Drucksache 17 / 10 579 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 07. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2012) und Antwort Wie wird sich der Journalismus in Berlin entwickeln? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: I. Arbeits- und Ausbildungsbedingungen 1) Welche Maßnahmen unternimmt der Senat derzeit und welche zukünftig, um a) die Ausbildungs- und b) die Arbeitsbedingungen von JournalistInnen in Berlin zu verbessern ? Wie werden die betreffenden Institutionen einbezogen und wie die Maßnahmen finanziert? zu 1) In Berlin werden im Rahmen der Hochschulver- träge finanzierte Studiengänge angeboten, die Studentinnen und Studenten zum Journalistenberuf qualifizieren. 2) Wie beurteilt der Senat eine Notwendigkeit ein- heitlicher Standards in der Ausbildung von JournalistInnen ? zu 2) Das Land Berlin sieht keine Notwendigkeit, regulierend einzugreifen. Ebenso besteht kein Bedarf einer stärkeren Standardisierung durch die Hochschulen. Der Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit garantiert, gebietet es ebenso, auf einheitliche Ausbildungsstandards zu verzichten. Der Zugang zum Journalistenberuf ist über viele Wege möglich und nicht reglementiert. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist nicht gesetzlich geschützt. Festgelegte Formen der Ausbildung können daher u. U. nur Auswirkungen auf den Qualitätsgrad journalistischer Tätigkeiten haben. a) Mit wem sollten ggf. solche Standards entwickelt werden und wie durchgesetzt? zu 2a) Entfällt b) Was sollten die Standards ggf. umfassen? zu 2b) Entfällt II. Finanzierung 3) Inwieweit wird – nach Einschätzung des Senats – die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe “ zum Jahresanfang 2013 auf die Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Einkommenssituation von JournalistInnen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Berlin Einfluss nehmen? zu 3) Solche Einflüsse sind nicht ersichtlich. 4) Welche Modelle zur Finanzierung von Journalis- mus, gerade auch neben dem herkömmlichen Verlagsmodell , sind dem Senat bekannt und welche Bedeutung misst er den verschiedenen Finanzierungsmodellen aktuell und zukünftig bei? zu 4) Dem Berliner Senat sind unterschiedliche Finanzierungsmodelle in diesem Bereich bekannt. Eine qualitative Bewertung dieser Finanzierungsarten ist nicht Aufgabe der Berliner Landesregierung. a) Wie bewertet der Senat Genossenschafts-, Crowd- funding- oder Stiftungsmodelle zur Finanzierung von (insbesondere auch Online-) Journalismus? zu 4a) Entfällt b) Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den Vorschlag eines so genannten „Dritten Weges“ zur Finanzierung von Journalismus durch eine kollegial geregelte Selbstorganisation von JournalistInnen mit organisatorischer und finanzieller staatlicher Unterstützung ? zu 4b) Soweit die Selbstorganisation journalistischer Arbeit in Form von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin erfolgt, unterliegen diese Stiftungen der hiesigen Stiftungsaufsicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 579 2 5) Sieht der Senat die Notwendig- und die Möglichkeit , solche Finanzierungsmodelle als Beitrag für qualitativen (Online-) Journalismus zu unterstützen, auch zur Stärkung des Berliner Standorts? zu 5) Nein a) Welche Schritte unternimmt oder plant der Senat in diese Richtung? zu 5a) Entfällt b) Wie schätzt der Senat wiederum bei einer Unter- stützung die Wirkung auf die Unabhängigkeit von Presse und Medien ein? zu 5b) Entfällt III. Lokale Berichterstattung 6) Wie beurteilt der Senat die Presse- und Medienbe- richterstattung auf lokaler Ebene, insbesondere aus den Bezirken? Ist die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger auf Information hier gewährleistet oder bestehen Defizite? zu 6) Es existiert ein breites Spektrum lokaler Medien, das eine Grundversorgung interessierter Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Eine qualitative Beurteilung der Presse- und Medienberichterstattung auf lokaler Ebene ist nicht Aufgabe des Berliner Senats. 7) Wie schätzt der Senat in diesem Zusammenhang die Bedeutung von lokalen, auf Bezirke bezogene Medien ein? Wie schätzt der Senat die Bedeutung von Lokalzeitungen für Berlin ein? zu 7) Lokalzeitungen bereichern das Medienspektrum durch ihre Art der Berichterstattung. 8) Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit aus den Bezirken etwa durch lokale Rundfunksender berichtet werden könnte? Welche Rolle könnten dabei freie Radios oder der offene Kanal Alex spielen? zu 8) Vorhandene freie Frequenzen werden regel- mäßig von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ausgeschrieben. Es steht jeder Interessentin und jedem Interessenten frei, sich mit einem entsprechenden Konzept um eine Lizenz zu bewerben. Die MABB führt regelmäßig Ausschreibungen durch. Bezirkliche und lokale Themen können dort einfließen. Voraussetzung ist eine Bewerbung mit einem entsprechenden Konzept. IV. Pressevielfalt 9) Welchen Stellenwert misst der Senat dem Presse- Grosso-Vertriebssystem für die Medienvielfalt und -qualität zu? zu 9) Das Pressevertriebssystem des so genannten Presse-Grosso ist gewachsener Garant der Pressevielfalt und -qualität innerhalb der Bundesrepublik. 10) Welche Anforderungen sind nach Auffassung des Senats an das künftige Medienkonzentrationsrecht zu stellen? Wo besteht aus Sicht des Senats Handlungsbedarf ? zu 10) Die Marktentwicklung ist gekennzeichnet durch Konzentrationstendenzen und die Integration verschiedener Medienmärkte in einem Unternehmen. Hinzutreten internationale Verflechtungen. Die Reform des Medienkonzentrationsrechts hat vor diesem Hintergrund eine zeitgemäße Fortschreibung zum Ziel. Zwar ist das Fernsehen immer noch als Leitmedium anzusehen. Gleichwohl werden aufgrund der voranschreitenden Konvergenz im Mediensektor Aktivitäten von Fernsehunternehmen auf verwandten bzw. horizontalen Märkten (wie Zeitschriften, Online) sowie relevanten bzw. vertikalen Märkten (Märkte, die dem Fernsehen vor- oder nachgelagert sind, wie z. B. Produktion, Rechtehandel, Suchmaschinen, Plattformbetriebe ) mit zu berücksichtigen sein. Ferner gilt es, eine Präzisierung der Vorschriften vorzunehmen und damit die Vorhersehbarkeit der Entscheidungen der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auch im Sinne von Rechtssicherheit zu erhöhen. V. Digitalisierung 11) Wie sollen Verlage und Rundfunkveranstalter nach Einschätzung des Senats auf die Herausforderung der Digitalisierung reagieren und unterstützt der Senat diese darin, wenn ja, wie? zu 11) Im Pressebereich wird es auf private Ge- schäftsmodelle ankommen. Im Rundfunkbereich schaffen die Länder durch eine zeitgemäße Regulierung den Rahmen für die Digitalisierung , den es durch die Anbieterinnen und Anbieter auszufüllen gilt. 12) Welche Bedeutung misst der Senat dem Daten- journalismus aktuell und in der Zukunft zu? zu 12) Der Berliner Senat sieht eine in der Zukunft wachsende Bedeutung des Datenjournalismus. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 579 3 13) Wie bewertet der Senat die „Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet“? zu 13) Ein modernes Urheberrecht sollte auf einen fairen Interessenausgleich zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen ausgerichtet sein, Berlin, den 31. Juli 2012 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2012)