Drucksache 17 / 10 634 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Moritz und Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 20. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2012) und Antwort Anmeldungen Berlins für den Bundesverkehrswegeplan 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche verwaltungsinternen Schritte (mit Zeitplan) sind bis zur Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geplant ? Antwort zu 1: Die Bundesverkehrswegeplanung ist eine übergeordnete Planung der Bundesregierung. Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, erstellt Analysen für die einzelnen Verkehrsträger, um kapazitive Engpässe in den übergeordneten Verkehrsnetzen für 2025 aufzudecken . Für die Schiene liegt bereits eine Engpassanalyse vor, für den Verkehrsträger Straße wird diese derzeit erstellt. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die Engpassanalysen 2025 unter Berücksichtigung aller Verkehrsträger in einem multimodalen Netz an die Länder übermittelt . Ebenso werden rechtzeitig im Vorfeld der Deutsche Bundestag, die Länder, die DB Netz AG und die Öffentlichkeit über den Anmeldezeitraum und die Anforderungen an die Projektanmeldung informiert. Die Projektanmeldungen werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 durchgeführt. Sobald alle relevanten Informationen für das Verfahren vorliegen, wird die Verwaltung mit der Vorbereitung der Projektanmeldungen beginnen. Ein detaillierter Zeitplan hierfür liegt bislang nicht vor. Frage 2: In welcher Weise und wann soll das Abge- ordnetenhaus über die Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einbezogen werden? Frage 3: In welcher Weise und wann soll die Öffentlichkeit über die Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einbezogen werden? Antwort zu 2 und 3: Das Bundesministerium für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat ein Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 erarbeitet. Dementsprechend werden alle Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse informiert, von der neuen Grundkonzeption bis zum Gesamtentwurf des BVWP (der BVWP ist SUP-pflichtig (SUP = Strategische Umweltprüfung )). Es wird Veröffentlichungen im Internet, Fachartikel und Informationsveranstaltungen geben. Nach Abschluss des Projektanmeldezeitraumes und der Aufbereitung /Vorprüfung der Projekte werden die von Dritten angemeldeten Projekte sowie Projektideen des Bundes veröffentlicht. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass der Prozess der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes transparent und nachvollziehbar ist. Der Senat begrüßt diese neue Herangehensweise des BMVBS. Auch die Projektanmeldungen des Landes Berlin werden auf diesem Wege der Öffentlichkeit bekannt gemacht, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Eine spezielle Beteiligung des Abgeordnetenhauses ist bislang nicht vorgesehen . Frage 4: Ist ein Senatsbeschluss zur Anmeldung der Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 geplant , und wenn ja, wann? Antwort zu 4: Nein, ein Senatsbeschluss ist nicht ge- plant. Der Senat hat am 29. März 2011 den Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 beschlossen. Dieser ist die Grundlage für die Anmeldungen von Maßnahmen des Landes Berlin zum Bundesverkehrswegeplan 2015. Frage 5: Nach welchen Bewertungskriterien sollen die Maßnahmen für die Bundesfernstraßen, für die Bundesschienenwege und für die Bundeswasserstraßen geprüft werden? Antwort zu 5: Bis Ende 2013 wird von der Bundes- regierung zunächst eine aktualisierte Bundes-Verkehrsprognose für das Zieljahr 2030 berechnet. Parallel dazu wird eine neue Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan erarbeitet. Nach Abschluss der Konzeptund Prognosephase erfolgt die Bewertungsphase mit den Projektanmeldungen und den Nutzen-Kosten-Analysen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 634 durch den Bund. Die Kriterien werden derzeit im Rahmen der Grundkonzeption erarbeitet und sind noch nicht im Einzelnen bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass der Katalog der Bewertungskriterien gegenüber dem vorherigen BVWP ausgeweitet wird. Frage 6: Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? Frage 7: Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs von Bundesfernstraßen mit Planungsrecht ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? Frage 8: Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? Antwort zu 6, 7 und 8: Alle noch nicht begonnenen Maßnahmen und alle Projekte, bei denen der „point-ofno -return“ noch nicht überschritten ist, müssen einer erneuten Bewertung durch die Bundesregierung unterzogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Bedarfsplanmaßnahmen oder neu angemeldete Maßnahmen /Projekte handelt. Der Bund wird noch eine Definition für „im Bau befindliche Vorhaben“ vorgeben, orientiert am Investitionsrahmenprogramm (IRP). Diese Vorhaben müssen dann nicht erneut angemeldet werden. Frage 9: Welche Maßnahmen (mit Listen) für die Bundesfernstraßen, für die Bundesschienenwege und für die Bundeswasserstraßen sollen geprüft werden? Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 10: Werden die Prüfungen für die Anmeldung von Bedarfsplanmaßnahmen für die Bundesfernstraßen allein durch für die Auftragsverwaltung des Bundes zuständigen Straßenbauverwaltungen und die Senatsverwaltung erfolgen oder ist die Vergabe externer Gutachten oder Machbarkeitsstudien geplant? Wenn ja, wann sollen diese Gutachten vergeben werden und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Antwort zu 10: Nach Vorliegen der Ergebnisse der Analysen der Infrastruktur und der Netzdefizite für alle Verkehrsträger werden die Projektanmeldungen durch die Länder gemäß den Anforderungen zur Projektanmeldung aufbereitet. Der Bund fordert, dass die Länder entsprechende Maßnahmen anmelden, die dazu dienen, Engpässe und Defizite im Netz aufzulösen. Neue bisher nicht in Bedarfsplänen enthaltene Projek- te, für die seitens des Landes Berlin eine Bundesfinanzierung angestrebt wird, werden ggf. im selben Maße vorbereitet. Inwieweit dazu externe Untersuchungen bzw. Mach- barkeitsstudien beauftragt werden müssen, hängt von den noch durch den Bund zu übermittelnden Anforderungen ab. Die Ergebnisse sollen zeitnah zur Projektanmeldung vorliegen, unbedingt jedoch zum Beginn der Bewertungsphase durch den Bund. Frage 11: Sollen sämtliche Maßnahmen für die Bundesfernstraßen, die ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von über 1 haben oder erwarten lassen, zur Überprüfung an das BMVBS gemeldet werden, oder soll eine Auswahl bereits vor der Anmeldung erfolgen, die dem Umstand Rechnung trägt, dass aufgrund begrenzter Mittel (Schuldenbremse, erhöhter Instandhaltungsbedarf) nicht alle Projekte im Zeitraum des nächsten BVWP-Zeitraums begonnen werden können? Wenn nicht alle Bundesfernstraßenmaßnahmen mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von über 1 gemeldet werden sollen, nach welchen Kriterien sollen Projekte zur Überprüfung gemeldet oder nicht gemeldet werden? Antwort zu 11: Mit dem Senatsbeschluss zum Stadt- entwicklungsplan Verkehr 2025 hat Berlin unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen bereits ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, welche für die zukunftsfähige Mobilitätssicherung in der Stadt und die verkehrspolitischen Erfordernisse von Bedeutung sind. Bei den Bundesfernstraßen handelt es sich um Straßen von übergeordneter bundesweiter Bedeutung, die einer Überprüfung durch die Bundesregierung standhalten müssen und den multimodalen Netzaufbau in der Bundesrepublik unterstützen. Berlin geht davon aus, dass die Bundesregierung den Umstand begrenzter finanzieller Mittel bei der Erstellung des BVWP 2015 berücksichtigt. Das Land Berlin wird nur Maßnahmen anmelden, die diesen Erfordernissen gerecht werden. Dabei ist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1 unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten Voraussetzung. Frage 12: Inwieweit wird der Mittelbedarf für die In- standhaltung von Bundesfernstraßen im Land Berlin ab 2015 erhoben und an das BMVBS gemeldet werden? Antwort zu 12: Der Instandhaltungsbedarf für die Bundesfernstraßen wird im Rahmen einer kontinuierlichen Fortschreibung mit dem BMVBS abgestimmt und bedarf keiner Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan. Berlin, den 31. Juli 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2012) 2