Drucksache 17 / 10 565 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 06. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2012) und Antwort Zeitarbeit in Berliner Kitas Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnis hat der Senat über Art und Um- fang von Zeitarbeit in Berliner Kindertagesstätten? 4. Welche spezielle Kenntnis hat der Senat über den Einsatz von Zeitarbeitskräften in den Berliner KitaEigenbetrieben und wie viele Einsätze dieser Art sind konkret bekannt? (Bitte getrennt für die 5 Eigenbetriebe auflisten) Zu 1. und 4.: Der Senat hat Kenntnis über Einsätze von Zeitarbeitskräften in Berliner Kindertagesstätten, verfügt aber nicht über umfassende Angaben zu deren Einsatz. Aus der anhängenden Tabelle ist der Einsatz von Zeit- arbeitskräften im laufenden Kitajahr (2011/2012) bei den Berliner Kita-Eigenbetrieben ersichtlich. Der Einsatz ist befristet und dient ausschließlich der Überbrückung von akuten Personalengpässen und der Entlastung der Beschäftigten . Einsatz von Zeitarbeitskräften in den 5 Eigenbetrieben (EB) von Berlin Kitajahr 2011/2012 in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) pro Monat City Nordwest NordOst SüdWest Südost Alle EB August 16,68 3,00 0,00 1,00 1,90 September 27,69 3,00 0,00 0,75 8,43 Oktober 35,38 5,00 0,90 0,00 13,14 November 38,58 5,00 1,90 1,00 14,99 Dezember 29,69 4,00 3,80 2,00 14,61 Januar 35,61 5,00 1,00 3,75 14,01 Februar 38,72 4,00 1,90 4,75 14,39 März 39,34 2,00 4,80 7,25 16,18 April 38,39 4,00 3,92 6,50 14,79 Mai 36,76 4,00 2,56 5,75 16,47 Juni (bei City geschätzt) 35,00 4,00 1,67 4,75 12,00 Juli (geschätzt) 35,00 2,00 0,00 4,00 8,79 Gesamtsumme 406,84 45,00 22,45 41,50 149,70 665,49 Durchschnitt monatlich in VZÄ 33,90 3,75 1,87 3,46 12,48 55,46 2. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Zeit- arbeitskräften in Berliner Kindertagesstätten grundsätzlich und unter welchen Voraussetzungen hält der Senat den Einsatz von Zeitarbeit in Berliner Kitas für möglich und gerechtfertigt? 5. Wie wird der Einsatz von Zeitarbeitskräften in Berliner Kitas seitens der Kita-Träger begründet? 6. Welche Ausbildung haben die für die pädagogische Arbeit eingesetzten Zeitarbeitskräfte und entsprechen diese Qualifikationen dem Fachkräftegebot, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10565 wie gesetzlich geregelt und in der Qualitätsvereinbarung zwischen Senat und Kita-Trägern vereinbart? 7. Wie werden die Zeitarbeitskräfte auf die Personalausstattung angerechnet, insbesondere, wenn sie nicht über die erforderliche pädagogische Qualifikation verfügen? Zu 2., 5., 6. und 7.: Nach § 11 Abs. 1 und 2 der Ver- ordnung zum Kindertagesförderungsgesetz (VOKitaFöG) dürfen die Träger für die pädagogische Arbeit grundsätzlich nur Fachpersonal beschäftigen. Daraus folgt, dass nur eine Beschäftigung entsprechend fachlich qualifizierter Zeitarbeitskräfte in Betracht kommt. Die VOKitaFöG verlangt allerdings darüber hinaus nicht, dass der vorgegebene Personalschlüssel nur durch die Beschäftigung von eigenem, festangestelltem Personal erfüllt werden kann. Maßgeblich ist die Sicherstellung von notwendigem Personal, welches dem Direktionsrecht des Trägers unterliegt, die fachlichen Voraussetzungen mitbringt und den fachlichen Anforderungen einer Kindertageseinrichtung entspricht. Soweit dies die Träger der Einrichtungen auch als Ent- leiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gewährleistet, können auch Zeitarbeitskräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Gemäß den Qualitätsvorgaben nach dem Kindertages- förderungsgesetz (KitaFöG), dem VOKitaFöG und den hierzu abgeschlossenen Vereinbarungen ist ein Kernteam von direkt beim Träger selbst angestellten Erzieherinnen und Erziehern jedoch unverzichtbar. Ebenso ist der Grundsatz der Erzieherin/Erzieher- Kind-Kontinuität zu beachten. § 12 Abs.2 VOKitaFöG bestimmt die Sicherstellung einer gleichbleibenden kontinuierlichen Förderung der Kinder durch mindestens eine ihm vertraute Bezugsperson. Da der Einsatz von Zeitarbeitskräften in der Regel da- zu dienen soll, einen kurzfristig und zeitlich begrenzten Personalausfall zu überbrücken, wird dieses Personal vorrangig als Ergänzungskraft neben einer ganztägig anwesenden festangestellten Betreuungskraft eingesetzt. Der Einsatz von Zeitarbeitskräften wird mit akutem vorübergehendem Personalmangel aufgrund von Schwangerschaften und damit einhergehenden kurzfristigen Berufsausübungsverboten, Krankheiten und Personalwechsel begründet. Das Fachkräftegebot gilt auch für die Zeitarbeits- kräfte, wenn sie für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte eingesetzt werden. 