Drucksache 17 / 10 533 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 24. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2012) und Antwort Beachtet der Senat Beschlüsse des Abgeordnetenhauses oder wer schrieb Drs. 17/320? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat der einstimmige Beschluss des Ab- geordnetenhauses vom 12. Mai 2011 gegenwärtig, wonach der Senat in seinen Gesetzesvorlagen an das Abgeordnetenhaus diejenigen Externen namentlich zu benennen hat, die auf Anforderung des Senats eine schriftliche Beratungsleistung erbracht haben (Drucksache 16/4002)? Zu 1. Hierzu verweise ich auf das Schreiben des Senats vom 16. August 2011 (Drs. 16/4419). Die in diesem Schreiben angekündigte Änderung der GGO II ist erst am 22. Mai 2012 vom Senat beschlossen worden. 2. Will der Senat mit der Vorlage Drs. 17/320, die keinerlei solche Hinweise enthält, zum Ausdruck bringen, dass keinerlei Beratungsleistung Externer eingeflossen sind? Zu 2. Versehentlich ist die Angabe zu externen Be- raterleistungen in die Vorlage zum Gesetz über die Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft (Drs. 17/320) nicht eingeflossen. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Einzelversehen, nicht um eine generelle Nichtbeachtung von Abgeordnetenhausbeschlüssen . Tatsächlich war Herr Rechtsanwalt Dr. Heidbrink (Rechtsanwaltkanzlei GiesenHeidbrink) bei der Formulierung des Gesetzentwurfs beratend tätig. Dies wurde dem Hauptausschuss und dem Unterausschuss Vermögensverwaltung auch ergänzend mit Schreiben vom 1. Juni 2012 mitgeteilt. 3. Welchen konkreten Auftrag hatte in diesem Zusammenhang die Anwaltskanzlei Salans? Zu 3. Salans ist von der BIH Berliner Immobilien Holding GmbH mit der Vertretung ihrer Interessen bei der Ausverhandlung der Vereinbarung zur Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der BIH-Gruppe beauftragt worden. Ein Auftrag durch die Senatsverwaltung für Finanzen ist nicht ergangen. Berlin, den 06. Juni 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2012)