Drucksache 17 / 10 553/ Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Simon Weiß (PIRATEN) vom 30. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2012) und Antwort Auskunftsansprüche nach dem Pressegesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anfragen von Vertretern der Presse wurden 2010 und 2011 an öffentliche Stellen des Landes Berlin und andere Einrichtungen nach § 4 des Berliner Pressegesetzes (BlnPrG) gestellt? Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den angefragten Stellen. 2. Zu wie vielen dieser Anfragen wurde die Auskunft verweigert, da die angefragte Stelle ihrer eigenen Auffassung nach keine Behörde im Sinne des § 4 BlnPrG ist? Welche Stellen betraf dies? 3. Zu wie vielen Anfragen wurde die Auskunft nach § 4 (2) BlnPrG verweigert? 4. Wie verteilt sich dies auf die einzelnen Ausnahmen in § 4 (2) BlnPrG? 5. In wie vielen Fällen erfolgte ein Einspruch bzw. eine Klage gegen die verweigerte Auskunft und in wie vielen Fällen war dies erfolgreich? Zu 1. bis 5.: Eine auf Ihre Anfrage durchgeführte berlinweite Behördenumfrage zu dem von Ihnen erwarteten Zahlenmaterial ergab, dass die Behörden Berlins die Zahlen grundsätzlich nicht erfassen, sondern sie allenfalls grob schätzen könnten. Diese grundsätzliche Nichterfassung ist darauf zurück zu führen, dass das Presserecht keine nach § 4 des Pressegesetzes den Pressevertreterinnen und Pressevertretern gegenüber auskunftspflichtige Behörde verpflichtet, die Anzahl der presserechtlichen Anfragen festzuhalten. Deswegen muss die Anzahl der Auskunftsverweigerungen ebenfalls nicht festgehalten werden. Die Beantwortung der weiteren Fragen entfällt damit. 6. Welche Auffassung vertritt der Senat bezüglich der Anwendbarkeit von § 4 BlnPrG auf juristische Personen des Privatrechts? Wie beurteilt der Senat diesbezüglich das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Mai 2012 (VG 27 K 6.09)? Zu 6.: Der Senat war in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht Verfahrensbeteiligter. Seine generelle Rechtsauffassung zu einzelnen Normen des Pressegesetzes überprüft er stets durch die für das Presserecht federführende Senatsverwaltung für Inneres und Sport vor dem Hintergrund ihn bindender Gerichtsentscheidungen. 7. Wird der Senat darauf hinwirken, dass Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen bzw. sich mehrheitlich in öffentlichem Eigentum befinden, der Auskunftspflicht nach § 4 (2) BlnPrG in Zukunft nachkommen? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Da die Verwaltung gemäß Artikel 66 der Verfassung von Berlin zwingend nach der Verfassung und den Gesetzen und gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes unter Bindung an Gesetz und Recht zu führen ist, ist es für den Senat selbstverständlich, dass presserechtlich angefragte Stellen ihren Auskunftspflichten unter Beachtung des § 4 Absatz 2 des Pressegesetzes von sich aus nachkommen. Eines ausdrücklichen Hinwirkens hierauf durch den Senat bedarf es nicht. 8. Teilt der Senat die Auffassung, dass auskunftspflichtige Stellen nach § 4 BlnPrG auch der Allgemeinheit gegenüber auskunftspflichtig im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sind bzw. sein sollten? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Der Senat weist darauf hin, dass die Verweisung in § 4 Absatz 5 des Pressegesetzes auf das Informationsfreiheitsgesetz zum Ausdruck bringt, dass dessen Vorschriften presserechtlich unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass sich die Normanwenderin und der Normanwender in den Rechtskreisen Presserecht und Informationsfreiheitsrecht bewegt. Hieraus folgt, dass nur die jeweiligen Anfrageberechtigten auch Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10553 2 auskunftsberechtigt sind. Einen Auskunftsanspruch gegenüber einer wie auch immer definierten Allgemeinheit kennen diese Rechtskreise nicht. Berlin, den 7. Juli 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus 03. August 2012)