Drucksache 17 / 10 555 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 30. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2012) und Antwort Unterrichtsausfall III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. tsausfall gezählt. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist Unterrichtsausfall nach der Definition des Senats festgelegt und nach welchen konkreten Kriterien wird vor Ort in der Schule Unterrichtsausfall erfasst? 2. Wann hat der Senat die Schulen zuletzt über die Art und Weise der Erfassung von Unterrichtsausfall unterrichtet ? 3. Welche Spielräume hat eine Schule, bei der Fest- legung und Erfassung einer zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunde? Zu 1., 2. und 3.: Der Begriff Unterrichtsausfall bezieht sich auf die Unterrichtsstunden, die die Schule laut den ”Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen” des aktuellen Schuljahres erhält. Es muss bei den Eintragungen also nicht der aktuelle Stundenplan, sondern der „Bedarf mit Profilbedarf I + II“ berücksichtigt werden. Alle Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können und somit ersatzlos ausfallen, werden als Unterrich Es gelten für alle Schulen die gleichen Vorgaben bei der Festlegung und Erfassung des Vertretungsanfalls, Spielräume hierbei gibt es nicht. Alle Schulen werden jeweils zum Schuljahresbeginn schriftlich zur Permanenterhebung „Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte“ informiert. In diesem Anschreiben wird der Standort der Erhebungsunterlagen sowie der aktualisierten ausführlichen Ausfüllhinweise bekanntgegeben. Zusätzlich gibt es in der zu führenden Erfassungsdatei ein Blatt „Kategorien-Stichworte “ mit der Kurzfassung der Begriffe. In der Anlage 1 sind die ausführlichen „Ausfüllhinweise ...“ enthalten. 4. Wie wird der Ausfall der Unterrichtsstunden be- dingt durch MSA-Prüfungen, Abi-Prüfungen und anderen schulischen Veranstaltungen oder schulinterner Maß- nahmen erfasst und wie fließt das in die Unterrichtsausfallstatistik mit ein? 5. Wie bewertet der Senat Zeitungsberichte, wonach der Unterrichtsausfall gemäß Frage 4 gar nicht in die schulinterne Unterrichtsausfallstatistik einfließt, und wie gedenkt der Senat betroffene Schulen diesbezüglich aufzuklären ? 6. Wie aussagekräftig und valide ist die Unterrichts- ausfallstatistik des Senats noch, wenn Unterrichtsausfall gemäß Frage 4 gar nicht erst in der Statistik erfasst sind? Zu 4., 5. und 6.: Unter der Kategorie „dienstliche Ab- wesenheit und schulische Veranstaltungen“ werden alle anfallenden Unterrichtsstunden erfasst mit den vorgegebenen Gründen wie: Betreuung Betriebspraktika; Prüfereinsatz; Durchführung/Einsatz bei Sportwettkämpfen u.ä.; Teilnahme an Projekten; Dienstreisen; Sondersitzung Personalvertretung; außerplanmäßige Veranstaltungen f. Lehrkräfte; Wandertage; Schülerfahrten; Exkursionen; Projekttage einzelner Jahrgangsstufen, Museumsbesuche u.ä.. Diese anfallenden Stunden werden soweit möglich vertreten, besteht keine Vertretungsmöglichkeit , werden die Stunden als Unterrichtsausfall gezählt. Eine andere Vorgehensweise bei der Führung und Meldung der Statistik ist nicht vorgesehen und entspricht auch nicht den Vorgaben durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. 7. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viel Unter- richtsstunden aufgrund der Umstände gemäß Frage 4 in den vergangenen drei Schuljahren ausgefallen sind? 8. Wenn nein, was wird der Senat tun, um hier an valide und tatsächliche Informationen zu kommen? Zu 7. und 8.: In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen valide, tatsächliche Angaben zu allen 6 Kategorien des Vertretungsanfalls und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 555 allen 5 Kategorien der Vertretungsmaßnahmen vor. Ein Ausweis des Unterrichtsausfall nach einzelnen Anfallgründen ist nicht möglich/nicht vorgesehen. Der Jahresbericht für das Schuljahr 2010/11 ist Ihnen als Anlage 1 mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/10400 übergeben worden. 9. Warum erachtet es der Senat nicht für notwendig, zu erfassen, welcher Anteil des Unterrichtsausfalls fachgerecht und welcher Anteil fachfremd vertreten werden musste? 