Drucksache 17 / 10 529 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 23. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2012) und Antwort Umfang, Gründe und Mehrkosten der Übernahme von Lehrerinnen und Lehrern aus anderen Bundesländern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 in den Berliner Schuldienst eingestellt worden, die nicht aus anderen Bundesländern als Lehrerinnen und Lehrer (Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst) übernommen worden sind? 2. Wie viele nicht beamtete Lehrerinnen und Lehrer sind in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 aus anderen Bundesländern kommend in den Berliner Schuldienst übernommen worden? 3. Wie viele beamtete Lehrerinnen und Lehrer sind in den Jahren 2008, 2009, 20010 und 2011 aus anderen Bundesländern kommend in den Berliner Schuldienst übernommen worden? 4. In wie vielen der in Ziffern 2. und 3. genannten Fällen war die Übernahme der Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern (Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst) rechtlich geboten und aus welchen Gründen? 5. Aus welchen Gründen sind in den in Ziffern 2. und 3. genannten Fällen Lehrerinnen und Lehrer (Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst) aus anderen Bundesländern übernommen worden, deren Übernahme nicht rechtlich geboten war? Zu 1. bis 5.: Nach den Regelungen der Kultus- ministerkonferenz (KMK) sind Wechsel von Lehrkräften zwischen den Ländern möglich. Neben dem jährlichen Ländertauschverfahren gibt es seit 2001 auch die Möglichkeit, im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens zu wechseln. Maßgeblich sind die Beschlüsse der KMK vom 10.05.2001 und 07.11.2002, die sowohl für Beamte/innen als auch für Angestellte gelten. Nach diesen Beschlüssen der KMK können Lehrkräfte jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen. Die Länder haben sich hierbei verpflichtet, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen. Die Familienzusammenführung steht für die Kultusministerkonferenz im Mittelpunkt der Bemühungen. Im Ländertauschverfahren wechseln jährlich Lehr- kräfte anderer Länder nach Berlin, in der gleichen Anzahl wechseln grundsätzlich auch Berliner Lehrkräfte in die jeweiligen Länder. Dieses Verfahren ist in der Regel bedarfsunabhängig und dient der Familienzusammenführung . Hinzu kommt noch der jährliche Wechsel von Brandenburger Lehrkräften im Rahmen des Gastschülerabkommens vom 29.08.2005, zuletzt geändert am 16.05.2008. In den letzten Jahren sind im Rahmen des Ländertauschverfahrens übernommen worden: 01.08.2009 40 Beamte/innen 7 Angestellte 01.08.2010 45 Beamte/innen 2 Angestellte 01.08.2011 76 Beamte/innen 3 Angestellte Der Wechsel von Lehrkräften anderer Länder im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens wird nicht gesondert erfasst, daher sind entsprechende ausführliche Auswertungen nicht möglich. Nach ungefährer Abschätzung aus dem Jahr 2011 gehen wir davon aus, dass ca. 10 % der Einstellungen durch verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern abgedeckt werden. Insgesamt wurde in den letzten Jahren im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens die folgende Anzahl von Lehrkräften eingestellt (inkl. verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, ohne Ländertauschverfahren ): Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 529 2008: 676 2009: 417 2010: 1160 2011: 1495 6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Personal- kosten des Landes Berlin pro Lehrerin und Lehrer (Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst), die in dem in Ziffern 2. und 3. genannten Zeitraum aus anderen Bundesländern übernommen worden sind, im Vergleich mit den Personalkosten für die vergleichbaren Lehrerinnen und Lehrer, die sich von Beginn an im Berliner Schuldienst befinden? Zu 6.: Die Personalkosten für eine Vielzahl einzelner Lehrkräfte könnten nur mit einem unvertretbar hohen Zeitaufwand ermittelt werden; deshalb wird hier darauf verzichtet. Für allgemeine Planungszwecke werden jährlich mit der Senatsverwaltung für Finanzen Brutto-Durchschnittssätze abgestimmt, die aus den Ist-Kosten der vorhandenen Lehrkräfte berechnet werden. Diese beinhalten also auch die Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern übernommen wurden. Beispiel Lehrer/in: Beamter/in A 12 = 45.930 € Angestellte: Entgeltgruppe 11 (West) = 69.600 €, Entgeltgruppe 11 (Ost) = 63.830 € Beispiel Studienrat/rätin: Beamter/in: A 13 = 51.300 € Angestellte: Entgeltgruppe 13 (West) = 76.420 €, Entgeltgruppe 13 (Ost) = 69.300 € Bei Versetzungen von verbeamteten Lehrkräften aus anderen Bundesländern werden die abgebenden Länder anteilig an den Pensionslasten beteiligt; insofern ziehen Versetzungen keine höheren Pensionslasten für das Land Berlin nach sich. Berlin, den 12. Juni 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2012) 2