Drucksache 17 / 10 599 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Oberg (SPD) vom 04. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2012) und Antwort Frauenförderung und Gleichstellung an der Charité Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Keine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Charité – Universitätsmedizin Berlin um eine Stellungnahme gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben : 1. Wie ist der aktuelle Stand der Fortschreibung des 2006 beschlossenen Frauenförderplans der Charité? Zu 1.: Eine Fortschreibung des Frauenförderplans soll zeitnah nach Beschluss der Frauenförderrichtlinien erfolgen. Diese wurden 2012 mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Charité überarbeitet und werden nach abschließender Anpassung dem Medizinsenat zur Stellungnahme und dem Aufsichtsrat der Charité zur Zustimmung vorgelegt. 2. Wie hat sich seit 2006 der Anteil der Frauen in den verschiedenen Statusgruppen an der Charité entwickelt? Zu 2.: Der Anteil von Frauen nach wissenschaftlichen Statusgruppen ergibt sich aus folgender Tabelle: Karrierestufe Frauenanteil an der Charité in % (2006) Frauenanteil an der Charité in % (2010) Veränderung in %-Punkten Studienabschlüsse 64,8 62,3 -2,5 Promotionen 53,9 56,7 +2,8 Habilitationen 21,4 18,9 -2,5 W1 Professuren 21,7 46,7 +25,0 W2/ C2/ C3 Professuren 14,1 18,5 +4,4 W3/ C4 Professuren 7,1 10,6 +3,5 Quelle: Bericht zur Frauenförderung und Gleichstellung an der Charité – Universitätsmedizin Berlin 2009 - 2011 der Zentralen Frauenbeauftragten Insbesondere bei der Besetzung von W1 - Professuren ist eine Erhöhung des Anteils von Frauen festzustellen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt in der Charité insgesamt bei ca. 71 %. Die Rekrutierung, Bindung und Entwicklung von weiblichen Beschäftigten und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für weibliche und männliche Beschäftigte sind entscheidende Faktoren zur Sicherung des Unternehmenserfolges durch hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur differenzierten Entwicklung des Anteils von beschäftigen Frauen wird auf die aktuelle Präsentation der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Charité verwiesen (http://frauenbeauftragte.charite.de/ueber_uns/ ). 3. In wie weit wird das im Charité Hochschulvertrag vereinbarte Instrumentarium der Zielvereinbarung bislang angewandt und in wie weit wird dabei das Ziel der Gleichstellung berücksichtigt? Zu 3.: Maßnahmen der Gleichstellung werden überwiegend centrumsübergreifend verfolgt und teils in individuellen Zielkriterien fixiert, während das Instrumentarium der Zielvereinbarung mit den CharitéCentren Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 599 wesentlich auf wirtschaftliche und qualitative Kennzahlen abzielt. 4. Wie bildet sich nach Einschätzung des Senats die Geschlechtergerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vereinbarkeit von Studium und Beruf in der Unternehmenspolitik der Charité ab? Zu 4.: Wesentliche Maßnahmen zur Geschlechterge- rechtigkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Ziel der Unternehmenspolitik der Charité sind dem aktuellen Bericht der Frauen- und Gleichstellungbeauftragten (http://frauenbeauftragte.charite.de/ueber_uns/ ) zu entnehmen . Der Senat begrüßt die Bemühungen und Erfolge im wissenschaftlichen Bereich zur Frauenförderung. Gleichzeitig ist allerdings ein Defizit des Frauenanteils in Leitungspositionen im Verwaltungsbereich, den Geschäftsbereichs - und Centrumsleitungen, festzustellen, denn diese sind weit überwiegend, mit Ausnahme der Pflegedirektorenpositionen, mit Männern besetzt. Auch unter Anerkennung der rechtlichen Vorgabe der Bestenauslese bei Stellenbesetzungen erscheinen diese Bereiche und die wissenschaftlichen Leitungsbereiche (W3- und W2-Professuren) verbesserungswürdig. Bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Studium und Beruf geht der Senat von einer positiven unterstützenden Unternehmenspolitik aus. Als erstes Universitätsklinikum in Deutschland hat die Charité im Jahr 2007 gleichzeitig das Gütesiegel "familiengerechtes Unternehmen" und "familiengerechte Hochschule " erhalten. Näheres dazu findet sich unter www.charite.de. 5. Durch welche Maßnahmen wirkt der Senat daraufhin, dass die Bemühungen zur Verbesserung der Gleichstellung und der Frauenförderung an der Charité intensiviert werden? Zu 5.: In der Präambel des Vertrages für die Jahre 2011 bis 2013 gemäß § 3 des Berliner Universitätsmedizingesetzes zwischen dem Land Berlin und der Charité (den Hochschulverträgen entsprechend) wurden folgende Ziele der Berliner Hochschulpolitik für die Charité vereinbart: • Umsetzung von Gender Mainstreaming und Entwicklung von Maßnahmen zur Chancengleichheit im Rahmen der Organisations- und Personalentwicklung, • Beachtung und Bedeutung von Gender und Geschlecht in der medizinischen Lehre, Forschung, Diagnostik und Therapie. Konkret hat sich der Vorstand der Charité in § 12 verpflichtet, die Frauenförderpläne und Frauenförderrichtlinien weiterzuentwickeln. Unter Berücksichtigung der Rechte der Frauenbeauftragten sollen Zielvereinbarungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern mit den Einrichtungen abgeschlossen werden . Bis das Geschlechterverhältnis ausgeglichen ist, sind weiterhin die Erhöhung des Anteils der Professorinnen und Juniorprofessorinnen und die Besetzung von Qualifikationsstellen mindestens im Verhältnis zur jeweils vorangehenden Qualifika-tionsstufe vorrangig. Unabhängig von der Berichtspflicht der Charité zur Umsetzung drängt die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Charité darauf, dass dem Aufsichtsrat berichtet und die vom Vorstand der Charité beschlossenen Frauenförderrichtlinien und Frauenförderpläne dem Aufsichtsrat zur Zustimmung gemäß § 11 Abs. 4 Nr. 11 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vorgelegt werden. Berlin, den 09. Juli 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2012) 2