Drucksache 17 / 10 574 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 08. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2012) und Antwort Vergabestellen in Berlin II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Stellen in welchen bezirklichen Einrich- tungen und Verwaltungen lösen Vergabefälle (Ausschreibungen und Beschaffungen) aus? 2. Wie viel Personal ist in diesen Stellen und Ein- richtungen mit Ausschreibungen und Beschaffungen betraut ? Zu 1. und 2.: Als „Vergabestelle“ wird jede Stelle be- zeichnet, die öffentliche Aufträge vergibt. Dazu gehören zentrale Vergabestellen mit mehreren hundert Beschäftigten als auch jemand, der einen Blumenstrauß für ein Jubiläum kauft. Statistische Erhebungen hierzu existieren nicht. Es dürfte sich um mehrere tausend Stellen handeln, die zumindest mehrfach jährlich öffentliche Aufträge vergeben, um einen in der jeweiligen Dienststelle auftretenden Bedarf zu befriedigen. 3. Welche Maßnahmen zur ständigen Qualifizierung werden durch welche Einrichtungen in den öffentlichen Verwaltungen für die jeweils mit Ausschreibungen und Beschaffungen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten und wie werden diese Angebote genutzt ? Zu 3.: Die Verwaltungsakademie bietet jährlich etwa 30 verschiedene Ausbildungsangebote zur öffentlichen Auftragsvergabe an, von der Grundschulung im öffentlichen Auftragswesen, über ausgewählte Fragen des Vergaberechts , speziell für Liefer- und Dienstleistungen, Freiberufliche Leistungen und Bauleistungen, zur Vergabe bestimmter Leistungen wie Reinigungsleistungen, ITTechnik oder Ingenieurleistungen, zum Vertragsrecht, zu besonderen Rechtsgebieten, die für die Auftragsvergabe relevant sind sowie seit einiger Zeit auch zur Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. Die Kurse der Verwaltungsakademie sind in der Regel ausgebucht . Ferner finden regelmäßige Informationsver- anstalten zu vergaberechtlichen Fragen statt. Auch andere Institutionen stellen Informationen zur öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung oder bieten Schulungen an. 4. Welche Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Hand- reichungen u. ä. müssen durch die Vergabestellen jeweils beachtet werden? Zu 4.: Bei öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU- Schwellenwerte sind die bundesrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen , die Vergabeverordnung und die Vergabe- und Vertragsordnungen zu beachten. Unterhalb der EU-Schwellenwerte bilden insbeson- dere § 55 Landeshaushaltsordnung, die dazugehörigen Ausführungsvorschriften und die Vergabe- und Vertragsordnungen die Grundlage der Verfahrensvorschriften. Die Bestimmungen des Ausschreibungs- und Ver- gabegesetzes gelten nach den dort vorgesehenen Maßgaben sowohl ober- als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte . Im Übrigen geben die für die öffentliche Auftragsver- gabe zuständigen Senatsverwaltungen als Hilfestellung erläuternde Rundschreiben sowie Vertragsbedingungen und Formulare heraus, die grundsätzlich anzuwenden sind. Da das Vergaberecht sich seit einigen Jahren sehr dynamisch entwickelt, werden alle aktuellen Vorschriften, Rundschreiben und Formulare zeitnah in ein eigens dafür vom Senat geschaffenes Internet-Portal gestellt. 5. Wie wird die ordnungsgemäße Durchführung von Ausschreibungen und Beschaffungen durch wen kontrolliert und dokumentiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 574 Zu 5.: Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich in einem transparenten Verfahren durchzuführen, d. h., dass jeder verfahrenserhebliche Schritt für Dritte nachvollziehbar dokumentiert werden muss. Hinzu treten die haushaltsrechtlichen Dokumentationspflichten. Die Beschaffungsorganisation, bzw. die Bauvergabe- organisation ist im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung grundsätzlich Angelegenheit der Abteilungen und Ämter. Dabei sind die Grundsätze der Verwaltungsorganisation , insbesondere die AntikorruptionsRichtlinien des Senats zu beachten. Neben den im Berliner Ausschreibungs- und Ver- gabegesetz geregelten Kontrollpflichten der jeweiligen Vergabestelle können Vergabeverfahren unter anderem Bestandteil der Prüfung durch den Rechnungshof sein. Öffentliche Aufträge im Rahmen von Vorhaben, die von der EU mit finanziert werden, werden durch eigens eingerichtete Stellen in einem gesonderten Verfahren geprüft . Berlin, den 19. Juni 2012 In Vertretung Christoph von Knobelsdorff ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2012) 2