Drucksache 17 / 10 604 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 14. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2012) und Antwort Medizinische Versorgung für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus – wann wird der Senat tätig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat bereits Schritte unternommen, um das im Koalitionsvertrag von SPD und CDU angegebene Ziel umzusetzen, für die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus ein an dem „Münchener Modell“ orientiertes Beratungsangebot zu prüfen? 2. Wenn ja, welche konkreten Schritte wurden unter- nommen? 3. Wenn nein, wann wird der Senat in dieser Hinsicht tätig werden und wann rechnet er mit einer Umsetzung des Vorhabens? Zu 1. bis 3.: In Bezug auf die gesundheitliche Ver- sorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus setzt der Senat die bereits in der 16. Legislaturperiode begonnene Arbeit fort. Ein wichtiges Element ist dabei die Zusammenarbeit verschiedener Senatsressorts, Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Bezirke, freier Träger, Unterstützerorganisationen, Ärztekammer, Berliner Krankenhausgesellschaft und andere Einrichtungen bzw. Einzelpersonen im Rahmen des Runden Tisches zur gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in besonderen Notlagen (Runder Tisch „Flüchtlingsmedizin“). Die Mitglieder des Runden Tisches sind sich darin einig, dass die Erfahrungen aus München nicht eins zu eins auf Berlin übertragbar sind, sehen sich aber auf einem guten Weg, die begonnene vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Beispielsweise werden im Zusammenhang mit der Berliner Duldungsregelung für Schwangere auftauchende Probleme und Fragestellungen inzwischen regelmäßig auf kurzem Weg zwischen den Beratungsstellen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport besprochen. Auch der Austausch mit anderen Städten, wie z. B. mit Hamburg , über deren Lösungsansätze wird weitergeführt. Der Runde Tisch hat in der 17. Legislaturperiode bereits zweimal getagt. 4. Wird der Senat neben einem Beratungsangebot auch die Einrichtung eines Fonds prüfen, aus dem medizinische Leistungen für Menschen ohne Papiere bezahlt werden können? Zu 4.: Die Einrichtung eines Fonds steht derzeit nicht zur Debatte. Berlin, den 03. Juli 2011 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012)