Drucksache 17 / 10 568 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 04. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2012) und Antwort Überwachung der Internettelekommunikation im Jahr 2011 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Durch welche technische Vorrichtung erfolgten die im „Jahresbericht 2011 über die Praxis der Telefonüberwachung nach §§ 100a, 100b StPO (keine uferlose Telefonüberwachung (1) – Transparenz und Kontrolle in Berlin sicherstellen) unter 5.3 (Mitteilung – zur Kenntnisnahme , Drucksache 17/0351) aufgeführten Überwachungen der Internettelekommunikation nach § 100a StPO? Zu 1.: Die Aufzeichnung erfolgte in der Anlage zur strafprozessualen Überwachung der Telekommunikation (TKÜ-Anlage) der Polizei Berlin. 2. Kam für die vorstehend genannten Überwachun- gen der Internettelekommunikation die von der Firma S. (Auftragsnummer 62035...) angeschaffte Software (Staatstrojaner) zum Einsatz? Zu 2.: Nein. 3. Wurde der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in diese Überwachung miteinbezogen ? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam er in Hinblick auf die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung ? b) Wenn nein, warum wurde er nicht miteinbezogen? Zu 3.: Nein. a) Entfällt. b) Die Einbeziehung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in einzelne Überwachungsmaßnahmen ist in § 100a Strafprozessordnung (StPO), der für die Überwachung der Telekommunikation einen Richtervorbehalt normiert, nicht vorgesehen. Da es sich um rein strafprozessuale Dateien und nicht um Mischdaten (präventiv/strafprozessual) handelt, werden verfahrensbezogen Errichtungsanordnungen beantragt , die beim Datenschutzbeauftragten der Berliner Polizei abgelegt und für den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Einsichtnahme vorgehalten werden. 4. Wie wurde kontrolliert bzw. sichergestellt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung von der Überwachung der Internettelekommunikation ausgenommen wurde? Zu 4.: Siehe Antwort auf die Kleine Anfrage vom 25.03.2012, Drucksache 17/10380, zu Frage 13. 5. Welche Behörden waren an den oben genannten Überwachungen der Internettelekommunikation beteiligt? Zu 5.: Beteiligte Behörden sind das den Beschluss nach § 100a StPO erlassende Gericht, die Staatsanwaltschaft Berlin und die Polizei Berlin oder das Hauptzollamt. 6. Welche Delikte lagen den erfolgten Überwachun- gen der Internettelekommunikation jeweils zu Grunde? Zu 6.: Es handelt sich hierbei um die in § 100 a StPO genannten Katalogstraftaten. Eine weitere Aufschlüsselung der im Jahresbericht 2011 dargestellten Daten ist aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister nicht möglich. 7. Welche Kosten entstehen durch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage? Zu 7.: Die Benennung der durch die Bearbeitung dieser Kleinen Anfrage entstehenden Kosten ist nicht möglich. Sie würde eine an den quantitativen wie qualitativen Faktoren orientierte Einzelfallprüfung erfordern, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 568 welche für sich genommen bereits mehr Kosten verursachen könnte, als die eigentliche Beantwortung der inhaltlichen Fragestellungen. 8. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggfs. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 8.: Abgesehen von der in der Antwort zu 4. genannten Drucksache bedurfte es zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage keiner Hinzuziehung von Datensätzen oder Unterlagen. Berlin, den 26. Juli 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2012) 2