Drucksache 17 / 10 567 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 04. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2012) und Antwort Gesetzesentwürfe durch die Senatsvewaltungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gesetzesentwürfe wurden seit dem Jahr 2006 bis jetzt in den einzelnen Senatsverwaltungen verfasst ? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Senatsverwaltung und Jahr) Antwort zu Frage 1: Die Aufschlüsselung der Gesetzentwürfe in der 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses bis zur Neubildung des Senats am 1. Dezember 2011 ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Regierender Bürgermeister --- 2 6 2 2 2 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung --- 2 5 3 --- 3 Senatsverwaltung für Finanzen 1 2 4 5 1 1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 3 4 2 4 5 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport --- 8 5 3 5 4 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales --- --- --- 1 4 2 Senatsverwaltung für Justiz 1 3 5 5 3 5 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung --- 2 --- 3 4 5 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen --- 1 1 2 3 3 Für den Zeitraum ab Neubildung des Senats am 1. Dezember 2012 bis zum 30. Juni 2012 ergibt sich aus folgendes: 2011 Januar bis Juni 2012 Regierender Bürgermeister --- --- Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen --- 2 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft --- 1 Senatsverwaltung für Finanzen --- 4 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales --- 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport --- 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 567 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz --- --- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt --- 1 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung --- --- Frage 2: Wie viele der oben unter 1. genannten Gesetzesentwürfe wurden ausschließlich von Mitarbeitern der jeweiligen Senatsverwaltung verfasst ? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Senatsverwaltung und Jahr) Antwort zu Frage 2: Mit Ausnahme eines Gesetz- entwurfes der Senatsverwaltung für Finanzen aus dem Jahre 2012 wurden die Gesetzentwürfe des Senats ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltungen und der nachgeordneten Behörden verfasst. Liegt dem Gesetzentwurf ein Staatsvertrag zugrunde , so sind neben den Berliner Landesbediensteten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertragspartner beteiligt gewesen. Frage 3: Wie viele der oben unter 1. genannten Ge- setzesentwürfe wurden durch externe Dienstleiter (befristete Anstellung, Auftrag) verfasst, mitverfasst oder durch sonstige schriftliche oder mündliche Beratungsleistung begleitet? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Senatsverwaltung , Jahr und dem jeweiligen Gesetzesentwurf mit Angabe der Drucksachennummer) Antwort zu Frage 3: Ein Gesetzentwurf; es handelt sich um den von der Senatsverwaltung für Finanzen federführend verfassten Gesetzentwurf über die Ermächtigung im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft vom 08. Mai 2012 (Drs. 17/0320). Frage 4: Wurde der Beschluss vom 12. Mai 2011 (Drucksache 16/4002 von externen Dritten erarbeitete Gesetzesentwürfe kenntlich machen [Footprint]) umgesetzt ? Wenn nein, warum nicht ? Antwort zu Frage 4: Die zitierte Anregung des Abge- ordnetenhauses wurde vom Senat aufgegriffen. Frage 5: Wie wird bei der Umsetzung des vor- genannten Beschlusses verfahren, wenn eine nur mündliche oder sonstige Beratungsleistung erbracht wurde? Antwort zu Frage 5: Nach § 46 Absatz 2 GGO II sind nur schriftliche Beratungsleistungen zu benennen. Frage 6: Ist es zu einer Aufnahme von Bestimmungen in die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, besonderer Teil (GGO II) gekommen? (vgl. Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 16/4419) a) Wenn ja, welchen Inhalt haben sie? b) Wenn nein, warum ist eine entsprechende Regelung unterblieben? Antwort zu Frage 6: Die Gemeinsamen Geschäfts- ordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) ist in § 46 Absatz 2 um folgende Passage ergänzt worden: „Externe, die auf Anforderung des Senats eine schriftliche Beratungsleistung erbracht haben, sind namentlich zu benennen. Die namentliche Benennung schließt auch die Benennung der jeweiligen Stelle mit ein, bei der die Externen beschäftigt sind. Hat sich die Beratungsleistung nur auf bestimmte Sachverhalte bezogen , sollen diese benannt werden.“ Frage 7: Welche Kosten entstehen durch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage? Antwort zu Frage 7: Die Frage kann ohne unverhält- nismäßigen zusätzlichen Recherche- und Rechenaufwand nicht beantwortet werden. Frage 8: Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unter- lagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Antwort zu Frage 8: Die Fragen wurden aufgrund von Recherchen in Datenbanken und anhand einer Abfrage bei allen Senatsverwaltungen beantwortet. Es ist beabsichtigt , Gesetzentwürfe des Senats zu gegebener Zeit zusätzlich zu den bisherigen Veröffentlichungs- und Bekanntmachungsarten zusätzlich in das Berliner OpenData -Portal einzustellen. Hierfür wird derzeit die technische Umsetzung vorbereitet. Berlin, den 31. Oktober 2012 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Dunger-Löper Staatssekretärin für den Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2012) 2