Drucksache 17 / 10 587 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 11. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2012) und Antwort Zusammenarbeit Schule und Sportverein – warum zu unterschiedlichen Bedingungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erfahrungen hat der Senat bezüglich der Umsetzung der Rahmenvereinbarungen über die Zusammenarbeit Berliner Sportvereine mit Grund- und weiterführenden Schulen? Zu 1.: Grundlage der Beantwortung bilden die Rah- menvereinbarungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Landessportbund und der Sportjugend Berlin von 2010 zur „Beteiligung von Sportorganisationen bei der Durchführung des Ganztagsbetriebes in der Sekundarstufe I“ und von 2004 über die „Zusammenarbeit von Schulen und Sportorganisationen in der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern“ sowie das erfolgreiche Kooperationsprogramm Schule und Sportverein/-verband von 1994. Mit diesen Vereinbarungen sind Grundlagen ge- schaffen worden, zusätzliche sportliche Aktivitäten und Angebote in den Berliner Schulen zu entwickeln und mit Sportvereinen und Sportverbänden entsprechend kompetente Partner einzubinden. Die Gestaltung von Bewegungs -, Spiel- und Sportangeboten an Schulen, insbesondere an Grundschulen, gelingt besonders im Kooperationsprogramm Schule und Sportvereine/-verband. Von den bestehenden 424 öffentlichen und privaten Grundschuleinrichtungen in Berlin sind 285 Schulen (67,2 %) eine Kooperation mit einem Sportverein eingegangen . Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportver- einen hat ebenfalls eine große Bedeutung bei der weiteren Ausgestaltung des sportlichen Angebots in den neuen Integrierten Sekundarschulen (ISS). Bereits jetzt sind die Berliner Sportvereine ein wichtiger Kooperationspartner für Schulen im Ganztagsbetrieb der Schulen. Von den 118 bestehenden Integrierten Sekundar- schulen sind bisher 53 Schulen (44,9 %) unter den oben genannten Rahmenvereinbarungen eine Kooperation eingegangen. Weitere Schulen planen für das neue Schuljahr Kooperationen und ein Viertel der 53 Schulen mit Kooperationsvereinbarungen möchten ihre bestehenden Angebote ausbauen. 2. In welchem finanziellen Umfang wurden seitens des Landes Berlin auf welchen vertraglichen Grundlagen diese Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen bisher jährlich unterstützt? Zu 2.: Der Kooperationsvertrag 1993 bildet nach wie vor eine Grundlage für die Kooperationsbeziehungen zwischen Schulen und Sportvereinen und Sportverbänden, besonders im Grundschulbereich. Das Kooperationsprogramm „Schule/Verein/Verband“ wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gefördert und von der Sportjugend Berlin umgesetzt und verwaltet. Bis 2007 standen für das Programm jährlich 340.866 € zur Verfügung, ab 2008 beträgt die jährliche Förderung 440.866 €. In 2011 wurde eine einmalige ergänzende Förderung in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Festlegung des Umfangs von Sportangeboten im Ganztagsbetrieb der Integrierten Sekundarschulen unterliegt der Entscheidung der einzelnen Schule. Laut Rahmenvereinbarungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Landessportbund und der Sportjugend Berlin von 2010 zur „Beteiligung von Sportorganisationen bei der Durchführung des Ganztagsbetriebes an der Integrierten Sekundarschule“ können je nach Ganztagskonzept und Bedarf der Schulen Kooperationsvereinbarungen mit Sportverbänden im Rahmen des der jeweiligen Schule zur Verfügung stehenden Budgets für die Gestaltung ihres Ganztagsbetriebes abgeschlossen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 587 iegene Budget möglich. 3. Welche finanzielle Vorsorge hat der Senat im Haushaltsplan 2012/13 für die Umsetzung der Rahmenvereinbarungen mit dem Landessportbund getroffen? Zu 3.: Auch im Haushaltsplan 2012/13 ist eine Weiterförderung des Kooperationsprogramms „Schule/Verein /Verband“ in Höhe von 440.866 € vorgesehen. Für das Jahr 2012 wurden für den Ganztagsbetrieb an Integrierten Sekundarschulen Mittel in Höhe von 4.984.000 € und für das Jahr 2013 Mittel in Höhe von 6.554.000 € eingestellt. Mit dem erweiterten Budget in 2013 wird dem Aufwachsen der Jahrgänge an Integrierten Sekundarschulen Rechnung getragen, da in 2012/13 insgesamt 110 Schulen mit drei Jahrgängen und acht mit zwei Jahrgängen den Ganztagsbetrieb unterhalten werden. In diesem finanziellen Rahmen werden Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe, dem Landessportbund, den Musik- und Volkshochschulen sowie mit anderen außerschulischen Partnern geschlossen. Eine Ausweitung der Verträge mit Trägern des Landessportbundes ist durch das in 2012/2013 gest 4. Wie begründet der Senat die unterschiedliche Finanzierung der Angebote an Grundschulen einerseits und Schulen der Sekundarstufe I andererseits? Warum wird für die Doppelstunde an Grundschulen ein Honorar von 13 Euro gezahlt, für die Doppelstunde an Schulen der Sekundarstufe I dagegen bis zu 27,56 Euro? 5. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat, um die Unterschiede in der Finanzierung der Kooperationen zu überwinden? 6. Welcher Zeit- und Maßnahmeplan ist für die An- gleichung der Finanzierung vorgesehen? 7. Welcher zusätzliche Finanzierungsbedarf ist mit der Angleichung verbunden und wie soll er gedeckt werden? Zu 4., 5., 6. und 7.: Für die Durchführung der außer- unterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Kooperationsprogramms „Beteiligung von Sportorganisationen bei der Durchführung des Ganztagsbetriebes an der Integrierten Sekundarschule“ von 2010 kommen nur Personen in Betracht, die über die Sportorganisationen eingesetzt werden und mindestens gemäß den Richtlinien für die Bezuschussung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern vom 16.02.1993 in der Fassung vom 24.08.2001 qualifiziert und geeignet sind (mindestens Lizenzstufe C), bzw. eine vergleichbare Qualifikation nachweisen. Die Schule vereinbart für diese Angebote in Anlehnung an das Rundschreiben I Nr. 62/2008 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - entsprechend der Gruppe 1.5 - ein Honorar in Höhe von bis zu 27,56 € je Doppelstunde als Höchstgrenze. Im Unterschied zu den niedrigeren Anforderungen von Übungsleiterinnen und Übungsleitern bzw. Trainerinnen und Trainern in den Grundschulen ist an den Integrierten Sekundarschulen bei der inhaltlichen Vor- bereitung, der unterrichtlichen Gestaltung und den pädagogischen Anforderungen in der Regel ein höherer Aufwand erforderlich. Von den Übungsleiterinnen und Übungsleiter an diesen Schulen wird neben einer TrainerC -Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes auch eine Zusatzqualifikation für Übungsleiterinnen und Übungsleiter in der Integrierten Sekundarschule (Zertifikatsausbildung ) mit zusätzlichen 40 Lehreinheiten gefordert . Diese zusätzliche Qualifizierung wird von der Sportschule des Landessportbundes Berlin und der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin bereits angeboten. Eine Angleichung der Finanzierung ist aus den dar- gelegten Gründen nicht vorgesehen. Berlin, den 11. Juli 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012) 2