Drucksache 17 / 10 601 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 13. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2012) und Antwort Zum geplanten Regionalbahnhof Mahlsdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zur Einigung der beiden Länder Berlin und Brandenburg zum Ausbau des S-Bahnhofes Mahlsdorf als Regionalbahnhof? Antwort zu 1.: Zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg fanden auch zur Herstellung des Regionalbahnhaltes in Mahlsdorf informelle Gespräche statt. Die Entscheidung, ob im Land Berlin ein Regionalbahnhalt errichtet wird, kann letztlich nur das Land Berlin in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) fällen. Frage 2: Wie wird sich das Land Berlin an den Pla- nungen des Ausbaus beteiligen? Antwort zu 2.: Die Planung, die Finanzierung und der Bau werden, nachdem Berlin dies gemeinsam mit der DB AG vereinbart hat, im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) erfolgen. Das Land Berlin wird an der Planung des Regionalbahnhaltes in Mahlsdorf von der Deutschen Bahn beteiligt. Frage 3: Welche Investitionen müssen vom Land Ber- lin in diesem Zusammenhang getätigt werden? Antwort zu 3.: Alle Investitionen zur Errichtung des Regionalbahnhaltes Mahlsdorf werden aus LuFV -Mitteln der DB AG bereitgestellt. Frage 4: Wann ist mit einem Baubeginn und Ab- schluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort zu 4.: Da die von der DB AG durchzufüh- rende Planung noch nicht abgeschlossen ist, sieht sich die DB derzeit nicht in der Lage Termine zu benennen. Frage 5: Welche Vorteile sieht das Land Berlin durch den Ausbau des S-Bahnhofes Mahlsdorf zum Regionalbahnhof für die weitere Entwicklung des Ortskerns Mahlsdorf? Antwort zu 5.: Der neue Regionalbahnhalt Mahlsdorf dient zur Verbesserung des Berliner ÖPNV und ist Bestandteil eines Maßnahmebündels zur Aufwertung von Mahlsdorf und des alten Ortskerns. Dazu greifen drei verkehrliche Maßnahmen ineinander: • Bau des Regionalbahnhaltes Mahlsdorf zur Verbesserung der ÖPNV-Bedienung in der Relation Berlin – Brandenburg / Polen mit einer besseren Anbindung der Wohnsiedlungen, • Anbindung der zurzeit in der Treskowstraße endenden Straßenbahnlinie 62 direkt an den Bahnhof R- und S-Mahlsdorf zur Verbesserung der Umsteigesituation und Aufwertung der Linie durch Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes, • Bau einer neuer Straßenverbindung vor allem zur Entlastung des Ortskerns vom Durchgangsverkehr, zur Verbesserung des Verkehrsflusses am Knoten mit der B 1/5, zur Reorganisation des Be- und Endladeverkehrs und zur Erschließung von Entwicklungsflächen. Die verkehrlichen und städtebaulichen Ziele für Mahlsdorf sind nur im Zusammenwirken aller geplanten Maßnahmen erreichbar. Die Maßnahmen ergänzen sich und ihre positiven Effekte verstärken sich gegenseitig. Die Herausnahme eines wichtigen Bestandteils des Maßnahmenpakets der Verkehrslösung Mahlsdorf hat grundsätzliche negative Folgen für die anderen Maßnahmen und für das Gesamtziel der Aufwertung des Ortskerns Mahlsdorf. In diesem Zusammenhang muss auch die kritische Haltung des Bezirksamtes Marzahn – Hellersdorf zur gefundenen Verkehrslösung im Bereich des Knotens B1/B5 bewertet werden. Die Verbesserung der Öffentlicher Verkehr (ÖV) - Bedienung durch den Regionalbahnhalt wird durch die engere Verknüpfung des schienengebundenen Verkehrs mit dem Bus und der Straßenbahn verstärkt. Der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 601 10-Minuten-Takt der Straßenbahn ist nur bei zweigleisigem Ausbau möglich, der eine Verringerung des Durchgangsverkehrs erfordert, damit die Straßenbahn nicht mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) im Stau steht und ihre Attraktivität verliert. Und nur bei Verlagerung des Straßenverkehrs ist dann auch der Platz für eine weitere räumliche Umgestaltung des Straßenraums zur Aufwertung des Ortskerns Mahlsdorf vorhanden, da die bestehende Infrastruktur die Ansprüche an einen verkehrssicheren und leistungsfähigen Betrieb für alle Verkehrsarten hier nicht bedienen kann. Frage 6: Wird es während der Bauphase Einschrän- kungen beim S-Bahnverkehr geben? Antwort zu 6.: siehe Antwort zu 4. Frage 7: Wird es nach Abschluss der Baumaßnahmen zu Änderungen der Taktzeiten beim S-Bahnverkehr kommen ? Antwort zu 7.: Die heute bestehenden Taktzeiten der S-Bahn sollen nach Fertigstellung des Regionalbahnhaltes Mahlsdorf beibehalten werden. Frage 8: Welche Baumaßnahmen werden im Zuge des geplanten Umbaus noch umgesetzt? Antwort zu 8.: Keine. Die in der Antwort zu Frage 5 erwähnten verkehrlichen und sonstigen Maßnahmen stehen ausschließlich in einem planerischen Zusammenhang zum Regionalbahnhalt Mahlsdorf. Ein baulicher Zusammenhang ist nicht gegeben. Berlin, den 04. Juli 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) 2