Drucksache 17 / 10 541 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 25. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2012) und Antwort Landesunternehmen Berlins und Fraktionen politischer Parteien bezugnehmend auf die kleine Anfrage Ds 17/10330 vom 15. März 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. War oder ist es Praxis im Land Berlin, dass sich Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, im Rahmen ihrer PR-Arbeit auf Veranstaltungen von Fraktionen politischer Parteien präsentieren? Zu 1.: Eine erneute Abfrage bei Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist und insofern über einen entsprechenden Einfluss verfügt, sowie bei einer weiteren bedeutenden Beteiligungsgesellschaft (Flughafen Berlin Brandenburg GmbH) hat ergeben, dass sich diese Unternehmen im Rahmen ihrer PR-Arbeit auf Veranstaltungen von Fraktionen politischer Parteien nicht präsentieren. 2. Wenn ja: Welche Unternehmen haben sich seit dem Jahr 2000 bei welchen Veranstaltungen von Fraktionen politischer Parteien im Land Berlin präsentiert? (Bitte konkret auflisten) Zu 2.: Entfällt, da Antwort zu Frage 1 verneint wurde. 3. Wenn ja: Sind die Unternehmen in den jeweiligen Fällen an die Fraktionen der Parteien herangetreten oder haben die Fraktionen um Präsenz gebeten? Zu 3.: Entfällt. 4. Wenn ja: Sind in diesem Zusammenhang Zahlun- gen an die veranstaltenden Fraktionen geleistet worden? (Unkostenübernahmen, Standpreise etc.) Wenn ja, wofür und in welcher Höhe jeweils? (Bitte konkret auflisten) Zu 4.: Entfällt. 5. Wenn ja: Wie beurteilt der Senat eine solche Praxis? Zu 5.: Entfällt. 6. Gibt es Regelungen im Land Berlin über die Be- teiligung von Landesunternehmen an derartigen Veranstaltungen Zu 6.: Die Antwort auf die entsprechende Frage- stellung in der Kleinen Anfrage 17/10 330 gilt auch hier, d. h. generelle Vorgaben dafür, ob sich Landesunternehmen anlässlich von Veranstaltungen politischer Parteien präsentieren dürfen, gibt es nicht. Auszuschließen ist nach den Beteiligungshinweisen des Landes aber das Sponsoring von politischen Parteien durch öffentliche Beteiligungsgesellschaften. 7. Ist es in Berlin seit 2000 zu Fällen von Sponsoring von öffentlichen Unternehmen mit Landesbeteiligung bei Veranstaltungen von Fraktionen politischer Parteien im Wahlkampf gekommen? Wenn ja, wird um konkrete Auflistung gebeten. Zu 7.: Nein. 8. Gibt es Regelungen zu Sponsoring oder Spen- denpraxis seitens öffentlicher Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, in Bezug auf Veranstaltungen von Fraktionen politischer Parteien? Wenn ja, wie lauten sie? Zu 8.: Die Antwort auf die entsprechende Frage- gestellung in der Kleinen Anfrage 17/10 330 ist auch in diesem Fall einschlägig, d. h. die Beteiligungshinweise des Landes enthalten an verschiedenen Stellen die Aussage , dass Sponsoring zugunsten von politischen Parteien, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 541 2 ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sonstiger Mitglieder ausgeschlossen ist (so in Tz. 65 des Hauptteils, in § 5 Abs. 4 Satz 3 der Muster-Satzung/ Anlage 1 der Beteiligungshinweise und in § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Muster-Satzung im Katalog der zustimmungsbedürftigen Geschäfte). Berlin, den 15. Juni 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2012)