Drucksache 17 / 10 589 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 08. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2012) und Antwort Markenanmeldung im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Marken sind auf das Land Berlin ange- meldet? 2. Welche Marken sind auf das Land Berlin angemeldet ? 3. Für welche Klassen wurden diese Marken angemeldet ? 4. In welchem Jahr im Zeitraum von 2007 bis 2012 wurde welche Marke angemeldet? a) Wann wurde ggf. verlängert? 12. Welche Marken wurden durch die Senatsverwaltungen angemeldet? 13. Welche Marken wurden durch die Bezirksverwaltungen angemeldet? 22. Wie oft wurde in den Jahren 2007 bis 2012 eine Marke gelöscht? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Verzicht, Verfall und absoluten Schutzhindernisse.) Zu 1. bis 4., 12., 13. und 22.: Eine Recherche vom 22.06.2012 im entsprechenden Register des Deutschen Patent- und Markenamtes hat ergeben, dass 39 Marken für das Land Berlin eingetragen sind und dass im Zeitraum 2007 bis zum Recherchedatum 18 Eintragungen gelöscht, nicht eingetragen oder zurückgenommen worden sind. Entsprechend der Fragestellung bezieht sich die Recherche auf die unmittelbare Landesverwaltung, jedoch nicht auf Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das Rechercheergebnis ist als Anlage beigefügt und beantwortet die Fragestellungen. 5. Wird eine Strategie des Markenmanagements bei der Markenanmeldung verfolgt? a) Wenn ja, welche? b) Wo ist diese niedergelegt? c) Wie lautet diese? 6. Welche Kosten sind in den Jahren 2007 bis 2011 jeweils durch Anmeldungen, Verlängerungen und Löschungen von Marken entstanden? 7. Wurden Markenrechte lizenziert? a) Wenn ja unter welchen Bedingungen? 8. An welche Unternehmen wurden welche Marken lizenziert? 9. Welche Einnahmen wurden durch die Lizenzierung der einzelnen Marken in den letzten fünf Jahren erwirtschaftet? 10. Wurden Einnahmen durch die Übertragung von Marken erwirtschaftet? a) Wenn ja, welche Einnahmen wurden durch welche Marken erwirtschaftet? 11. Werden Markenanmeldungen durch externe Dienstleister vorgenommen? a) Wenn ja, welche externen Dienstleister wurden in den Jahren 2007 bis 2012 beauftragt? b) Wenn ja, welche Kosten sind hierdurch für das Land Berlin in den Jahren 2007 bis 2012 entstanden? c) Wurden diese Aufträge öffentlich ausgeschrieben? 14. Welche Regelungen gelten für die Anmeldung von Marken durch die Landes- und Bezirksverwaltungen? 15. Findet ein Monitoring der angemeldeten Marken statt? a) Wenn ja, durch wen wird dieses vorgenommen? 16. Wenn externe Dienstleister eingesetzt werden, welche externen Dienstleister wurden in den Jahren 2007 bis 2012 beauftragt? a) Wenn ja, welche Kosten sind hierdurch für das Land Berlin in den Jahren 2007 bis 2012 entstanden? b) Wurden diese Aufträge öffentlich ausgeschrieben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 589 17. Wer verteidigt die Marke? 18. Wenn externe Dienstleister eingesetzt werden, welche externen Dienstleister wurden in den Jahren 2007 bis 2012 beauftragt? a) Wenn ja, welche Kosten sind hierdurch für das Land Berlin in den Jahren 2007 bis 2012 entstanden? b) Wurden diese Aufträge öffentlich ausgeschrieben? 19. Wie oft wurde in den Jahren 2007 bis 2012 einer Markeneintragung widersprochen? 20 Wie oft war das Land Berlin in den Jahren 2007 bis 2012 an markenrechtlichen Streitigkeiten beteiligt? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten sowie aktiver und passiver Beteiligung) 21. Welche Kosten sind bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung entstanden? Zu 5. bis 11. und 14. bis 21.: Zusammengefasste zentrale Informationen zum Thema „Markenanmeldungen des Landes Berlin“ existieren nicht. Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben und keine zentrale Steuerung zum Thema „Markenanmeldungen des Landes Berlin“. Eine erschöpfende Beantwortung der Fragen 5. bis 11. und 14. bis 21. für die 39 Markeneintragungen würde bei den zuständigen Stellen eine zeit- und personalaufwändige Detailumfrage erfordern, die im Rahmen der Beantwortung eine Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Berlin, den 12. Juli 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f …………………..…………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2012) 2 ka17-10589 ka17-10589Anl