Drucksache 17 / 10 524 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 18. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2012) und Antwort Controlling der Umsetzung der Kosten der Unterkunft (KdU) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Existiert eine Zielvereinbarung zwischen Senat und Bezirksämtern über die Durchführung des Controllings zu den Kosten der Unterkunft? (Bitte beilegen) a. Inwiefern ist in diese Verwaltungsvereinbarung zwischen Senat und Bezirksämtern der Bereich des SGB XII mit einbezogen? b. Ist den Bezirken für die Erledigung dieser Aufgabe eine spezifische Finanzausstattung zugewiesen? Wenn ja, wo ist diese etatisiert? Zu 1.: Da die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung den Bezirksämtern obliegt, ist die Umsetzung des entsprechenden Controllings gemäß Ziffer 12 der AV-Wohnen nicht durch eine Zielvereinbarung zwischen Senat und Bezirksämtern geregelt, sondern wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/10338 dargestellt, durch Zielvereinbarungen zwischen dem jeweiligen Bezirksamt und seinem Jobcenter. Nach dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 11.06.2009 (Drs.16/2431) wurde der Personalplafonds in 2010 um 38,9 Mio. € und in 2011 um 26,9 Mio. € erhöht. Hierbei waren u. a. im Teilplafonds Personal die Einrichtung von zwei Controlling-Stellen pro Bezirk für das Fallkostencontrolling im gesamten Bereich der Transferausgaben enthalten. 2. Existiert auf Landesebene ein Steuerungsgremium zum KdU-Controlling? a. Seit wann existiert das Gremium und wie oft hat es sich getroffen? b. Welche Aufgaben und Kompetenzen hat das Gre- mium? a. Welche Akteure nehmen daran teil? b. Welche Inhalte wurden auf den Treffen des Steuerungsgremiums zum KdU-Controlling behandelt? (Themen bitte auflisten und Protokolle beilegen) Zu 2.: Aufgrund der dezentralen Organisation des Controllings ist kein zentrales Steuerungsgremium erforderlich . Allerdings existiert eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit allen Bezirksämtern und Jobcentern, um eine einheitliche Durchführung des Controllings sicherzustellen . 3. Worin besteht die Prüfung der Schlüssigkeit der von den Jobcentern an die Bezirksämter übermittelten Daten im Rahmen des KdU-Controllings (vgl. Lokale Zielvereinbarung zum SGB II im Rahmen der Durchführung der Aufgaben des Kommunalen Trägers nach dem SGB II, Punkt 4.2.a? Was sind die quantitativen und qualitativen Kriterien der Prüfung? Zu 3.: Die Schlüssigkeitsüberprüfung kann ins- besondere anhand der Zugänge der Neufälle und der gemeldeten überprüften Neuzugänge vorgenommen werden. Weiter ist eine Schlüssigkeitsprüfung anhand der in der Vergangenheit überprüften Fälle, im Vergleich mit den getroffen Entscheidungen (inkl. der Kostensenkungsaufforderungen und Fällen mit Wegfall der Leistungen im Kostensenkungsverfahren) vorgenommen werden. Eine qualitative Schlüssigkeitsüberprüfung kann von jedem Bezirk im Rahmen der Auskunft und Rechenschaftslegung und der Zuständigkeit zur Durchführung des Controllings eingeholt werden (siehe zu 1.). 4. Inwiefern wurde/wird das KdU-Controlling mit dem Erlass der "Wohnaufwendungenverordnung" (WAV) weiterentwickelt? (Bitte entsprechende Zielvereinbarung (en) inklusive Anlagen zur Datenerfassung beilegen) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 524 Zu 4.: Mit Einführung der „Wohnaufwendungenverordnung “ (WAV) mussten lediglich Modifikationen in der Datenerfassung (Tabellen 1, 1a und 2) vorgenommen werden, welche in die Datenkonventionen eingeflossen sind (s. Anlage). Da sich die Zielerreichungen unter Ziff. 3 der Zielvereinbarung auf die jeweiligen Tabellen beziehen war eine Anpassung der Zielvereinbarung nicht notwendig. Berlin, den 15. Juni 2012 In Vertretung Michael Büge _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2012) 2 ka17-10524 ka17-10524_Anlage