Drucksache 17 / 10 525 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 21. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2012) und Antwort Lehrer in Berlin halten I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele angestellte Lehrer/-innen und wie viele „verbeamtete“ Lehrer/-innen sind aktuell im Berliner Schuldienst tätig und wie ist der Altersdurchschnitt dieser Lehrer/-innen? (sortiert nach angestellten und verbeamteten Lehrer/-innen) Zu 1.: Die gewünschte Auswertung kann der Anlage 1 entnommen werden. 2. Immer mehr Lehrer/-innen beklagen sich über eine „Mehrklassengesellschaft im Lehrerzimmer.“ Wie bewertet der Senat diese Aussage und wie viele unterschiedlichen „Lehrergruppen“, mit unterschiedlicher Besoldungsgruppe und Gehaltseinstufung existieren tatsächlich im Lehrerzimmer? (sortiert nach Einstellungsstatus und Einkommensstufe) 3. Was plant der Senat, um dieses Phänomen einer „Mehrklassengesellschaft im Lehrerzimmer“ zu begegnen und eine Gleichbehandlung zu erzielen? Zu 2. und 3.: Die Vergütung der Lehrkräfte ist abhängig von den jeweiligen tarifrechtlichen bzw. beamtenrechtlichen Bestimmungen. Hierbei sind auch häufig individuelle Tatbestände zu berücksichtigen, hinzu kommen Übergangsregelungen nach rechtlichen Änderungen oder dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages . Eine dezidierte Auswertung ist daher nicht möglich . Aus der Entscheidung des Senats aus dem Jahr 2004 zur Nicht-Verbeamtung von Lehrkräften entstehen zwangsläufig mehrjährige Übergangszeiten, bei denen die Lehrkräfte einen unterschiedlichen Status innehaben. 4. Welche Maßnahmen hat der Senat - außer der höheren Eingruppierung, bei Neueinstellung angestellter Lehrer/-innen – ergriffen, um Lehrer/-innen, besonders junge Lehrer/-innen in Berlin zu halten und welche Maßnahmen sind in der Planung? Zu 4.: Zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit mit anderen Ländern und der Situation der angestellten Lehrkräfte hat der Senat bereits Maßnahmen ergriffen: • Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingun- gen • Frühzeitige Durchführung der Auswahlverfahren • Frühzeitige Einstellungsgarantien für künftige Ab- solventen und Absolventinnen des landeseigenen Vorbereitungsdienstes in Mangelfächern • Frühzeitige Angebote auf unbefristete Weiterbeschäftigung an befristet beschäftigte Lehrkräfte • Einführung der Berufseingangsphase (BEP) für neu eingestellte Lehrkräfte • Verbesserung der Ausbildungsbedingungen für den Lehrernachwuchs durch die Erhöhung von Referendariatsplätzen auf 2.200 Plätze sowie die Ausweitung der Studienplatzkapazität um 150 Studienplätze für die lehramtsbezogenen Fächer Es wird aktuell geprüft, mit welchen Maßnahmen die Attraktivität des Lehrerberufes weiter gesteigert werden kann. 5. Hat der Senat Kenntnisse darüber, warum Leh- rer/-innen ihren Dienst an der Berliner Schulen von sich aus (nicht aufgrund von Alter oder Krankheit) aufgeben? 