Drucksache 17 / 10 562 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 30. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2012) und Antwort Entlastung der Verkehrssituation für die Bevölkerung des Dorfes Malchow (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vereinbart es sich mit dieser Aussage, dass schon wenige Kilometer weiter in Weißensee für die gleiche Straße, die nun im Verlauf Berliner Allee heißt, bis zur Kreuzung Ostseestraße eine solche Tempobeschränkung gilt? Frage 2: Welches sind die Gründe, die in diesem Ab- schnitt des Verlaufs der Bundesstraße 2 eine Tempobeschränkung ermöglichen und warum sind diese Gründe im Bereich der Durchquerung der Ortschaft Malchow nicht anwendbar? Antwort zu 1 und 2: Mit der Kleinen Anfrage wird die Aussage in meiner Antwort zur KA 17/10278 vom 6.3.2012 in Zweifel gezogen, dass auf der Dorfstraße (Bundesstraße 2) grundsätzliche Verkehrsbeschränkungen aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung nicht in Betracht kommen. An dieser Aussage halte ich weiterhin fest. Die von Ihnen angeführten Beschränkungen im weiteren Verlauf der Straße stadteinwärts mussten aufgrund von Lärm-Richtwertüberschreitungen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden. So wurde am 6.1.2005 in der Berliner Allee zwischen Lindenallee und Lehderstraße Tempo 30 nachts angeordnet. Im September 2005 wurde dann im Rahmen eines Senatsprojektes festgestellt , dass in der Berliner Allee zwischen Smetanastraße und Lindenallee aufgrund der Überlagerung von erhöhten Lärm- und Abgasbelastungen mit hohen Unfallhäufigkeiten Tempo 30 durchgängig anzuordnen ist. Die Anordnung wurde am 19.9.2005 getroffen. Aufgrund von aktuellen Anwohnerbeschwerden der Berliner Allee zwischen Lindenallee und Rennbahnstraße über Verkehrslärm und Abgasbelastung hat die Zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ein Gutachten von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angefordert und danach auch für diesen Abschnitt Tempo 30 für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr angeordnet. Sollten also Betroffene nach der Sanierung der Straße Lärmschutzmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung begehren, wird die Straßenverkehrsbehörde auch hier auf der Grundlage eines aktuellen Lärmschutzgutachtens unter Berücksichtigung der Grundsätze der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinie -StV) Anträge prüfen. Berlin, den 22. Juni 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2012)