Drucksache 17 / 10 538 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 30. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2012) und Antwort Angebot von Ferienwohnungen durch Träger sozialer Leistungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Pfef- ferbett gGmbH, die Teil des sozialen Trägers VIA gGmbH ist, im Wohnhaus Choriner Str. 37 im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz elf Ferienwohnungen bewirtschaftet und vermarktet? (Siehe auch http://www.pfefferbett-apartments.de/) 2. Kann der Senat ausschließen, dass in diesen Betrieb von Ferienwohnungen öffentliche Fördermittel/Zuwendungen (z. B. Zuschüsse für Beschäftigung Menschen mit Behinderungen) eingeflossen sind bzw. weiterhin einfließen ? Zu 1. und 2.: Entsprechend den Regelungen der §§ 132 ff. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird u. a. der Aufbau von Integrationsprojekten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Die Pfefferbett gGmbH, eine hundertprozentige Tochter des Verbundes für integrative Angebote gGmbH (VIA gGmbH), ist ein solches Integrationsunternehmen und verfolgt seit seiner Gründung im Jahr 2006 in seinen Betriebsteilen „Pfefferbett Hostel in der Christinenstraße 18“ und „Ferienwohnhaus/Apartmenthaus in der Choriner Straße 37“ primär das Projektziel der dauerhaften Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit erfüllt die Pfefferbett gGmbH im Wesentlichen gesetzliche Aufgaben, die sich aus den Sozialgesetzbuch IX ableiten. Dementsprechend wurden der Pfefferbett gGmbH einmalig Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Schaffung von 12 Arbeitsplätzen im Bereich „Housekeeping“ gewährt. Außerdem werden dem Unternehmen monatlich laufende Zuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belas- tungen gewährt, die mit der Beschäftigung der dort tätigen schwerbehinderten Menschen verbunden sind. (vgl. § 102 Abs. 3 Nr. 2e SGB IX). Diese Leistungen dienen insbesondere der dauerhaften Teilhabe und langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze. 3. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob der Zuwen- dungsempfänger VIA gGmbH bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine sanierungsrechtliche und eine Baugenehmigung zur Umnutzung der Wohnungen beantragt und erhalten hat? Hat der Senat das Umnutzungsbegehren unterstützt oder in irgendeiner Weise befördert? Zu 3.: Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es sich bei den in Beantwortung der Fragen 1 und 2 genannten Zuschüssen nach dem SGB IX nicht um Zuwendungen im Sinne des Zuwendungsrechts handelt. 4. Sind dem Senat ähnlich gelagerte Fälle bei anderen Zuwendungsempfängern und Trägern sozialer Leistungen im Land Berlin bekannt? Zu 4.: Nein. 5. Wie ist in den allgemeinen Zuwendungs- bestimmungen des Landes Berlin und in den arbeitsmarktpolitischen Richtlinien der Job-Center sichergestellt, dass gewerbliche Leistungen, die den Leitlinien des Senates nicht entsprechen, von Zuwendungsempfängern des Landes Berlin nicht erbracht und Zuwendungen dafür nicht ausgereicht und verwendet werden dürfen? Zu 5.: Grundsätzlich bedienen sich die Jobcenter nicht des Zuwendungsrechts im Sinne der Bundeshaushaltsordnung . Einzige Ausnahme ist die „Freie Förderung“ i. S. d. § 16 f SGB II. Die Arbeitsmarktpolitischen Instrumente orientieren sich immer am individuellen Bedarf des/der jeweiligen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und können direkt an das Individuum, an einen/einer potenziellen Arbeitgeber/in oder an einen Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 538 z. B. in Form von öffentlich geförderter Beschäftigung, gerichtet sein. Im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens, welches unerlässlich für die öffentlich geförderte Beschäftigung ist, werden alle gesetzlichen Voraussetzungen intensiv geprüft und nur dann bewilligt, wenn alle Tatbestandsmerkmale der gesetzlichen Normen erfüllt sind. Jeder Maßnahmeinhalt und jedes angestrebte Arbeitsergebnis wird somit bei der Antragsbearbeitung individuell gewertet und überprüft. 6. Wird der Senat in den Verträgen mit Zuwendungsempfängern und Trägern sozialer Angebote künftig die Umnutzung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen im Berliner Stadtgebiet ausschließen? Zu 6.: Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 4 sieht der Senat dazu keine Veranlassung. Berlin, den 25. Juni 2012 In Vertretung Michael Büge Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2012) 2