10. Warum will der Senat keine Kenntnisse darüber haben, welche Fächer besonders vom Unterrichtsausfall betroffen sind? Zu 9. und 10.: Im Rahmen der Unterrichtsausfall- und Vertretungsstatistik findet seit dem Schuljahr 2004/05 keine Trennung mehr nach fachfremder und fachgerechter Vertretung statt. Diese Änderung erfolgte zur Vereinfachung beim Führen der Statistik als nunmehr Vollerhebung für alle öffentlichen Schulen. Ebenso werden die Angaben zum Vertretungsanfall und somit auch zum Unterrichtsausfall nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. Eine derartig feine Differenzierung würde die Schulen in hohem Maße zusätzlich belasten. Zudem liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die einen Zusammenhang zwischen dem Unterrichtsausfall und bestimmten Unterrichtsfächern herstellen lassen. 11. Wie viele Lehrer/-innen stehen aktuell den Schulen für die Unterrichtsversorgung aufgrund von Abordnungen , Krankheit und anderen Gründen nicht zur Verfügung? (sortiert nach Grund, prozentual und absolut, sowie nach Bezirken, Schularten und Schulen) Zu 11.: Die Unterrichtsversorgung der Berliner Schule ist in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen geregelt. Danach stellen die Zumessungen zu 1. bis 4. den Bedarf einer Schule dar, der mit „100-Prozent-Bedarf“ bezeichnet wird: 1. Zumessung nach der Stundentafel 2. Zumessung für Teilungsstunden/Förderunterricht 3. Zumessung für strukturelle Unterstützung 4. Zumessung aus dem Dispositionspool Abordnungen, dauerhaft erkrankte Lehrkräfte, Schwangerschaftstatbestände, Ermäßigungstatbestände und Anrechnungsstunden sind nicht Bestandteil der Unterrichtsversorgung. 12. An wie vielen Schule ist die Schülerdatei bzw. eine entsprechende Schuladministrationssoftware im Einsatz und warum werden diese Instrumente nicht zur Erfassung des Unterrichtsausfalls eingesetzt? Zu 12.: Der in 2011 durchgeführte flächendeckende Probelauf der Schülerdatei diente dazu, die berlinweite Einheitlichkeit der dezentralen Datenerfassung und - pflege in den vorhandenen Systemen erstmalig an allen öffentlichen Berliner Schulen sicherzustellen. Dieser Schritt war notwendig, da Berlin im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher über kein einheitliches digitales Schülerdatenformat verfügt hatte. Nunmehr werden die Daten im Laufe der Einführung in die neue Schulsoftware (Berliner Schulmanagement - BSM) übernommen. Doppelerfassungen entfallen damit zukünftig. Diese betrifft nicht nur Schülerdaten, sondern alle Daten der Schule. Die Einführungsplanung berücksichtigt im Vorfeld der Freigabe zur produktiven Nutzung umfassende Schulungs- und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Es ist ein „Probeechtbetrieb“ in Phasen vorgesehen, beginnend mit den zentral verwalteten Schulen (bis Mitte 2012) und den Gymnasien (bis Mitte 2013). Anschließend folgen die Integrierten Sekundarschulen und die Grund- und Sonderschulen (bis Mitte 2014). Auf diese Weise werden zu den Stichtagen der Umstellung jeweils konsistente digitale Datenbestände für nach Schultypen abgrenzbare Teilbereiche ermöglicht. Für die betreffenden Schulen werden bisherige papiergebundene Erfassungsprozesse abgelöst. Die neue Schulsoftware umfasst Funktionen zur Schulverwaltung- und zur Stundenplanung. Die neue Software wird zukünftig auch die Möglichkeit der Auswertung von Unterrichtsausfall bieten. Berlin, den 22. Juni 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2012) 2 uausfall\hinweise\Hinw_Uausfall_1112.DOC Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin - Mitte Telefon: 90227 - 6524 Intern: (9227) Ausfüllhinweise zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte Allgemeine Hinweise ....................................................................... Seite 2 Spezielle Erläuterungen ................................................................... Seite 3 Besondere Regelungen.................................................................... Seite 5 Datenschutz .................................................................................... Seite 6 Daten-Version ............................................................................... . Seite 6 - 2 - Allgemeine Hinweise Der Begriff Unterrichtsausfall bezieht sich auf die Unterrichtsstunden, die die Schule laut den ”Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften ... ” des aktuellen Schuljahres erhält. Es muss bei den Eintragungen also nicht der aktuelle Stundenplan, sondern der „Bedarf mit Profilbedarf I + II“ berücksichtigt werden. Es ist unbedingt