Drucksache 17 / 10 603 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 05. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2012) und Antwort Das Bildungspaket im Sportverein Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Seit dem 01.01.2011 ist es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen möglich, bis zu 10 Euro monatlich für die Mitgliedschaft in einem Sportverein bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen zu beantragen. Wie viele Anträge sind in Berlin bislang bewilligt worden ? Zu 1.: Die statistische Angabe der tatsächlich bewil- ligten Anträge für die Leistung der sozialen und kulturellen Teilhabe in Bezug auf die Mitgliedschaft in Sportvereinen ist nicht möglich, da eine Differenzierung in die einzelnen Bestandteile der Leistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II und § 34 Abs. 7 SGB XII nicht vorgesehen ist. Da die Fachsoftware eine statistische Auswertung der bewilligten Leistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II bzw. § 34 Abs. 7 SGB XII noch nicht ermöglicht, kann alternativ nur die geführte Antragsstatistik herangezogen werden . Danach sind in der Zeit vom 01.01. 2011 bis zum 31.05.2012 insgesamt 46.748 Anträge auf die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe gestellt worden. 2. Wie beurteilt der Senat dieses Antragsverfahren hinsichtlich einer möglicherweise abschreckenden Wirkung auf einen Teil der Antragsberechtigten? Zu 2.: Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) sind antragsabhängige Leistungen und können nur dann gewährt und an den Leistungsanbieter direkt gezahlt werden , wenn die leistungsberechtigten Personen einen entsprechenden Bedarf nachweisen können. Insofern sind von den leistungsberechtigten Personen neben dem Antrag auch die erforderlichen Unterlagen einzureichen, aus denen die Zugehörigkeit zu einem Sportverein ersichtlich ist. Eine pauschale Gewährung der Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe ohne konkrete Angaben scheidet aus rechtlichen Gründen aus. 3. Sind Sportvereine von Seiten des Senats auf die Möglichkeit der Finanzierung von Sportangeboten durch das Bildungspaket aufmerksam gemacht worden? Zu 3.: Für die kulturelle Teilhabe im Sportverein wur- de von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf der Internetseite geworben und in Kooperation mit dem Landessportbund (LSB) über dessen Verteiler und Internetauftritt über das Verfahren mehrfach informiert. Die am Vorgängerprojekt „Kids in die Sportklubs“ beteiligten Vereine wurden zudem angeschrieben und auf die Veränderung hingewiesen. Der LSB und die Sportjugend haben umfassend zum Start des Bildungs- und Teilhabepakets informiert: • Verlinkung der Homepage des VorgängerProjekts „Kids in die Sportklubs“ zu den Informationen auf der Website des LSB mit Verweisen auf die Seiten der Senatsverwaltung und der Bundesregierung • Rundschreiben zum Start an alle Berliner Sportvereine • Umfrage zur Umsetzung BuT bei den Sportvereinen , die bereits im Kids-Programm teilgenommen hatten • Veröffentlichungen in der Zeitschrift „Sport in Berlin“ zum Start BuT und einer ersten Bilanz nach Auswertung der Umfrage im Januar 2012 • Vereinsdatenbank wurde den Leistungsstellen zur Verfügung gestellt. 4. Hält der Senat ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung der Leistung für denkbar und umsetzbar, etwa die direkte Beantragung der Mittel durch die Vereine ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 603 Zu 4.: Da es sich bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe um Sozialleistungen handelt, sind die Verfahrensvorschriften des SGB I und SGB X zu beachten. Die Stellung der/des Leistungsberechtigten sowohl als Antragsteller /in [T1]als auch als Adressat/in [T2]des Verwaltungsaktes steht von daher nicht zur Disposition. Berlin, den 06. Juli 2011 In Vertretung Michael Büge Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) 2