3. Welche Vereinbarungen gibt es mit den Kita- Trägern über den Einsatz von Zeitarbeitskräften in den Kitas u.a. im Kontext der Qualitätsvereinbarung? Zu 3.: Im Kontext der Qualitätsvereinbarung gibt es keine Vereinbarungen mit den Kitaträgern zum Einsatz von Zeitarbeitskräften. 8. Wie prüft und nach welchen Kriterien genehmigt die Kita-Aufsicht den Einsatz von Zeitarbeitskräften in den Kitas? Zu 8.: Die Kitaaufsicht erhält Kenntnis von Zeit- arbeitskräften über die Stichtags-Personalmeldung im März jeden Jahres oder bei Personalprüfungen, die Anlassbezogen stattfinden. Dabei wird geprüft, ob das Fachkräftegebot eingehalten wird. Sofern das Fachkräftegebot nicht erfüllt ist, kann keine Anrechnung auf den Personalschlüssel erfolgen. Der Träger wird aufgefordert, das erforderliche pädagogische Personal nachzuweisen. 9. Auf welcher tariflichen Grundlage werden die Zeitarbeitskräfte beschäftigt und wer kontrolliert die Einhaltung tariflicher Bestimmungen? Zu 9.: Die ordnungsgemäße tarifliche Bezahlung der in der Verantwortung des Kitaträgers eingesetzten Zeitarbeitskräfte obliegt der Zeitarbeitsfirma. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) der Ersten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 21. Dezember 2011 (Bundesanzeiger vom 28.12.2011, Nr. 195, S. 4608) sind Verleiher verpflichtet, ihren Zeitarbeitskräften ein Mindeststundenentgelt von in Berlin gegenwärtig 7,01 Euro zu zahlen. Die Prüfung der Einhaltung dieser Lohnuntergrenze obliegt gemäß § 17 Abs. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz den Behörden der Zollverwaltung. Soweit in Kitas qualifizierte Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, die tarifliche Entgeltansprüche oberhalb der arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Lohnuntergrenze geltend machen können, unterliegen diese nicht der Prüfung durch die Behörden der Zollverwaltung; diese Ansprüche sind aber gleichwohl tariflich bindend. 10. Wie viele und welche Zeitarbeitsfirmen sind dem Senat bekannt, die Arbeitskräfte mit pädagogischen Qualifikationen beschäftigen und gibt es Absprachen des Senats mit diesen Firmen über die Rahmenbedingungen der Einsätze in Berliner Kitas? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Der Kitaaufsicht sind drei Personaldienst- leister bekannt, mit denen Berliner Kitaträger zusammenarbeiten : - Workoholic - Dreh-werk e.K. - 3D Personal e.K. Die jeweiligen Kitaträger sind für die Einhaltung der im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen bezüglich der Vertragsgestaltung mit den Personaldienstleistern verantwortlich. Darüber hinausgehende Vereinbarungen sind nicht erforderlich. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10565 3 11. Wie bewertet der Senat die Chance von qualifizierten Zeitarbeitskräften, eine dauerhafte Anstellung bei einem Kita-Träger zu erlangen und wo können potenziell interessierte Beratung und Unterstützung beim Erwerb anerkannter pädagogischer Qualifikationen und beim Wechsel in eine dauerhafte Beschäftigung bekommen ? Zu 11.: Dem Senat liegen Informationen vor, nach denen Kitaträger qualifiziertes Personal nach dem Einsatz als Zeitarbeitskraft in eine feste Anstellung übernehmen. Gleichzeitig informierten Träger, dass sie diese Dienstleister nicht aktiv für die Personalaquise nutzen. Am Erzieherberuf Interessierte können sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft informieren, aber auch auf den Internetseiten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e.V. - Landesverband Berlin und des Dachverbands für Kinderund Schülerläden e.V. (DAKS). Letzterer hat im Rahmen eines Projektes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Informationsbroschüre „Erzieher_in werden – Wege in den Beruf“ erstellt, die auch unter www.erzieher-werden-in-berlin.de und www.erzieherin-werden-in-berlin.de abrufbar ist. Berlin, den 16. Juli 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012)