von dem gemäß Ergebnis der Lehrerbedarfsfeststellung jeder Schule vorliegendem Stundenvolumen auszugehen. Diese Angabe ist über der Tabelle im Feld „Wochenstunden“ einzutragen. (1) Es ist der Unterrichtsausfall und der Vertretungsunterricht an allen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen einschl. Schulen des zweiten Bildungsweges zu erfassen. Diese Erhebung ist von allen Schulen permanent zu führen. (2) Die Daten werden je Schule insgesamt erfasst, eine Trennung nach Schulstufen ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Im beruflichen Bereich kann für die einzelne Schule in Absprache mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten/in entschieden werden, ob die Erfassung ggf. getrennt nach Bildungsgängen erfolgt. (3) Es gibt für jedes Halbjahr eine gesonderte Hilfstabelle und ein Tabellenblatt. Die Daten der einzelnen Unterrichtswochen sind bereits vorgetragen. Die Angabe der Wochentage wird für die Ermittlung der Summendaten/Prozentuierung benötigt. (4) Hilfstabellen (Papierform/Excel) verbleiben generell in der Schule. Sie dienen lediglich als Basis für die Datenzusammenstellung der U-Bogen. Die Hilfstabellen (Papierform/Excel) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen (s. Abschnitt Datenschutz) zu vernichten bzw. die Excel -Datei nach Druck der Auswertungstabelle/Grafik zu löschen. Spätester Zeitraum der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Der ausgefüllte und unterschriebene Bogen ist unverzüglich nach Halbjahresende an die zuständige Schulaufsicht zu senden. (5) Unterrichtsausfall und geleistete Vertretungsstunden sind an der Schule zu erfassen, an der diese Unterrichtsstunden zu Vertretung anfallen/ausfallen (unabhängig von der Stammschule der ausgefallenen Lehrkraft/Vertretungskraft). (6) Unterrichtsstunden - jede geplante/erteilte Unterrichtsstunde wird als ”1” U-Stunde gezählt, unabhängig von der schulinternen Regelung über die Dauer einer Unterrichtsstunde. Falls in Ausnahmefällen an der Schule ein Kurzstundenplan (z.B. wg. hitzefrei) angeordnet ist, so sind die verkürzten Stunden zu zählen. - 3 - Spezielle Erläuterungen Abschnitt I - Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden Alle zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte dieses ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter der Kategorie ”sonstige Gründe” vorzunehmen. Bei Einsatz von PKB-Mitteln für den Ersatz einer erkrankten Lehrkraft bzw. bei fehlenden Lehrerstunden (negative Bilanz) entfällt in dem ersetzen Umfang der Anfall, d.h. es ist kein Anfall und auch keine Vertretung einzutragen. Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Es handelt sich hier um die Stunden, die fehlen, um die vollständige Unterrichtsversorgung (100%) der Schule zu sichern. (Neben der vorgenannten negativen Bilanz zum LBF-Stichtag, sind hier auch eventuell im Laufe des Schuljahres hinzukommende fehlende Stunden gegenüber dem StichtagStand der Lehrerbedarfsfeststellung zu berücksichtigen) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Hierzu zählen sowohl die Krankheit der Lehrkräfte (einschl. Langzeiterkrankungen; ebenso Kur und Mutterschutz) als auch Unterrichtsausfall durch den für Krankheit der Kinder der Lehrkräfte gewährten Sonderurlaub. Fortbildung /Sonderurlaub Hier sind die Stunden der Fort- und Weiterbildung einzutragen, die nicht in Form von Anrechnungsund Ermäßigungsstunden abgedeckt sind. Anfallende Stunden, die gemäß Sonderurlaubsverordnung genehmigt worden sind, sind in dieser Kategorie einzutragen. (Sonderurlaub für Krankheit der Kinder ist unter der Kategorie ”Krankheit, Kur, Mutterschutz usw.” zu erfassen.) Schulbezogene Gründe (! Stunden, die im Rahmen der persönlichen Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden berücksichtigt sind, bleiben unbeachtet, da diese geplant sind und zu keiner Vertretungsregelung führen. Gleiches gilt für die planmäßig durchgeführten Personalversammlungen!) Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen Fallen Unterrichtsstunden in anderen Klassen/Kursen aus, weil die Lehrkraft an Klausuren, Betreuung im Betriebspraktikum, Prüfereinsatz oder an der Durchführung von Sportwettkämpfen teilnimmt, so sind diese Stunden hier zu erfassen. Hingegen sind für die an der ”Klausur, Betriebspraktika, u.