Drucksache 17 / 10 602 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Simon Kowaleswki (PIRATEN) vom 11. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2012) und Antwort Arbeitssituation und Versorgungsleistungen von Hebammen und Entbindungspflegern in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann oder deren Recherche dem Umfang einer Kleinen Anfrage nicht gerecht wird. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen, und hat daher die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, die Charité und die Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Berlin-Brandenburg) sowie den Berliner Hebammenverband e. V. um Stellungnahme bzw. Auskunft gebeten. Diese sind in die Antworten einbezogen. Da es in Berlin keinen Entbindungspfleger gibt, wird nur die Bezeichnung Hebamme im nachstehenden Text verwandt. 1. Wie viele Hebammen und Entbindungspfleger sind in Berlin tätig (Bitte nach festangestellt und freiberuflich getrennt sowie nach Stadtteilen aufschlüsseln, gegebenenfalls berufliche Kombinationen angeben)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Beleghebammen in Berlin in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Gründe sieht der Senat für die zahlenmäßige Entwicklung? Zu 1. und 2.: Infolge des veränderten Berufsfeldes der Hebammen (Verstärkung der Betreuungsintensität in der Vor- und Nachsorge, tendenzielle Zunahme der Entwicklung alternativer Formen der Entbindung) und der umfassenden Gesetze zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den vergangenen Jahren, hat sich das Verhältnis zwischen angestellten und freiberuflich tätigen Hebammen in den letzten zehn Jahren zugunsten der freiberuflich tätigen Hebammen entwickelt. In den Jahren 2009 zu 2010 ist bei den freiberuflich tätigen Hebammen jedoch ein absoluter Rückgang von 109 zu verzeichnen. Entsprechend dem Bericht über die geburtshilflich-gynäkologische Statistik 2009 und 2007 in Berlin kann ausgesagt werden, dass im Jahr 2009 insgesamt 594 Hebammen eine freiberufliche Tätigkeit ausübten. Davon waren 217 Hebammen in einem Angestelltenverhältnis mit freiberuflicher Nebentätigkeit , und 377 übten eine ausschließlich freiberufliche Tätigkeit aus. Im Jahr 2007 übten insgesamt 615 Hebammen in Berlin eine freiberufliche Tätigkeit aus, davon waren 225 angestellt mit freiberuflicher Nebentätigkeit und 390 waren ausschließlich freiberuflich tätig (siehe Anlage 1). Generell kann ausgesagt werden, dass nur ca. 20 - 30% der freiberuflich tätigen Hebammen ausschließlich niedergelassen sind, da der überwiegende Teil in Teilzeit in einer der Berliner Entbindungskliniken beschäftigt ist, wenn sie z. B. keine Vollzeitstelle haben. Eine statistische Aufschlüsselung nach Stadtteilen liegt dem Senat nicht vor, da diese Daten nicht erhoben werden. Es liegen nur die Wohnortadressen der freiberuflich tätigen Hebammen vor. Hebammen sind infolge ihrer Berufsausübung auch in mehreren Berliner Bezirken tätig. 3. Wie hoch ist der Anteil an festangestellten bzw. freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern in den landeseigenen Klinikbetrieben Charité und Vivantes? Zu 3.: Diese spezifischen Datensätze liegen dem Senat nicht vor und werden im Rahmen der geburtshilflichgynäkologischen Statistik auch nicht erhoben. Die Nachfrage an die landeseigenen Klinikbetriebe Charité und Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH ergab, dass bei Vivantes in den Jahren 2010/2011 ca. 93% der Krankenhausgeburten durch eigene Hebammen und ca. 7% durch Beleghebammen durchgeführt wurden. Die Charité beschäftigt zurzeit 48,35 Vollzeitäquivalente (Hebammen). An der Charité sind derzeit 10 Beleghebammen beschäftigt, die freiberuflich tätig sind. 4. Wie hoch ist der Stundenverdienst festangestellter Hebammen und Entbindungspfleger in Berlin? 5. Wie hoch ist der Durchschnittsverdienst freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger in Berlin? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10602 Zu 4. und 5.: Der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin vertritt die tarifpolitischen Arbeitgeber-interessen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen in Berlin. Er handelt für seine Mitglieder und deren rund 60.000 Beschäftigte die Tarifverträge mit den Gewerkschaften aus und unterstützt seine Mitglieder dabei, ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Festangestellte Hebammen, die in o. g. Unternehmen und Einrichtungen tätig sind, werden nach diesen ausgehandelten Tarifverträgen vergütet. Detaillierte Angaben sind den entsprechenden Tarifverträgen zu entnehmen. Aktuell erhält z. B. eine Hebamme bei Vivantes, nach der letzten Tariferhöhung, in der letzten Dienststufe der Gruppe 7 gemäß Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), welcher bis zum Jahr 2014 angepasst wird, 16,92 € pro Stunde. Nach Angaben des Berliner Hebammenverbandes e. V. haben Hebammen, die ausschließlich Schwangerenund Wochenbettbetreuung anbieten, bereits jetzt die geringsten Einkommen unter den freiberuflich tätigen Hebammen, wobei der Median der Einkommen aller freiberuflicher Hebammen bei ca. 7,48 € pro Stunde liegt. Die Möglichkeiten den schlechten Verdienst durch Mehrarbeit zu kompensieren sind ausgeschöpft. Nähere Erkenntnisse zur Verdienst- und Einkommenssituation können auch aus dem Gutachten zur „Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe“ gewonnen werden, welches im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom IGES Institut erstellt wurde. Ziel des Gutachtens war es, nähere Erkenntnisse über die aktuelle Einkommens- und Honorarsituation freiberuflich tätiger Hebammen zu gewinnen und zu ermitteln, wie sich die gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien und die mit dem GKV-Spitzenverband getroffene Vereinbarung auf die Vergütungssituation der Hebammen auswirken. Siehe Link auf der Site von bund.de (http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/ H/120504_IGES-Gutachten_Versorgungs- _und_Verguetungssituation_in_der_ausserklinischen_Heb ammenhilfe.pdf) 6. Wie hoch ist der Anteil an Hebammen und Entbindungspflegern, die weniger als 400 Euro monatlich verdienen? Zu 6.: Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg werden hierzu keine statistischen Erhebungen vorgenommen. 7. Wie viele Hebammen und Entbindungspfleger müssen noch andere berufliche Tätigkeiten ausüben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten? Zu 7.: Statistische Daten liegen dem Senat hierzu nicht vor. 8. Wie hoch ist der Anteil der Hebammen und Entbindungspfleger in Berlin, die zusätzlich aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen? Zu 8.: Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg ist hierzu keine Auswertung möglich, da für Leistungsbezieherinnen eine Auswertung nach dem Zielberuf nur auf einer höheren Aggregatebene (dem 3-Steller) möglich ist, der neben dem Beruf der Hebamme (die Ebene des 8-Stellers) noch diverse andere Berufe beinhaltet. 9. Wie viele freiberufliche Hebammen in Berlin haben in den letzten drei Jahren ihren Beruf aufgegeben? Zu 9.: Dem Senat liegen hierzu keine statistischen Angaben vor, da diese nicht erhoben werden. 10. Wie viele Hebammen und Entbindungspfleger sind bei den Berliner Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet? Zu 10.: Die statistische Erfassung der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg (monatliche Zeitreihe des Bestandes an arbeitslosen Hebammen für Berlin ab dem Jahr 2009 bis 2012) - kann der Anlage 2 entnommen werden. Im Durchschnitt waren in den Jahren 2009 bis 2012 ca. 22 Hebammen arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von ca. 2,4%. 11. Wie viele Kinder kommen jährlich in Berlin in Kliniken, in Geburtshäusern oder Zuhause zur Welt? Zu 11.: Die statistische Erhebung der gemeldeten Entbindungen in Berlin von 1990 - 2009 kann der Anlage 3 entnommen werden. 