Drucksache 17 / 10 626 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 15. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2012) und Antwort Qualifizierung von Aufsichtsräten bei Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien wählt der Senat die VertreterInnen Berlins in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen aus? Zu 1.: Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes in den Aufsichtsorganen der Landesbeteiligungen müssen die Interessen Berlins bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen und dabei die fachlichen sowie persönlichen Voraussetzungen eines gewöhnlichen Aufsichtsratsmitglieds erfüllen. Darüber hinaus sind bei der Auswahl die Anforderungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen . Nach dem Merkblatt für Aufsichtsratsmitglieder des Landes Berlin (u.a. die Randnummern 14, 16, 29) hat der Aufsichtsrat den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Geschäftsführung. Er hat den Jahresabschluss , den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Gegenstand der Überwachung sind die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit , Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Für Aufsichtsratsmitglieder gelten die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Mitglieds der Geschäftsleitung entsprechend (§ 116 i.V.m. § 93 Abs. 1 Aktiengesetz). Nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss ein Aufsichtsratsmitglied diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle normalen Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (BGHZ 85, 293). 2. Welche Rolle spielt die Qualifikation der auszuwählenden Personen und wie wurde diese bei den derzeitig amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern überprüft? Zu 2.: Als Maßstab für die Auswahl der Aufsichts- ratsmitglieder dienen die vom BGH festgelegten Kriterien. Vor Bestellung von neuen Mitgliedern in die Aufsichtsorgane der Unternehmen werden Eignung und einschlägige Erfahrungen, die bei der Überwachung von öffentlichen Beteiligungsunternehmen relevant sind, anhand der Ausbildung und des beruflichen Werdegangs überprüft. 3. Sind in den Aufsichtsräten der wesentlichen Berliner Landesunternehmen (BSR; BVG; BWB; IBB etc.) VertreterInnen, die über besondere Branchenkenntnisse aufgrund einer ausgeübten Leitungstätigkeit als GeschäftsführerIn, Vorstand oder früherer Mitgliedschaft in einem anderen Aufsichtsrat verfügen? Zu 3.: Zu berücksichtigen ist zunächst, dass nach dem Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBetrG) die Berufung bestimmter Aufsichtsratsmitglieder an ihre Funktion im Senat gebunden ist (§ 10 Abs. 1 BerlBetrG). Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass bei der Auswahl von Organmitgliedern für diese bedeutenden Landesbeteiligungen fachspezifische Kenntnisse - mit Blick auf die Gesamtheit der Kenntnisse aller Mitglieder eines Aufsichtsorgans - in besonderer Weise vorhanden sind und somit alle relevanten Fragen (z.B. branchenspezifischer , wirtschaftlicher oder juristischer Art) kompetent geprüft werden können. So sollte nach dem Corporate Governance Kodex für die Beteiligungsunternehmen des Landes sichergestellt werden, dass wenigstens ein Aufsichtsratsmitglied über vertiefte Kenntnisse im Bereich Finanz- und Rechnungswesen verfügt. 4. Wie werden die ausgewählten Mitglieder in den Aufsichtsräten auf ihre Aufgaben vorbereitet und begleitet ? Wird seitens des Senats geprüft, ob die benannten VertreterInnen das Unterstützungsangebot wahrgenommen haben? Zu 4.: Potenzielle Aufsichtsratsmitglieder müssen bereits zum Zeitpunkt ihrer Bestellung über eine Grundqualifikation für die Ausübung ihres Mandats verfügen. Bei ihrer Tätigkeit werden sie u.a. unterstützt durch Fortbildungsangebote des Landes an der Verwaltungsakademie . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 626 5. Unterstützt der Senat die Aufgabenerfüllung der VertreterInnen in den Aufsichtsräten durch Schulungen sowohl bei Übernahme des Amtes als auch fortlaufend? Zu 5.: Den vom Land Berlin bestellten Mitgliedern in den Aufsichtsorganen der Beteiligungsunternehmen werden fortlaufend Schulungen angeboten. 6. Welche Schulungsangebote stehen den Ver- treterInnen Berlins seitens des Senats zur Verfügung? (Bitte nach internen und externen Schulungsangeboten trennen) Zu 6.: Den vom Land entsandten Vertreterinnen und Vertretern in den Aufsichtsräten werden jährliche Schulungen angeboten. Die Verwaltungsakademie Berlin (VAK) bietet diesen Aufsichtsratsmitgliedern jährlich mindestens eine Schulung mit einem juristischen Schwerpunkt und jeweils eine Schulung pro Jahr mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt an. Diese Veranstaltungen werden jeweils von externen Anbietern durchgeführt. Die entsprechenden Kursangebote sind dem Schulungsprogramm der VAK zu entnehmen. Darüber hinaus wurden die Aufsichtsratsmitglieder des Landes Berlin in den letzten Jahren jeweils persönlich auf dieses Kursangebot hingewiesen und zu einer Teilnahme aufgefordert . Außerdem fanden spezielle Aufsichtsratsschulungen durch Externe für Senatorinnen und Senatoren, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und Aufsichtsratsvorsitzende statt. 