ä. ...” teilnehmende Klasse/Kurs die Veränderungen im Unterrichtsablauf nicht als zur Vertretung angefallene Stunden zu zählen. Ebenso sind die wegen Hospitation in der Lehrkräfteausbildung, Projekttage, Dienstreisen, etwaige Sondersitzungen der Personalvertretung, außerplanmäßige Veranstaltungen (Schulleitersitzungen ) u.ä. zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden unter dieser Kategorie zusammenzufassen. Dieser Kategorie sind die Stunden zuzuordnen, die anfallen wegen ”Wandertagen, Schülerfahrt, Museumsbesuch u.ä.“. Bei Zutreffen dieser Gründe erfolgt eine Eintragung gemäß den zu ”Klausuren,...” gegebenen Erläuterungen. Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Sollten - Unterrichtsstunden in einer/m Klasse/Kurs wegfallen oder - Teilungsunterricht nicht stattfinden oder - Unterricht für Sprachförderung oder sonderpädagogische Förderung (Integration) oder - Förderunterricht oder - Zusatzstunden für Schulversuche oder fakultativen Unterricht oder - 4 - - zusätzliche Unterrichtsstunden für besondere Fächer bzw. besondere Klassen nicht gegeben werden können, weil die Lehrkraft zur Sicherung des Unterrichtes in einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Sonstige Gründe Falls ausnahmsweise die Gründe/Ursachen der tatsächlich zur Vertretung anstehenden Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Gruppen zuzuordnen sind, erfolgt die Eintragung hier. Auf eine Benennung des konkreten Grundes/Ursache wird verzichtet, bei Nachfrage muss die Eintragung des Unterrichtsausfalls in dieser Kategorie jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt II - Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden Alle tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. (Seit dem Schuljahr 2004/05 gilt: Es entfällt der getrennte Ausweis der Vertretungsmaßnahmen nach fachgerecht und fachfremd.) Sollte die Zuordnung zu einer der folgend genannten Kategorie ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter ”Sonstige Maßnahmen” vorzunehmen. Aufhebung von Teilung / Integration & Zusammenlegung von Klassen/Kursen Wird nicht wie vorgesehen der Unterricht für die Klasse in mehreren Gruppen erteilt, sondern die planmäßige Teilung der Unterrichtsstunden einer Klasse aufgehoben, um den Unterricht für eine fehlende Lehrkraft mit zu übernehmen, so ist dies hier zu erfassen. Aufhebung von Integration; Einzelintegration, Sprachförderung/DaZ-Unterricht ist ebenfalls in dieser Kategorie einzutragen; einschl. der Wegfall von Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Schülergruppen. Hierzu zählt die Vermeidung von Unterrichtsausfall, indem mehrere Klassen/Kurse zusammengelegt bzw. neu gruppiert werden. Vertretungsreserve Es handelt sich hier um Stunden, die verfügbar sind, bei einem Ausstattungsgrad der Schule über 100%. Sie dienen der Reduzierung des Unterrichtsausfalles. Geleistete Mehrarbeit Hier ist jede Unterrichtsstunde einzutragen, aktuell angeordnet wird, über die Stundenzahl nach Lehrer-Wochenstundenplan hinausgeht, unabhängig davon, um welche Form von Mehrarbeit es sich handelt. (D.h. alle zum Tag angeordneten Mehrarbeitsstunden; kein Vergleich zur „bezahlten Mehrarbeit“ ist möglich.) Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Hier werden die Unterrichtsstunden eingetragen, die stattfinden, weil Lehrkräfte aus einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt werden. Sonstige Maßnahmen Falls ausnahmsweise die Vertretungslösung der tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Maßnahme zuzuordnen ist, so muss die Eintragung hier erfolgen. Auf eine Benennung des Grundes auf dem Erhebungsbogen wird verzichtet, bei Nachfrage sollte die Maßnahme jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt III - Ausfall - tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden In diesem Abschnitt sind die ausgefallenen Unterrichtsstunden ausgewiesen. Alle Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können und somit ersatzlos ausfallen, werden in dieser Spalte berechnet als Differenz zwischen Summe in Abschn. I ./. Summe in Abschnitt II. - 5 - Besondere Regelungen Besonderheiten der Grundschule Betreuer/-in, Erzieher/-in, Vertreter/-in der Religionsgemeinschaften: Dieses sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Als Information kann ein Ausfall dieser Nichtlehrkräfte bzw. unter Pkt. II. der Ersatz einer Lehrkraft durch eine Nichtlehrkräften / der Einsatz von Lehrkräften als Vertretung von Nichtlehrkräften