Drucksache 17 / 10 580 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 07. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2012) und Antwort Anzeigepflichtige Entlassungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit um Stellungnahme gebeten, die dem Senat übermittelt wurde. Danach ist Folgendes festzuhalten : 1. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sogenannte „Massenentlassungen “ bei der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen. Wie viele Arbeitgeber haben der Bundesagentur für Arbeit in Berlin im Zeitraum 01. September 2011 bis zum 03. Juni 2012 (Ende 22. KW) Anzeige erstattet, dass sie Kündigungen in einem Umfang vornehmen wollen, der unter die Anzeigepflicht der §§ 17 ff KSchG fällt? (Bitte Zeitpunkt der Anzeigeerstattung angeben) 2. Um welche Unternehmen bzw. welche Wirtschafts- zweige handelt es sich und in welcher Größenordnung wurden bzw. sollen diese Kündigungen vorgenommen werden? (Bitte für jedes Unternehmen einschließlich der Anzahl der jeweils betroffenen ArbeitnehmerInnen einzeln ausweisen) Zu 1. und 2.: In der Zeit vom 01.09.2011 bis 03.06.2012 haben 93 Unternehmen Entlassungen nach § 17 KSchG angezeigt. Den Berliner Agenturen für Arbeit gemeldete Entlassungen sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf keine Nennung von Unternehmensnamen erfolgen. Tabelle 1: Den Berliner Agenturen für Arbeit gemeldete Entlassungen Wirtschaftszweig Gesamt- entlassungen Zeitpunkt entlassene Arbeit- nehmer 36 30.09.2011 6 30.11.2011 1 31.12.2011 28 20 Herstellung v. chemischen Erzeugnissen 31.03.2012 1 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 63 30.03.2012 63 53 27.03.2012 2322 Herstellung v. Gummi und Kunststoffwaren 28.03.2012 30 25 23.11.11 + 24.11.11 1625 Herstellung v. Metallerzeugnissen 30.11.2011 9 88 28.12.2011 3 30.12.2011 64 26 Herstellung v. Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 01.02.2012 21 32 Herstellung von sonstigen Waren 9 30.12.2011 9 185 15.03.2012 6842 Tiefbau 05.04.2012 117 152 01.12.2011 51 15.01.2012 27 27.02.2012 24 13.03.2012 8 14.03.2012 2 15.04.2012 16 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation u. sonstige Ausbaugewerbe 30.04.2012 24 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 580 43 / 41 Baugewerbe 17 15.11.2011 17 57 01.03.2012 23 08.03.2012 45 Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung u. Reparatur v. Kfz 26.04.12-30.04.12 34 502 31.10.2011 17 13.12.2011 460 46 Großhandel (ohne Handel mit Kfz) 23.02.2012 25 127 23.09.2011 15 15.11.2011 14 20.10.2011 13 07.02.2012 64 30.11.2011 16 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 31.12.2011 5 34 30.11.2011 20 31.01.2012 13 52 Lagerei sowie Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 31.03.2012 1 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 166 31.12.2011 166 55 Beherbergung 6 31.10.2011 6 209 27.09.2011 16 14.10.2011 53 08.12.2011 117 30.04.2012 10 56 Gastronomie 30.11.11 + 23.12.11 13 28 29.03.2012 1858 Verlagswesen 16.05.2012 10 59 Herstellung, Verleih u. Vertrieb v. Filmen u. Fernsehprogrammen ; Kinos; Tonstudios u. Verlegen v. Musik Telekomunikation 11 26.01.2012 11 61 27.01.2012 4861 Telekommunikation 24.05.12 + 27.06.12 13 71 26.09.2011 5562 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 27.04.2012 16 63 Informationsdienstleistungen 20 28.02.2012 20 55 14.11.2011 7 14.12.2011 38 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 31.03.2012 10 42 29.11.2011 2368 Grundstücks- und Wohnungswesen 30.04.2012 19 33 31.10.2011 1670 Verwaltung u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben; Unter- nehmensberatung 31.12.2012 17 71 Architektur- u. Ingenieurbüros, technische, physikalische u. chemische Untersuchung 21 29.09.2011 21 72 Forschung und Entwicklung 7 29.09.2011 7 63 13.02.2012 2173 Werbung und Marktforschung 31.05.2012 42 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 12 30.04.2012 12 330 15.02.2012 59 27.02.2012 29 29.02.2012 86 31.03.2012 1 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 03.06.2012 155 425 29.09.11-10.10.11 102 31.12.2011 86 31.01.2012 17 29.02.2012 29 16.03.2012 35 05.04.2012 2 16.04.2012 45 30.04.2012 62 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 25.05.2012 47 171 14.04.2012 34 30.04.2012 94 82 Erbringung v. wirtschaftlichen Dienstleistungen f. Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 29.05.2012 43 162 25.10.2011 81 28.10.2011 28 85 Erziehung und Unterricht 30.03.2012 53 49 16.11.2011 3586 Gesundheitswesen 31.05.2012 14 87 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime) 33 28.09.2011 33 116 30.03.2012 8088 Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime) 30.09.2011 36 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 580 3 61 15.11.2011 5399 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 13.01.2012 8 108 18.11.2011 28Sonstige 31.03.2012 80 Summe 3608 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3. Welchen bzw. in wie vielen Fällen hat die Bundes- agentur für Arbeit in Berlin diesen Kündigungen zugestimmt ? Wann wurden, bzw. werden die entsprechenden Kündigungen in welchem Umfang wirksam? (Bitte für die Unternehmen einzeln ausweisen) 4. Welchen, bzw. in wie vielen Fällen hat die Bundes- agentur für Arbeit in Berlin den Kündigungen nicht zugestimmt ? Was waren hierfür die Gründe? (Bitte für die Unternehmen einzeln ausweisen) Zu 3. und 4.: Sofern eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber der Anzeigepflicht einer Massenentlassung unterliegt, ist sie / er verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor innerhalb von 30 Kalendertagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gekündigt wird. Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber eine Anzeige vor Ausspruch der Kündigungen einzureichen. Die Wirksamkeit der Kündigungen richtet sich nach den individuellen Kündigungsfristen. Somit kann keine Aussage dazu getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt die Kündigungen wirksam wurden bzw. werden. Die Agenturen für Arbeit in Berlin haben als Ent- scheidungsträger in allen Anzeigen 2011 und 2012 den anzeigepflichtigen Kündigungen zugestimmt. Dabei wurde das Interesse der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers als auch das der zu entlassenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das öffentliche Interesse und die Lage des gesamten Arbeitsmarktes berücksichtigt. 5. In wie vielen Fällen haben Arbeitgeber gegen eine ablehnende Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit Widerspruch eingelegt? (Bitte Unternehmen einzeln ausweisen ) 6. In wie vielen Fällen haben Arbeitgeber bei ab- gelehntem Widerspruch Klage eingereicht? Zu 5.und 6.: Ablehnende Entscheidungen wurden nicht getroffen. 7. Wie viele Arbeitgeber haben bei der Bundesagentur für Arbeit in Berlin im o. g. Zeitraum zunächst vorsorglich Anzeige erstattet, dass sie Kündigungen in großem Umfang planen? (Bitte Unternehmen einzeln ausweisen und Zeitpunkt der Anzeigeerstattung angeben) Zu 7.: Vorsorgliche Anzeigen wurden nicht erstattet bzw. sind nicht bekannt. 8. Wie viele der Unternehmen insgesamt haben ihre vorsorglich vorgenommene Anzeige wieder zurückgezogen ? Zu 8.: Von den anzeigenden Betrieben hat ein Betrieb die Anzeige zurückgezogen, zwei weitere Betriebe waren nicht anzeigepflichtig. 9. Wie viele Unternehmen, deren ArbeitnehmerInnen am Standort Flughafen BER beschäftigt waren bzw. sind, haben bei der Bundesagentur für Arbeit in Berlin seit Bekanntgabe der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER am 08. Mai 2012 Anzeige erstattet, dass sie Kündigungen in großem Umfang planen bzw. vornehmen müssen? (Bitte Unternehmen einzeln ausweisen und Zeitpunkt der Anzeigeerstattung angeben) 10. Wie viele der insgesamt vorsorglich vor- genommenen Anzeigen wurden bisher in welchem Umfang wirksam und wie viele davon betreffen Unternehmen , deren ArbeitnehmerInnen am Standort BER beschäftigt waren bzw. sind? 11. Bei wie vielen ist das Verfahren noch offen? Wie ist der jeweilige Stand und wie viele ArbeitnehmerInnen sind davon betroffen? Zu 9. bis 11.: Im Zusammenhang mit der Ver- schiebung der Eröffnung des Flughafens BER liegt bisher keine Anzeige nach § 17 KSchG vor. 12. Bei wie vielen der angezeigten sogenannten „Massenentlassungen“ handelt es sich um Unternehmen, deren ArbeitnehmerInnen am Standort Flughafen Tegel beschäftigt waren bzw. sind? Zu 12.: Bei einer Anzeige von Entlassungen handelt es sich um ein Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Flughafen Berlin Tegel beschäftigt sind/waren. Berlin, den 12. Juli 2012 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2012) Tabelle 1: Den Berliner Agenturen für Arbeit gemeldete Entlassungen