Drucksache 17 / 10 611 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 14. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2012) und Antwort Bologna in der Verwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeit besteht für Bachelorabsol- venten, in der Berliner Verwaltung angestellt zu werden? Zu 1.: Bewerberinnen und Bewerber mit dem Bachelor-Abschluss einer geeigneten Studienfachrichtung erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für das Eingangsamt des gehobenen Dienstes bzw. das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ab 1. Januar 2013) – in der Regel ein Amt der Besoldungsgruppe A 9. Rechtsgrundlage für die Einstellung von Beamtinnen und Beamten sind § 9 Abs. 4 des geltenden Laufbahngesetzes bzw. § 8 Abs. 1 des vom 1. Januar 2013 an geltenden Laufbahngesetzes in Verbindung mit den jeweiligen Laufbahnverordnungen sowie den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Laufbahnfachrichtungen. Für eine Einstellung beim Arbeitgeber Land Berlin kommt es grundsätzlich nicht auf einen bestimmten Ausbildungs- bzw. Hochschulabschluss an. Die Eingruppierung der Beschäftigten nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beruht stets auf der auszuübenden Tätigkeit; eine berufliche Qualifikation als solche gibt für sich allein für die Eingruppierung nichts her. Sofern in einem Tätigkeitsmerkmal der Entgeltordnung eine konkrete berufliche Qualifikation gefordert wird, muss für eine entsprechende Eingruppierung die nachgewiesene Qualifikation der geforderten entsprechen. 2. Wie viele Bachelorabsolventen und wie viele Masterabsolventen wurden seit 2006 in der Berliner Verwaltung angestellt? (Bitte jeweils unterteilt nach Besoldungsstufen ) Zu 2.: Die Beantwortung der Frage 2 wäre nur nach einer aufwendigen Umfrage bei allen Einstellungsbehörden und Dienststellen der Berliner Verwaltung möglich , da entsprechende Einstellungszahlen nicht zentral erfasst werden. Auf die Beantwortung wird daher wegen des unver- hältnismäßig hohen Aufwandes verzichtet. Berlin, den 13. Juli 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2012)