in den zutreffenden Spalten unter ”INFO” erfolgen. In keinem Fall ist in solchem Fall ein Eintrag unter Spalte ”Ausfall”. vorzunehmen. Besonderheiten der Sekundarstufe II - Kursphase Falls in Einzelfällen Unterrichtsstunden zur Vertretung anfallen, diese jedoch nicht vertreten werden, sondern die Schüler/-innen für diese Stunden z.B. Forschungsaufgaben erhalten; in der SchulBibliothek recherchieren, Projekte in der Schule vorbereiten und somit gleichfalls kein Unterrichtsausfall eintritt, dann sind die vertretenen Stunden unter der Kategorie ”Sonstige Maßnahmen” zu erfassen. ACHTUNG: Diese Regel gilt nur für die Kursphase. In allen anderen Jahrgangsstufen kann die ”Stillbeschäftigung”/ Aufgabenerteilung nicht als Unterrichtsvertretung gewertet werden. In solchem Fall führt dieses immer zu Ausweis als Unterrichtsausfall. Besonderheiten der sonderpädagogischen Förderzentren Ambulanzlehrer/-innen: Diese Lehrkräfte sind für Unterricht an anderen Schulen vorgesehen; sofern jedoch keine Anforderung erfolgt ist, stehen diese der eigenen Schule zum Einsatz zur Verfügung (bei Einsatz zur Vertretung ---> Pkt. II ...durch ”Vertretungsreserve ”) Krankheit der Ambulanzlehrer/-innen, Ambulanzlehrer/-innen mit sporadischem Einsatz an anderen Schulen: Grundsätzlich werden zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden, tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden als auch ausgefallene Unterrichtsstunden immer an der Schule erfasst, an der dieses aufgetreten ist. . D.h. die Herkunft(Stammschule) der Lehrkraft ist unerheblich, entscheidend ist nur der ”Ausfall-/Einsatzort” der Lehrkraft. Unterrichtsausfall durch Teilnahme der Lehrkraft am Förderausschuss: Sofern Lehrkräfte durch Einsatz im Rahmen des Förderausschusses an anderen Schulen nicht ihren planmäßig vorgesehenen Unterricht erteilen können - d.h. Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an -, dann ist dieses unter Kategorie: ”dienstliche Abwesenheit & schulische Veranstaltungen” einzutragen. Besonderheiten der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte Pädagogische Unterrichtshilfen: Diese sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Um den besonderen Bedingungen der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte gerecht zu werden, sind die durch Fehlen der PU zur Vertretung anfallenden Stunden und durch Lehrkräfte vertretene Stunden bzw. durch PU vertretene Unterrichtsstunden in einer gesonderten Spalte auszuweisen. (siehe Regelung ”Besonderheiten der Grundstufe”) - 6 - Datenschutz Bei der Erfassung und Weitergabe der Angaben zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht sind grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind die gefertigten Auswertungsbogen (und nur diese Zusammenfassungen) ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden. Auf Verlangen kann diese Auswertung (nicht die Hilfstabellen) der Gesamtelternvertretung und den örtlichen Personalräten zugänglich gemacht werden. Nach Fertigstellung und Weitergabe der Auswertungstabellen am Ende des Schulhalbjahres sind alle Hilfstabellen umgehend (spätestens 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres) in geeigneter Form zu vernichten bzw. von den verwendeten Datenträgern zu löschen. Datenversion (EXCEL ) Als Hilfe wird durch SenBWF eine Excel-Datei der Erhebung zu ”Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte” angeboten. Nach tagaktueller Eintragung in die jeweilige Hilfstabelle werden maschinell die Verknüpfungen zum Auswertungs-Bogen hergestellt. Nach Ende jedes Schulhalbjahres kann der ausgefüllte Bogen jeweils ausgedruckt weitergereicht werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies eine freiwillige Maßnahme ist, bei der die Dateneingabe nur durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen stattfinden darf. Die Hilfstabellen (Papierform/Datei-Version) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu vernichten bzw. die Datei zu löschen. Spätester Zeitpunkt der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Bei Verwendung von Dateien sind die jeweiligen Dateien mit einem Kennwortschutz zu versehen. ka17-10555 ka17-10555Anl Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Fortbildung /Sonderurlaub Schulbezogene Gründe Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen (Seit dem Schuljahr 2004/05 gilt: Vertretungsreserve Datenversion (EXCEL )