Drucksache 17 / 10 594 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 11. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2012) und Antwort Kartierungsergebnisse Tier- und Pflanzenwelt auf Gatower Wiesenlandschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen dem Senat mittlerweile Ergebnisse der Tier- und Pflanzenkartierungen vor, die auf dem Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow durchgeführt wurden? Antwort zu 1: Es liegt eine Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 1996 vor, die 2005 und - wegen zunehmendem Gehölzaufwuchs 2010 - überarbeitet wurde. Außerdem liegen dem Senat Kartierungsergebnisse für Vögel und Reptilien vor. Ergänzende Kartierungen werden noch durchgeführt. Frage 2: Wenn nein, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Antwort zu 2: Ergebnisse ergänzender Untersuchun- gen werden spätestens im kommenden Frühjahr erwartet. Frage 3: Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten, die auf Berlins Roten Listen stehen, wurden nachgewiesen? Antwort zu 3: Einen Gefährdungsstatus nach den Ro- ten Listen Berlins und/oder Deutschlands haben folgende dort vorkommende Brutvogelarten: • Braunkehlchen • Feldlerche • Grauammer • Haubenlerche Wegen rückläufiger Bestände in der Vorwarnliste zur Berliner Roten Liste geführt werden die Brutvogelarten: • Baumpieper • Dorngrasmücke • Feldsperling • Gelbspötter • Girlitz • Grauschnäpper • Grünspecht • Schafstelze • Sumpfrohrsänger Die im Plangebiet zahlreich vorkommende Zaunei- dechse wird in Berlin in der Roten Liste als „gefährdet“ eingestuft, bundesweit ist sie wegen rückläufiger Bestände in der Vorwarnliste. Im Zuge der Biotopkartierung wurden die in der Berliner Roten Liste als „gefährdet“ geführten Pflanzenarten • Kassuben-Wicke (Vicia cassubica) und • Besenheide/Heidekraut (Calluna vulgaris) festgestellt. Frage 4: Welche Konsequenzen haben die Kartie- rungsergebnisse für die derzeitigen Pläne zur Gestaltung des Landschaftsparks? Antwort zu 4: Der Bauherr, die Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben, wird über das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung prüfen lassen, inwieweit Anpassungen des Konzepts bezüglich der weitergehenden Berücksichtigung des Artenschutzes möglich sind. Erst wenn abschließende Untersuchungsergebnisse sowie das Ergebnis der Überarbeitung vorliegen, kann festgestellt werden, welche Maßnahmen erforderlich werden, um das Vorhaben mit artenschutzrechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Bei der anspruchsvollen Aufgabe, in diesem Vorhaben die Belange von Artenschutz, urbaner Landwirtschaft und Erholungsnutzung miteinander in Einklang zu bringen, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weiterhin aktiv Unterstützung leisten. Berlin, den 03. Juli 2012 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) Abgeordnetenhaus Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Nummer 2