6. Gibt es Erhebungen. Untersuchungen, Studien oder Umfragen darüber, weshalb junge Lehrer/-innen aus Berlin weg wollen? a) Wenn ja, was sind die hauptsächlichen Gründe für die „Auswanderung“ und was sind die Kernaussagen dieser Untersuchungen und wie bewertet der Senat diese? b) Wenn nein, warum hat der Senat bisher nichts veranlasst, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 525 2 weshalb (junge) Lehrer/-innen der Stadt den Rücken zukehren? 7. Wie viele Lehrer/-innen haben aktuell und in den letzten drei Schuljahren die Berliner Schule verlassen, um in anderen Bundesländern eine Stellung anzunehmen? (sortiert nach Alter und Bundesland) Zu 5., 6. und 7.: Entsprechende Erhebungen bzw. Auswertungen liegen nicht vor. Bei Anträgen auf Freigabe bzw. Kündigungen oder Auslösungsverträgen ist das Benennen von Gründen o.ä. nicht zwingend vorgesehen. Bei Abgängen von Lehrkräften kann daher nicht erfasst werden, ob ein Stellenangebot in einem anderen Bundesland angenommen wurde. Ein signifikanter Anstieg von Abgängen aus dem Berliner Schuldienst – außerhalb von Alter oder Krankheit – ist in den letzten Jahren nicht feststellbar. Eine diesbezügliche Studie wurde daher nicht veranlasst . 8. Welche konkreten Unterschiede dienstrechtlicher, personalrechtlicher und besoldungsrechtlicher Art bestehen zwischen angestellten und verbeamteten Lehrer/- innen, bei der Berücksichtigung der Familienverhältnisse und des jeweiligen Alters? Zu 8.: Besoldungsrechtlich finden die Familienverhältnisse (Familienstand und Zahl der Kinder) Berücksichtigung im Familienzuschlag. Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen der Beamtin/des Beamten entspricht. Auf die detaillierte Regelung im Besoldungsrecht wird verwiesen. Grundsätzlich beträgt der Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro): Stufe 1 (§ 40 Abs. 1 BBesG) Stufe 2 (§ 40 Abs. 2 BBesG*) Besoldungsgruppen A2 bis A8 103,77 197,00 übrige Besoldungsgruppen 109,00 202,23 * BBesG = Bundesbesoldungsgesetz (Gültig ab 1. August 2011) Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Fami- lienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 93,23 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 290,49 Euro. Tarifrechtlich bilden sich die Familienverhältnisse bei den neu eingestellten Beschäftigten im Entgelt nach dem TV-L nicht ab. Das Alter ist weder nach der in Berlin geltenden Besoldungsordnung noch nach der Entgeltordnung zum TV-L maßgebend. 9. Hat sich die Lehrerabwanderung seit der Abschaffung der Verbeamtung in Berlin tatsächlich verändert bzw. kündigen seitdem tatsächlich mehr (junge) Lehrer/- innen in Berlin, um in einem anderen Bundesland eine Einstellung anzunehmen? Zu 9.: Ein verstärktes Abwandern von im Berliner Schuldienst beschäftigten Lehrkräften ist in den letzten Jahren nicht nachweisbar. Ein signifikanter Anstieg von Abgängen aus dem Berliner Schuldienst – außerhalb von Alter oder Krankheit – ist nicht feststellbar. 