Drucksache 17 / 10 558 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 04. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2012) und Antwort Konsequente Abarbeitung und Umsetzung der Tagesschutzziele gemäß Planfeststellungsbeschluss im Umfeld des neuen Flughafens BER auf Berliner Seite? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der Haushalte, die Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen haben, liegen im Tagesschutzgebiet ? Frage 2: Wie viele von diesen haben bereits abge- schlossene Lärmschutzmaßnahmen und wie viele beidseitig unterschriebene Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV)? Antwort zu 1. und 2.: Der aktuelle Realisierungsstand des Schallschutzprogramms – letzter Stand 22. Kalenderwoche - ist von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) unter http://www.berlin-airport.de/DE/Umwelt/Schallschutzprogramm _neu/Aktuelles/index.html veröffentlicht worden. Darüber hinaus gehende Informationen liegen dem Senat nicht vor und können innerhalb der für die Beantwortung Kleiner Anfragen üblichen Bearbeitungsfrist auch hinsichtlich untergliederter Angaben Berliner / Brandenburger Seite nicht ermittelt werden. Frage 3: Wie viele abgeschlossene Maßnahmen müss- ten unter Zugrundelegung der Tagesschutzziele des Planfeststellungsbeschlusses in der vorliegenden Fassung neu aufgerollt werden, wie viele KEVs überarbeitet werden? Frage 4: Wie viele Haushalte müssten entschädigt werden bzw. mit welcher Gesamtsumme wird gerechnet, weil die ausreichenden Schallschutzmaßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss nicht realisierbar sind? Frage 5: Wie hoch werden insgesamt die Mehrkosten geschätzt, die entstehen, wenn der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der einzuhaltenden Tagesschutzziele umgesetzt wird? Frage 6: Wie teilt sich dieser Betrag auf in Zahlungen für Schallschutzmaßnahmen und in Zahlungen für Entschädigungen ? Antwort zu 3. bis 6.: Entsprechende Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 7: Wer und wann hat die Entscheidung ge- troffen, die nicht im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Werte für die Tagesschutzziele den Schallschutzberechnungen und den KEVs zugrunde zu legen? Frage 8: War die Planfeststellungsbehörde darüber in- formiert, bejahendenfalls, gab es Reaktionen und wie sahen diese aus? Antwort zu 7. und 8.: Die FBB hat in ihrem Sach- standsbericht zum Schallschutzprogramm vom 17.05.2011 dargelegt, dass sie für die Dimensionierung des Schallschutzes das NAT-Kriterium 6 x 55 dB(A) anwendet . Planfeststellungsbehörde ist das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Der Senat kann für dieses keine Stellungnahmen und Einschätzungen abgeben. Nach Schriftverkehr mit der FBB sowie offensichtlich in Kenntnis entsprechender Beschwerden von Betroffenen hat die Planfeststellungsbehörde die FBB mit Schreiben vom 05. Dezember 2011 aufgefordert, den baulichen Schallschutz am Tag in Übereinstimmung mit dem Tenor des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 so umzusetzen , dass in den verkehrsreichsten sechs Monaten durchschnittlich weniger als einmal pro Tag ein Maximalpegel von 55 dB(A) im Rauminnern auftritt. Frage 9: Wurden bei der ursprünglichen Kostenpla- nung des Flughafens die Tagesschutzziele lt. Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt, verneinendenfalls, mit welcher Begründung nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 558 Frage 10: Wurden Rückstellungen für die fraglichen Mehrkosten gebildet, verneinendenfalls, warum nicht? Antwort zu 9. und 10.: Bei der ursprünglichen Kos- tenplanung wurde von Schallschutzmaßnahmen ausgegangen , wie sie an anderen deutschen Verkehrsflughäfen üblich und von der aktuellen Rechtsprechung her für zulässig anerkannt wurden. Dementsprechend wurden Rückstellungen nach Kenntnis des Senats nicht gebildet. Die Vorhabensträgerin ist davon ausgegangen, dass der Schallschutz zum Inbetriebnahmetermin des BER entsprechend dem zu diesem Zeitpunkt tatsächlich notwendigen Umfang auf der Basis der Flugbewegungen des Jahres 2015, also weniger als einem Maximalpegel 55 dB(A) pro Tag, realisiert wird. Frage 11: Wann wird mit einer Entscheidung der Plan- feststellungsbehörde hinsichtlich des Antrages auf Klarstellung bzw. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gerechnet? Antwort zu 11.: Die Überlegungen der Planfeststel- lungsbehörde hinsichtlich des Antrages auf Klarstellung sind noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 03. Juli 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) 2