12. Wie schätzt der Senat die flächendeckende wohnortnahe Versorgung von Hebammen und Entbindungspflegern in Berlin ein, insbesondere in ärmeren Stadtteilen? Zu 12.: In dem o. g. Gutachten zur „Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe “ (IGES-Studie) wird die Entwicklung der Geburtshilfe insgesamt und die regionale Versorgungssituation in der Hebammenhilfe im regionalen Vergleich untersucht und analysiert. Nähere Angaben können aus dem Gutachten entnommen werden. Nach Aussage des Berliner Hebammenverbandes e. V. gibt der Zentrale Hebammenruf an, dass ganzjährig Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Hebammenbetreuung in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Wedding und diversen Randbezirken bestehen. 13. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der Hebammen und Entbindungspfleger in Berlin ein, die ihren Beruf aufgeben werden, weil sie sich ihre Tätigkeit infolge der erneuten Erhöhung der Beiträge für die Haftpflichtversicherung zum 1. Juli 2012 nicht mehr leisten können? Welche Auswirkungen hat dies auf die frühzeitige Erkennung von Verdachtsmomenten einer Kinderwohlgefährdung? 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10602 Zu 13.: Die Auswirkungen der Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämie sind weder dem Senat noch dem Berliner Hebammenverband e. V. bekannt. Nach Aussage des Berliner Hebammenverbandes e. V. haben nach der letzten Erhöhung der Prämie im Jahr 2010 rund 20% der Hebammen ihr freiberufliches Angebot deutlich eingeschränkt und weitere 25% denken darüber nach, ihre freiberufliche Tätigkeit, vor allem in der außerklinischen Geburtshilfe, einzuschränken oder sogar aufzugeben (z. B. bietet das Geburtshaus in Pankow schon seit dem 01.07.2010 keine Geburtshilfe mehr an). In Berlin werden damit nach Aussage des Verbandes voraussichtlich immer weniger Familien eine umfassende Betreuung oder nur eine Betreuung in sehr geringem Umfang erhalten können. Dem Senat ist bewusst, dass Hebammen in unserem Gesundheitssystem ein wichtiger und unverzichtbarer Berufsstand sind. Hebammen genießen ein großes Vertrauen bei den Familien. Sie tragen insbesondere zur Verbesserung des Gesundheitszustands des Kindes bei und erbringen somit einen wichtigen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen bei Kindern. Eine Verringerung der Zahl der Hebammen könnte die notwendige primärpräventive Arbeit im gesundheitlichen Kinderschutz schwächen und ggf. die Zahl der Kinderschutzfälle erhöhen. Der Senat wird sich deshalb weiterhin politisch dafür einsetzen, dass Hebammen eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen erhalten und wird in der Umsetzung der neuen Anforderungen, die sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben, die Vernetzung zwischen den verschiedenen Systemen (Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheit) weiter ausbauen und qualifizieren. Familien sollen durch das neue System der „Frühen Hilfen“, insbesondere auch durch den Einsatz von Hebammen, niedrigschwellig unterstützt werden. Hebammen sollen dabei als Brücke zwischen den Systemen fungieren. 14. Wie viele der jährlich in Berlin geborenen Kinder kommen auf natürlichem Wege, per Kaiserschnitt, durch künstliche Geburtseinleitung etc. zur Welt? Zu 14.: Im Jahr 2009 wurden 32.202 klinische Entbindungen durchgeführt (darunter waren 32.680 Lebendgeborene und 183 Totgeboren). 8.494 Entbindungen erfolgten per Kaiserschnitt. Über künstliche Geburtseinleitungen liegen keine Daten vor. 15. Wie viele Hebammen und Entbindungspfleger werden in Berlin jährlich ausgebildet? Wie viele davon sind berufliche Quereinsteiger/innen? Welche schulischen Abschlüsse haben sie? Zu 15.: Im Land Berlin gibt es zwei Hebammen- ausbildungsstätten (Berlin-Neukölln -Vivantes GmbH mit 60 Ausbildungsplätzen in drei Kursen, Ausbildungsbeginn 01.04. jeden Jahres und die Charité mit 42 Ausbildungsplätzen in zwei Kursen, Ausbildungsbeginn am 01.04. und 01.10. jeden Jahres). Per Stichtag 01.11.2011 werden insgesamt 102 genehmigte Ausbildungsplätze vorgehalten, davon sind 103 besetzte Plätze. Der Auslastungsgrad beträgt damit 102% (siehe Anlage 4 - Entwicklung der Ausbildungskapazität bei der Berufsgruppe der Hebammen). Als schulische Vorbildung verfügen Hebammen- schülerinnen zu ca. 97% über die Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife. Statistische Angaben über berufliche Quer- einsteigerinnen liegen dem Senat nicht vor, da diese nicht erhoben werden. 16. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Hebammen und Entbindungspflegern ihrer Tätigkeit trotz erhöhter Mehrkosten der Haftpflichtversicherung zu ermöglichen? Zu 16.: Dem Senat ist bekannt, dass die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, deutlich gestiegen sind (im Jahr 2009: 2370;-€/Jahr; im Jahr 2010: 3689,-€ /Jahr und ab 01.07.2012 soll sie auf 4242,-€/Jahr angehoben werden). Das ist ein Anstieg um 80 % (in den letzten drei Jahren). Der Gesetzgeber hat bereits mit der Änderung des § 134a SGB V im Rahmen des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes klargestellt , dass bei den Vergütungsverhandlungen in der Hebammenhilfe insbesondere auch die steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zu berücksichtigen sind. Der Senat kann auf die Tarifgestaltung und Prämienkalkulation privater Versicherungsunternehmen keinen Einfluss nehmen. Eine staatliche Subvention der Kosten der Berufshaftpflicht scheidet auch aus Gründen der Gleichbehandlung aus, da nicht zu rechtfertigen wäre, warum eine einzelne Berufsgruppe subventioniert wird, während andere Berufsgruppen entsprechende Kosten weiterhin selbst tragen müssen. Ungeachtet dessen haben die für das Gesund- heitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bereits seit 2010 energisch auf die dramatische Einkommenssituation der Hebammen bzw. die seit Jahren niedrigen Gebühren und die drastisch angestiegenen Haftpflichtprämien, die zu einer Verminderung des Versorgungsangebotes von Hebammen führen, hingewiesen. In Folge gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Jahr 2011 das in Antwort 4 und 5 genannte Gutachten in Auftrag. Das im April 2012 veröffentliche Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass freiberufliche Hebammen Einkommen unterhalb des Existenzminimums haben und bestätigt die Befürchtungen der Abnahme der Angebote durch Hebammen. Die 85. Gesundheitsministerkonferenz am 27./28.06.2012 forderte das BMG erneut auf, darzulegen, welche weiteren Schritte unternommen wurden, um 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10602 4 Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik zu finden und welche Wege gesucht wurden, die außerhalb der Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und den Krankenkassen dazu führen, dass sich die finanzielle Situation der Hebammen verbessert. Der Senat begrüßt, dass am 10. Juli 2012 eine Teileinigung zwischen den Vertragspartnern (Berufsverbände der Hebammen auf Bundesebene und Spitzenverband Bund der Krankenkassen - GKV-Spitzenverband ) über den Ausgleich der Prämienerhöhung zur Berufshaftpflichtversicherung mit Wirkung zum 01.07.2012 erzielt wurde. Damit werden die Kostensteigerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung vollständig von den Krankenkassen übernommen. Ein Kompromiss über eine angemessene Erhöhung der Vergütungen für die Leistungen der freiberuflichen Hebammen im Rahmen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V konnte bisher jedoch nicht erzielt werden. Die Verhandlungen dazu werden am 30.07.2012 fortgesetzt. Die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen müssen abgewartet werden. Der Senat wird die Verhandlungen verfolgen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass für die betroffene Berufsgruppe tragfähige Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, damit auch weiterhin eine gute gesundheitliche Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen gewährleistet werden kann. Berlin, den 26. Juli 2011 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2012) ka17-10602 K1710602_Anlagen