Drucksache 17 / 10 619 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 14. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2012) und Antwort Derzeitige und künftige Belegungsbindungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele belegungsgebundene Wohnungen existieren derzeit aufgrund welcher gesetzlichen und vertraglichen Regelungen (Kooperationsvereinbarungen des Landes Berlin mit Wohnungsunternehmen, Belegungsbindungsgesetz , Sozialer Wohnungsbau, Stadterneuerung , Modernisierung und Instandsetzung von Großsiedlungen, ehemalige bezirksverwaltete Wohnungen , ggf. weitere; bitte differenziert nach Bezirken, Rechts- bzw. Vertragsgrundlage und Laufzeit angeben)? Antwort zu 1: Der Senat verweist auf seine Fest- stellungen im Rahmen seiner Antwort vom 2. März 2012 zur Kleinen Anfrage mit Drucksache 17/10201. Frage 2: Welche bezirklichen Vereinbarungen be- stehen derzeit, die abweichende Regelungen zu Belegungsbindungen gemäß 1. treffen? Antwort zu 2.: Der Wohnungsmarkt in Berlin besteht aus Teilmärkten mit spezifischen Bedingungen (in Teilbereichen bis hin zu starker Anspannung). Der Senat ist sich im Klaren darüber und hat u.a. in zwei Gesprächsrunden mit den Bezirken verdeutlicht, dass sich deshalb die wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten zukünftig diesen geänderten Anforderungen zu stellen haben. Grundtenor ist und wird sein, dass von zentralen Regelungen - wie bisher - auf bezirkliche/ örtliche Entscheidungen umgeschwenkt werden muss, um diesen Differenzierungen gerecht werden zu können. Nach derzeitigem Wissen des Senats hat der Bezirk MarzahnHellersdorf insoweit als erster abweichende Regelungen getroffen und befristet bis zum 31. Dezember 2012 Freistellungen von den Belegungsbindungen des Belegungsbindungsgesetzes erteilt. Das heißt, im Bezirk MarzahnHellersdorf können belegungsgebundene Wohnungen im Falle des Freiwerdens auch an Wohnungssuchende über- lassen werden, die nicht wohnberechtigt sind und keinen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Frage 3: Welche Stelle im Land Berlin verfügt über einen Gesamtüberblick der realen und potenziellen Belegungsbindungen und wie wird dieser aktuellen Veränderungen angepasst? Antwort zu 3.: Die Sicherung der Zweckbestimmung von belegungsgebundenen Wohnungen ist gesetzlich vorgegeben. Von der zuständigen Stelle (Bezirk) sind Daten zu erheben und zu verarbeiten. Im sogenannten „Wohnungskataster“ sind die Wohnungen, ihre Nutzung, die jeweiligen Wohnungsinhaberinnen und -inhaber und Verfügungsberechtigten zu hinterlegen. Grundlage sind insoweit die durch die Bezirke in das „Wohnungskataster" im Rahmen eines DV-Verfahrens eingepflegten Angaben. Bestandteil des „Wohnungskatasters “ sind auch Angaben zu erteilten Freistellungen von den Belegungsbindungen. Aussagen zu den realen und potenziellen Belegungsbindungen können somit formal aus den Angaben im „Wohnungskataster“ generiert werden. Eine diesbezügliche berlinweite Auswertung ist allerdings sehr zeit- und arbeitsintensiv und wäre vor dem Hintergrund der erst jüngst eingetretenen verstärkten Verantwortung auf Bezirksebene nur von begrenzter Aussagekraft. Der Senat bittet daher um Verständnis dafür, dass er in Anbetracht dessen von einer Darstellung abgesehen hat. Frage 4: Welche Empfehlungen hat der Senat den Be- zirken zum weiteren Verfahren nach Aufhebung der generellen Aussetzung der Belegungsbindungen nach Belegungsbindungsgesetz zum 1. Mai 2012 gegeben? Antwort zu 4.: Wie bereits in Antwort zu Frage 2 dar- gelegt, hat der Senat den Bezirken aufgegeben, dass diese sich der geänderten Wohnungsmarktlage stellen und zukünftig wohnungsörtlich angepasste Entscheidungen zu Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 619 treffen haben. Insoweit sind auch flächendeckende Freistellungen wie in Marzahn-Hellersdorf denkbar und möglich . Frage 5: Welche Möglichkeiten hat der Senat nach- vollziehbare und stadtweit möglichst einheitliche Regelungen in den Bezirken zu erreichen? Antwort zu 5.: Der Senat wird auch zukünftig Rahmenbedingungen schaffen und sich bei stadtweiten Maßnahmen weiterhin in der Verpflichtung sehen; die wohnungsörtliche Umsetzung obliegt aber verstärkt den Bezirken. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in einigen Bezirken die Absicht besteht, in Kooperationsvereinbarungen eine teilweise oder vollständige Freistellung von den zum 1. Mai 2012 wieder aktivierten Belegungsbindungen zu regeln? Antwort zu 6.: Der Senat bewertet diese Absichten positiv und sieht darin die von den Bezirken eingeforderte o.g. Umsetzung differenzierter wohnungsörtlicher Entscheidungen . Frage 7: Wie wird der Senat sicherstellen, dass die be- zirklichen Regelungen dem erklärten wohnungspolitischen Ziel des Senates nicht entgegenstehen, WBSBerechtigten den Zugang zum Wohnungsmarkt zu erleichtern ? Antwort zu 7.: Der Senat ist sich sicher, dass auch auf Bezirksebene die erklärten wohnungspolitischen Ziele umgesetzt werden und im Rahmen jeweiliger wohnungsörtlicher Umsetzung auch die Versorgung von WBSBerechtigten erfolgt bzw. weiterhin erfolgen wird. Berlin, den 09. Juli 2012 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2012) 2