Drucksache 17 / 10 556 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 04. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2012) und Antwort Wie hat sich die Zahl der „Rückläufer“ entwickelt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Da die Schulferien in knapp 14 Tage beginnen, mit wie vielen „Rückläufer/-innen“ rechnet der Senat zum Ende des Schuljahres 2011/2012, die aufgrund des Probejahres das Gymnasium voraussichtlich verlassen müssen? (sortiert nach Bezirk, Schule und Herkunftssprache der Schüler/-innen) Zu 1.: Genaue Daten dazu werden nicht vor Abschluss der am Ferienende (Anfang August 2012) stattfindenden Nachprüfungen vorliegen können. Nach dem prognostizierten Stand vom 12.06.2012 wird von rund 740 Schülerinnen und Schülern ausgegangen, die voraussichtlich die Probezeit am Gymnasium nicht bestanden haben werden . 2. Wie hat sich die Verlängerung des Probehalb- jahres auf ein Probejahr auf die Zahl der Zahl der Rückläufer /-innen ausgewirkt und wie bewertet der Senat die Entwicklung seit der Schulstrukturreform? Zu 2: Aus pädagogischer Sicht ist die Verlängerung des Probehalbjahres auf ein Probejahr insofern nach derzeitigem Sachstand als eine Verbesserung im Interesse der Schülerinnen und Schüler zu bewerten, als sich der Leistungsstand bei rund 280 Fällen im Januar 2012 noch als gefährdet gemeldeten Schülerinnen und Schüler so verbessert hat, dass diese das Probejahr bestehen bzw. die Voraussetzungen für eine Nachprüfung erlangen konnten. Dazu haben die Gymnasien verschiedene Unter- stützungsmaßnahmen angeboten, wie z. B. das Erstellen individueller Förderpläne, besondere Sprachförderangebote , das Angebot von Teilungsunterricht und Fördergruppen , und damit erste Erfahrungen gesammelt, die ihnen es ermöglichen, im kommenden Schuljahr noch zielgenauer auf die besonderen Förder- und Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können . Auch aus lernpsychologischer Sicht ist das Probejahr positiv zu bewerten, denn die Schülerinnen und Schüler, die es nicht bestanden haben, mussten nicht - wie dies beim Probehalbjahr bisher der Fall war - mitten im Schuljahr den gymnasialen Bildungsgang verlassen und in eine schon bestehende Lerngruppe an einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule aufgenommen werden, sondern sie erhalten nach dem Abschluss der 7. Jahrgangsstufe die Möglichkeit der Fortführung ihres Bildungsganges – bis hin zum Abitur - durch den direkten Umstieg in die 8. Jahrgangsstufe an einer Integrierten Sekundarschule. 3. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele der Schüler/-innen, die im Rahmen des Losverfahrens einen Schulplatz in einem Gymnasium bekommen haben, das Gymnasium nach dem Probejahr voraussichtlich verlassen müssen? Zu 3.: Dies wurde nicht erfasst. Allerdings wird in der derzeit stattfindenden Überprüfung des Aufnahmeverfahrens auch festgestellt werden, ob künftig dieser Sachverhalt erfasst werden soll. 4. Werden alle Schüler/-innen, die nach dem Probe- jahr das Gymnasium verlassen müssen, auch alle einen Platz an der integrierten Sekundarschule ihres Wunsches erhalten? Zu 4.: Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Plätze entsprechend den Wünschen der Erziehungsberechtigten . Darüber hinaus wird es nicht vermeidbar sein, dass den Erziehungsberechtigten auch freie Schulplätze an Schulen, die nicht seitens der Eltern für ihr Kind in Betracht gezogen werden, durch das Schulamt angeboten bzw. nachgewiesen werden. 5. Wenn nein, wie will der Senat den Betroffenen Schüler/-innen helfen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 556 Zu 5.: Rein rechnerisch steht eine ausreichende Zahl an Plätzen zur Verfügung. Es ist Aufgabe des jeweils zuständigen Schulamtes, die Erziehungsberechtigten bei der Schulplatzsuche zu unterstützen und zu beraten und im Bedarfsfall freie Plätze nachzuweisen. 6. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Erfahrungen der vergangenen zwei Schuljahre für das Verfahren zur Verteilung der Rückläufer/-innen in die integrierten Sekundarschulen? Zu 6.: Das Probejahr am Gymnasium und der ggf. er- forderliche Umstieg in die 8. Jahrgangsstufe einer Integrierten Sekundarschule erfolgten erstmals im Schuljahr 2011/12, insoweit kann es bisher noch keine weitergehenden Erfahrungen damit geben. Dessen ungeachtet werden jedoch die Erfahrungen mit dem ersten Probejahr und mit der Zuweisung von umsteigenden Schülerinnen und Schülern in die Integrierte Sekundarschule in die derzeitige Aus- und Bewertung des Aufnahmeverfahrens einbezogen. 7. Wie will der Senat konkret vermeiden, dass an den integrierten Sekundarschulen reine „Rückläuferklassen “ gebildet werden bzw. wie will der Senat dafür Sorge tragen, dass die Rückläufer/-innen in bestehende Klassen integriert und verteilt werden? Zu 7.: Soweit vorhanden, werden die freien Plätze an den Integrierten Sekundarschulen bis zu der individuell festgelegten Höchstfrequenz dafür in Anspruch genommen . Ein Überschreiten dieser Höchstfrequenz wird es jedoch im Interesse einer effizienten Förderung aller Schülerinnen und Schüler dieser Klassen nicht geben. Um jedoch den besonderen Lernbedürfnissen der um- steigenden Schülerinnen und Schüler in die 8. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen zu entsprechen, wird durch die Einrichtung von entsprechenden Klassen der Neustart durch eine gezielte Lernstandserhebung, die in einen individuellen Förderplan mündet, unterstützt. 8. Welche Maßnahmen, zur Vermeidung von „Rückläuferklassen“ will der Senat konkret ergreifen, damit „Rückläuferklassen“ an integrierten Sekundarstufen eine Ausnahme bleiben? Zu 8.: Zum einen wird es eine Intensivierung der Be- ratung der Eltern in Hinblick auf den für ihr Kind geeigneten Bildungsweg geben. Dazu gehört es auch, die Eltern noch besser über die Bildungsmöglichkeiten an den Integrierten Sekundarschulen bis hin zum Abitur zu informieren . Hierbei werden insbesondere die mit den Integrierten Sekundarschulen kooperierenden Grundschulen eine wichtige Funktion übernehmen, aber auch durch eine noch verbesserte Information über die besonderen Angebote der einzelnen Sekundarschulstandorte soll den Eltern die Wahl erleichtert werden. Des Weiteren gehört es zu den zentralen Aufgaben der Gymnasien, durch eine an den individuellen Lernbedürfnissen und -voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler orientierte Förderung den erfolgreichen Verbleib am Gymnasien zu eröffnen, um so die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ggf. das Probejahr nicht bestehen, möglichst weiter zu senken. Berlin, den 28. Juni 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2012) 2