7. Decken diese Schulungen die Anforderungen an Aufsichtsräte nach branchenspezifischen Fachkenntnissen , nach Qualifizierung für Kontrolle des Risikomanagements , nach der Fähigkeit, die Entwicklung, wenn sich das Unternehmen in eine Schieflage entwickelt, zu erkennen, aber auch Kenntnisse der Bilanzierung und Rechnungslegung in ausreichendem Maße ab? Zu 7.: Diese Kursangebote sind speziell auf die Be- dürfnisse von Aufsichtsratsmitgliedern in den Berliner Landesunternehmen abgestimmt. Schwerpunkte der Schulungen sind unter anderem Fragen der Bilanzierung, der Rechnungslegung und des Risikomanagements. Außerdem werden die Besonderheiten der Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin berücksichtigt. 8. Wie viele und welche Schulungen wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 angeboten und welche Vertreter haben daran teilgenommen? Zu 8.: In den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 wurden jeweils eine Schulung mit einem juristischen Schwerpunkt und jeweils eine Schulung mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt angeboten. Dieses Angebot richtete sich an alle vom Land Berlin bestellten Aufsichtsratsmitglieder. Außerdem fanden 2010 und 2012 Seminare für die Senatorinnen und Senatoren, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Aufsichtsratsvorsitzende statt. Diese Veranstaltungen stießen auf reges Interesse. 9. Hat der Senat Kenntnis davon, ob Vertreter Berlins über die vom Senat hinaus angebotenen Schulungen externe Qualifizierungsangebote wahrnehmen? Zu 9.: Neben den vom Land Berlin angebotenen Schulungen zur Qualifizierung von Aufsichtsratsmitgliedern ist jedes Mitglied eines solchen Überwachsorgans in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gesellschaft verpflichtet, sich diejenigen Mindestkenntnisse und - fähigkeiten anzueignen, die es braucht, um alle normalen Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (BGHZ 85, 293). In Einzelfällen erhält das Land Berlin Kenntnis von Schulungsangeboten, die in den jeweiligen Beteiligungsunternehmen angeboten werden. 10. Gibt es Vertreter Berlins, die eine Zertifizierung als Aufsichtsrat z. B. durch den TÜV Rheinland absolvieren bzw. in Kürze anstreben ? Zu 10.: Der TÜV Rheinland bietet nach Kenntnis des Senats eine Zertifizierung für den Mittelstand und im öffentlich-rechtlichen Bereich an. Die Zertifizierung ist eine Möglichkeit der Dokumentation und des Nachweises der Eignung für eine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Ob und inwieweit dieses Angebot von einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern – verbunden mit einer Prüfung in Nürnberg – angenommen wurde, ist dem Senat nicht bekannt. 11. In der Fachpresse wird einvernehmlich dargelegt, dass die Anforderungen an Aufsichtsräte gestiegen sind - wie hat der Senat bislang darauf reagiert und welche Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen beabsichtigt er? Zu 11.: Die mindestens einmal jährlich angebotenen Fortbildungsmaßnahmen werden kontinuierlich im Hinblick auf neue rechtliche und betriebswirtschaftliche Themen im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsarbeit aktualisiert. Zudem werden die den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellten Beteiligungshinweise und das Merkblatt für Aufsichtsratsmitglieder in gewissen Abständen überprüft sowie an die neueren tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. 12. Wie wird die Expertise der in Einzelfällen zu Rate gezogenen Experten, die die Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Kontrollpflicht unterstützen sollen, geprüft? Zu 12.: Die Auswahl von Expertinnen und Experten erfolgt anhand der beruflichen Qualifikation und einschlägigen Praxiserfahrungen (im Regelfall Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ). 13. Gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Florian Graf vom 23.03.2010 (Drs.-Nr.: 16/14302) erarbeitete die Finanzverwaltung zu diesem Zeitpunkt Grundlagen für die Professionalisierung der Aufsichtsräte - sind diese inzwischen fertiggestellt und 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 626 3 welche Schwerpunkte wurden zur kurz-, mittel- und/oder langfristigen Umsetzung festgelegt? Zu 13.: Die mit dem Begriff „Professionalisierung“ verbundenen erhöhten Anforderungen an die Auswahl und die Qualifizierung von Organmitgliedern werden in der Praxis bereits berücksichtigt (vergleiche dazu die Antworten zu den vorstehenden Fragen 1 bis 12). Berlin, den 04. Juli 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2012) Qualifizierung von Aufsichtsräten bei Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin