Drucksache 17 / 10 537 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 30. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2012) und Antwort Weiterentwicklung des geschützten Marktsegments als ressortübergreifendes Senatsprojekt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wird der Vertrag über das geschützte Markt- segment neu verhandelt und abgeschlossen und mit welchen Senatsressorts und bezirklichen Behörden wird die für Soziales zuständige Senatsverwaltung dabei kooperieren ? Welchen Überprüfungsbedarf an den derzeitigen vertraglichen Regelungen sehen der Senat, die Bezirke und die beteiligten Wohnungsunternehmen? 2. Welchen Überprüfungsbedarf an den derzeitigen vertraglichen Regelungen sehen der Senat, die Bezirke und die beteiligten Wohnungsunternehmen? Zu 1. und 2.: Die derzeitigen vertraglichen Regelungen geben keinerlei Anlass, den Vertrag über das geschützte Marktsegment neu zu verhandeln. 3. Hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass der Gesamtbedarf an Wohnungen im geschützten Marktsegment langfristig stabil bleiben und nicht steigen wird und wie begründet er dies? Zu 3.: Der Bedarf liegt seit Januar 2011 über das Jahr hinweg gesehen relativ konstant bei 1.350 Haushalten. Die Anzahl der aktuell gemeldeten Vermittlungsberechtigten bezieht sich jeweils stichtagsbezogen auf den 1. eines jeden Monats und wird bei den Fachstellen in den Bezirken abgefragt. Dies entspricht in etwa auch der derzeit mit den Vertragspartnern vereinbarten Gesamtsollquote . 4. Wie wird der Senat sicherstellen, dass in mög- lichst allen Berliner Bezirken künftig Wohnungsangebote im geschützten Marktsegment verfügbar sein werden? Zu 4.: Inwieweit Wohnungen über das gesamte Stadt- gebiet verteilt zur Verfügung gestellt werden können, ist vorrangig abhängig vom Portfolio der Wohnungsunter- nehmen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die zur Verfügung gestellten Wohnungen den sozialleistungsrechtlichen Voraussetzungen der Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung –WAV–) entsprechen müssen. Unter diesem Aspekt stehen bezahlbare Wohnungen mehrheitlich in „einfachen Wohnlagen“ zur Verfügung. 5. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die Ver- tragspartner ihre übernommenen Verpflichtungen in Qualität und Umfang auch erfüllen? Zu 5.: Qualität und Umfang der von den Vertragspartnern übernommenen Verpflichtungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Kooperationsvertrag „Geschütztes Marktsegment“. 6. Beabsichtigt der Senat, künftig auch die ARWOBAU, ein Unternehmen der BIH Berliner Immobilien Holding GmbH und Besitzerin zahlreicher kleiner Wohnungen, als Vertragspartnerin einzubeziehen und wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Im Rahmen der Vertragsverhandlungen des Kooperationsvertrages „Wohnungen für Flüchtlinge“ mit der ARWOBAU zeigte sich, dass deren Wohnungsportfolio unter Berücksichtigung zuvor genannter sozialleistungsrechtlicher Voraussetzungen nach der WAV für eine Einbeziehung als Vertragspartnerin nicht geeignet ist. 7. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund der wachsenden Probleme bei der Verfügbarkeit preiswerter kleiner Wohnungen in allen Stadtteilen, insbesondere jedoch in der Innenstadt, die Hamburger Regelung, nach der ein „Ankauf von Belegungsbindungen im ungebundenen Wohnungsbestand zur Förderung der Wohnungsversorgung von Zielgruppen mit besonderen Marktzu- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 537 gangsschwierigkeiten“ durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt gefördert wird? Zu 7.: Berlin verfügt mit über 312.000 Sozialwoh- nungen, Belegungsbindungswohnungen und Wohnungen, die der Bindung aufgrund der Förderung durch Modernisierung und Instandsetzung unterliegen (Stand Ende 2011), über einen auskömmlichen belegungsgebundenen Wohnungsbestand. Das allgemeine Mietenniveau, wie auch das Mietenniveau im geförderten Wohnungsbau, bewegt sich in Berlin im Vergleich zu anderen bundesdeutschen Großstädten – so auch Hamburg – auf relativ niedrigem Niveau. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine weitere Konsolidierung des Berliner Haushalts sieht der Senat weder Notwendigkeit noch Raum zum Ankauf zusätzlicher Belegungsbindungen im Sinne der Anfrage. Berlin, den 19. Juni 2011 In Vertretung Michael B ü g e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2012) 2