegen § 2 Tierschutzgesetz (Tier- SchG): Mängel bei der Pflege und Haltung der Versuchstiere, b) 1 Verstoß gegen § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 2 TierSchG: Bei der Tötung von Versuchstieren wurde nicht das Mittel gewählt, das nach aktuellem Stand der Erkenntnisse am schonendsten war, c) 5 Verstöße gegen § 11 Abs. 2a TierSchG: Auflagen aus der Haltungserlaubnis wurden nicht umgesetzt (z. B. nicht ausreichende Käfigkennzeichnung ), d) 5 Verstöße gegen § 11a Abs. 1 TierschG: Kontrollbücher wurden nicht entsprechend der Verordnung über die Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung geführt, e) 3 Verstöße gegen § 11 Abs. 2a TierSchG: Es wurden Tierarten gehalten, für die keine aktuelle Haltungserlaubnis bestand (siehe auch 5.). 3. Wurden Sanktionen gegen das Max-Delbrück-Zentrum wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verhängt? (Bitte auflisten nach Art der Verstöße und Sanktionen)? Zu 3.: Folgende Sanktionen wurden zu den unter 2. genannten Verstößen verhängt: Zu a) - d): Es wurden behördliche Anordnungen getroffen, so dass die Missstände - je nach Sachlage - unverzüglich bzw. im Rahmen einer angemessenen Frist abgestellt und eine Wiederholung verhindert werden konnte. Zu e): Der Einrichtung wurde die Gelegenheit gegeben, die Haltung der betreffenden Tiere unverzüglich zu beantragen . In einem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit einer Verwarnung abgeschlossen wurde. 4. Welche Tierarten sind dem Max-Delbrück-Zen- trum erlaubt zu halten und für Tierversuche zu verwenden seit 2005ff? (Bitte nach Jahren, Anzahl und Art auflisten) Zu 4.: Aus der Tabelle ist zu entnehmen, welche Tierarten in welcher Höchstzahl am Max-DelbrückZentrum (MDC) gehalten werden durften. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 521 2 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Mäuse 64.740 51.240 51.240 51.240 61.780 74.280 74.280 74.280 Ratten 4.000 4.050 4.050 4.050 2.070 2.020 2.020 2.020 Kaninchen 50 40 40 60 20 20 20 20 Krallenfrösche 0 0 35 35 35 35 110 110 Nacktmulle 0 0 20 20 20 20 20 20 Zebrafische 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 41.450 Axolotl 0 0 0 0 0 30 130 130 Hühner 40 0 0 0 0 0 0 0 Hamster 100 40 40 55 55 15 15 15 Meerschweinchen 50 0 0 15 15 15 15 15 Am MDC werden zzt. 255 Projekte nach unter- schiedlichen tierschutzrechtlichen Grundlagen durchgeführt . Die Projekte sind insgesamt mit folgenden Tierzahlen genehmigt bzw. angezeigt: 453.417 Mäuse, 39.365 Ratten, 74 Kaninchen, 6 Hamster, 6 Meerschweinchen, 102 Nacktmulle, 250 Hühner, 16.502 Fische, 790 Krallenfische. Die vorgenannten Tierzahlen beziehen sich auf den jeweils genehmigten Zeitraum der Versuche von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Für die Tiere, die in Versuchen verwendet werden dürfen, ist eine Aufgliederung der Tierzahlen und -arten nach Jahren nicht möglich. 5. Gab es Kontrollvorfälle, bei denen im Max-Del- brück-Zentrum die Haltung von Tierarten festgestellt wurde , für die das Max-Delbrück-Zentrum keine Erlaubnis besaß? Wenn ja, in welchen Jahren wurde dies festgestellt und um wie viele Fälle handelt es sich? Zu 5.: In den Jahren 2005, 2007 und 2008 wurde jeweils einmalig festgestellt, dass am Max-Delbrück-Zentrum Tierarten gehalten wurden, für die keine aktuelle Haltungserlaub-nis bestand. 6. Laut einer Tierschutzorganisation, die Einsicht in verschiedene Kontrollberichte aus den Jahren 2008 und 2009 zum Max-Delbrück-Zentrum vornahm, seien dort unterschiedliche - teilweise gravierende - Missstände festgestellt worden: Käfige seien zu klein und zu dicht besetzt , Kaninchen seien ohne Erlaubnis in nicht tierschutzgerechten Käfigen gehalten worden, verwundete und kranke Tiere seien ohne Behandlung verendet, Tiere seien nicht gefüttert worden. Treffen diese Angaben zu? Wenn ja, wurden diese Zustände mittlerweile abgestellt? Zu 6.: Ja, diese Angaben treffen zu. Durch An- ordnungen wurde sichergestellt, dass diese Zustände unverzüglich nach Feststellung abgestellt wurden. 7. Ist es richtig, dass in einer Versuchsanordnung des Max-Delbrück-Zentrums lebende Mäuse auf heiße Herdplatten gesetzt wurden/werden? Zu 7.: Nein, eine solche Versuchsanordnung gibt es nicht. Berlin, den 15. Juni 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2012)