10. Wie viel verdient ein/e angestellte/r Lehrer/-in in Vollzeit in Berlin netto und wie viel verdient ein/e verbeamtete /r Lehrer/-in mit dem gleichen Status in Berlin? (sortiert nach Status und Einkommensstufe) 11. Wie viel verdient ein/e angestellte/r Lehrer/in in Berlin in der höchsten Erfahrungsstufe und wie viel verdient ein Beamter in der entsprechenden Erfahrungsbzw . Besoldungsstufe? (sortiert nach Status und Einkommensstufe ) Zu 10. und 11.: Die gewünschte Auswertung kann der Anlage 2 entnommen werden. Berlin, den 13. Juni 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2012) SenBildJugWiss I C 2.8 Anlage 1 25.05.2012 Aktive Lehrkräfte 1) (Personen) an öffentlichen Schulen nach Schulart 2) , Geschlecht und Altersdurchschnitt im Land Berlin im Schuljahr 2011/12 - Stichtag: 01.11.2011 Schulart Geschlecht Insgesamt Rechtsverhältnis Beamte Angestellte absolut Durchschnitts - alter absolut Durchschnitts - alter absolut Durchschnitts - alter Grundschule männl. 1.394 51,9 1.047 54,8 347 43,2 einschl.G/ISS* weibl. 8.580 49,9 6.485 52,6 2.095 41,7 insg. 9.974 50,2 7.532 52,9 2.442 41,9 Integrierte männl. 1.014 52,1 738 54,9 276 44,6 Sekundarschule weibl. 1.907 49,5 1.392 52,7 515 41,0 ohne Grundstufe insg. 2.921 50,4 2.130 53,5 791 42,2 Gymnasium männl. 2.101 50,4 1.612 53,3 489 41,1 weibl. 3.550 48,8 2.700 51,7 850 39,3 insg. 5.651 49,4 4.312 52,3 1.339 40,0 Hauptschule männl. 209 51,2 141 54,1 68 45,2 weibl. 418 49,8 312 52,6 106 41,6 insg. 627 50,3 453 53,1 174 43,0 Realschule männl. 227 52,6 179 55,0 48 43,9 weibl. 467 51,2 377 53,1 90 43,2 insg. 694 51,7 556 53,7 138 43,4 Gesamtschule männl. 652 51,5 483 54,0 169 44,2 weibl. 1.199 50,2 864 52,9 335 43,2 insg. 1.851 50,7 1.347 53,3 504 43,5 Schule mit männl. 342 51,0 253 53,5 89 44,0 sonderpädag. weibl. 1.645 49,6 1.190 51,6 455 44,3 Förderschwerp. insg. 1.987 49,8 1.443 51,9 544 44,2 Allgemein männl. 5.939 51,3 4.453 54,1 1.486 43,0 bildende weibl. 17.766 49,7 13.320 52,4 4.446 41,5 Schulen insg. 23.705 50,1 17.773 52,8 5.932 41,9 Berufliche männl. 1.873 53,4 1.298 54,9 575 50,0 Schule weibl. 2.086 50,1 1.414 52,0 672 46,1 insg. 3.959 51,7 2.712 53,4 1.247 47,9 Zweiter männl. 117 53,8 98 54,7 19 48,7 Bildungsweg weibl. 220 53,7 189 54,7 31 47,6 insg. 337 53,7 287 54,7 50 48,0 Insgesamt männl. 7.929 51,9 5.849 54,3 2.080 45,0 weibl. 20.072 49,8 14.923 52,4 5.149 42,2 insg. 28.001 50,4 20.772 52,9 7.229 43,0 * G/ISS = Grundstufe Integrierte Sekundarschule 1) ohne LehramtsanwärterInnen/StudienreferendarInnen 2) Zuordung nach dem überwiegend erteiltem Unterricht bzw. ab 2010/11 an den Oberschulen nach dem Anteil der Schüler/innen je Schulart/-stufe ZS P B 1 A Modellrechnung Entgeltgruppe 12 LEHR, 13 LEHR und Entgeltgruppe 13 im Vergleich zum Lehrer A 12, A 13 GD und A 13 Einstellung zum Stichtag: 01.07.2012 05.07.2012 Seite 1 von 1 10:30 h e Anlage 2 Lehrkräfte mit einem Wahlfach Beamte Lehrer/innen mit einem Wahlfac ohne Zulage E 12 LEHR Stufe 1 E 12 LEHR Stufe 2 E 12 LEHR Stufe 3 E 12 LEHR Stufe 4 E 12 LEHR Stufe 5 A 12 Stufe 1 A 12 Stufe 2 A 12 Stufe 3 A 12 Stufe 4 A 12 Stufe 5 A 12 Stufe 6 A 12 Stufe 7 A 12 Stufe 8 HH**-Brutto 3.757,41 € 4.173,08 € 4.760,79 € 5.260,75 € 5.884,44 € Brutto 2.737,14 € 3.040,40 € 3.469,16 € 3.845,63 € 4.331,90 € 2.852,23 € 3.124,23 € 3.198,23 € 3.396,23 € 3.487,23 € 3.664,23 € 3.732,23 € 3.855,23 € Zahlbetrag * 1.898,85 € 2.042,89 € 2.238,85 € 2.415,39 € 2.641,62 € 2.525,59 € 2.704,17 € 2.752,01 € 2.878,52 € 2.935,90 € 3.046,07 € 3.087,90 € 3.162,95 € Lehrkräfte mit zwei Wahlfächern Beamte Lehrer/innen mit zwei Wahlfäch ohne Zulage E 13 LEHR Stufe 1 E 13 LEHR Stufe 2 E 13 LEHR Stufe 3 E 13 LEHR Stufe 4 E 13 LEHR Stufe 5 A 13 GD** Stufe 1 A 13 GD Stufe 2 A 13 GD Stufe 3 A 13 GD Stufe 4 A 13 GD Stufe 5 A 13 GD Stufe 6 A 13 GD Stufe 7 A 13 GD Stufe 8 HH-Brutto 4.194,59 € 4.660,45 € 4.911,30 € 5.374,77 € 6.005,16 € Brutto 3.056,09 € 3.395,96 € 3.578,97 € 3.934,52 € 4.426,02 € 3.332,23 € 3.493,23 € 3.654,23 € 3.816,23 € 3.968,23 € 4.040,23 € 4.192,23 € 4.272,23 € Zahlbetrag * 2.050,19 € 2.205,99 € 2.287,53 € 2.457,81 € 2.683,74 € 2.837,88 € 2.939,61 € 3.039,94 € 3.139,24 € 3.231,17 € 3.274,18 € 3.364,01 € 3.410,81 € Lehrkräfte in der Studienratslaufbahn Studienrat/-räti mit Studienratszulage E 13 Stufe 1 E 13 Stufe 2 E 13 Stufe 3 E 13 Stufe 4 E 13 Stufe 5 A 13 Stufe 1 A 13 Stufe 2 A 13 Stufe 3 A 13 Stufe 4 A 13 Stufe 5 A 13 Stufe 6 A 13 Stufe 7 A 13 Stufe 8 HH-Brutto 4.242,45 € 4.708,32 € 4.959,17 € 5.419,55 € 6.049,95 € Brutto 3.091,01 € 3.430,88 € 3.613,89 € 3.969,44 € 4.460,94 € 3.405,97 € 3.566,97 € 3.727,97 € 3.889,97 € 4.041,97 € 4.113,97 € 4.265,97 € 4.345,97 € Zahlbetrag * 2.066,44 € 2.221,64 € 2.302,91 € 2.474,35 € 2.699,21 € 2.884,67 € 2.985,77 € 3.085,31 € 3.184,00 € 3.275,22 € 3.317,89 € 3.407,19 € 3.453,63 € ** HH = Haushaltsbrutto ** GD = Gehobener Dienst * Zahlbeträge enthalten jeweils 184 € Kindergeld * Zahlbeträge enthalten jeweils 184 € Kindergeld Die Entgelterhöhung zum 1.7.2012 ist berücksichtigt. Für die steuerliche Vorsorgeaufwendung für die private Krankenversicherung (KV) sind 210,00 € zugrunde gelegt worden. angest. Lehrer, Rechtskreis West: Alter 33 Jahre verheiratet, Gatte nicht im öffentlichen Dienst (ö. D.) 1 Kind Steuerklasse IV mit 0,5 Kinderfreibetrag pflichtversichert in der AOK mit Kindergeld beamteter Lehrer, Rechtskreis West: Alter 33 Jahre verheiratet, Gatte nicht im ö. D. 1 Kind Steuerklasse IV mit 0,5 Kinderfreibetrag priv. Kranken- und Pflegeversicherung 210 € mit Kindergeld ohne Kirchensteuer ka17-10525 ka17-10525-Anl1 Rechtsverhältnis_Alter ka17-10525-Anl2 Einstellung 1.07.2012