Drucksache 17 / 10 635 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 20. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2012) und Antwort Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann endet die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin Tegel? Auf welcher Rechtsgrundlage und/oder durch welchen Beschluss erfolgt die Beendigung der Betriebsgenehmigung? Antwort zu 1: Auf Antrag der Berliner Flughafen- Gesellschaft mbH ist mit bestandskräftigem Bescheid vom 29.07.2004 über den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel festgelegt worden, dass dieser “mit Ablauf von sechs Monaten (wirksam wird), nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R (Nord- und heutigen Südbahn ) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn 07R/25L (Südbahn) des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld mit einer Länge von mindestens 4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden ist”. Frage 2: Ist es richtig, dass die Flughafengesellschaft Anfang 2012 einen Antrag auf Beendigung der Betriebsgenehmigung zum 3. Juni 2012 gestellt hatte? Antwort zu 2: Ja. Frage 3: Wenn ja, wann und wer konkret hat den An- trag zur Beendigung der Betriebsgenehmigung gestellt? Antwort zu 3: Die Rechtsanwaltskanzlei White & Case hat namens und in Vollmacht der Berliner Flughafen -Gesellschaft mbH (BFG) am 18.01.2012 beantragt, die Betriebsgenehmigung mit Wirkung zum 03.06.2012, 0:00 Uhr, zu widerrufen bzw. hilfsweise die BFG ab diesem Zeitpunkt von der Betriebspflicht zu befreien. Frage 4: Hat der Aufsichtsrat diesen Antrag beraten und genehmigt? Wenn ja, wann? Antwort zu 4: Die Modalitäten der Schließung der beiden innerstädtischen Flughäfen Berlin-Tempelhof und Berlin-Tegel beruhten auf der politischen Zielvorgabe des sogenannten Konsensbeschlusses aus dem Jahre 1996. Sowohl der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH als auch der Aufsichtsrat der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH sind über alle Aktivitäten der Geschäftsführung in Sachen der Schließungsverfahren der Flughäfen Berlin-Tempelhof und Berlin-Tegel jeweils zeitnah und regelmäßig in Kenntnis gesetzt worden. Beschlüsse , die über die Kenntnisnahme entsprechender Vorlagen hinausgingen, sind nicht gefasst worden. Frage 5: Wie und wann hat die Oberste Luftfahrt- behörde diesen Antrag beschieden bzw. wie ist das Verfahren geendet? Antwort zu 5: Die Oberste Luftfahrtbehörde Berlins hat den Antrag geprüft und mit Schreiben vom 06.02.2012 ein Anhörungsverfahren eingeleitet, in dem alle Betroffenen um Stellungnahme gebeten worden sind. Bevor – nach Abwägung der eingegangenen Stellung- nahmen – ein entsprechender Bescheid erlassen werden konnte, wurde die Verschiebung des Eröffnungstermins für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) bekannt gegeben. Die von der BFG beauftragte Rechtsanwaltskanzlei White & Case hat daraufhin mit Schreiben vom 29. Mai 2012 darum gebeten, das Verfahren auszusetzen und vorläufig nicht weiter zu betreiben. Frage 6: Welche Behörden und sonstige Beteiligte sind im Verfahren zur Beendigung der Betriebsgenehmigungen einbezogen worden? Antwort zu 6: Die Aufzählung aller im Rahmen der Anhörung angeschriebenen Behörden und sonstigen Beteiligten würde den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage sprengen. Zusammenfassend kann jedoch festgehalten werden, dass die betroffenen Bundes- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 635 behörden, Brandenburger Behörden, Berliner Senatsverwaltungen und Bezirke sowie internationale und nationale Institutionen und Verbände als Träger öffentlicher Belange sowie die den Flughafen Tegel anfliegenden Luftverkehrsgesellschaften und die dort ansässigen Firmen angehört worden sind. Frage 7: Welche Einwendungen oder sonstigen Sach- verhalte wurden im Verfahren zur Beendigung der Betriebsgenehmigungen vorgetragen? Antwort zu 7: Wie in der Antwort zu Frage 5 dar- gestellt, handelt es sich um ein noch nicht abgeschlossenes , sondern lediglich ausgesetztes Verfahren, so dass eine Beantwortung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Frage 8: Welche Gründe haben zur Entscheidung über den Antrag bzw. zur Beendigung des Verfahrens geführt? Antwort zu 8: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen. Berlin, den 04. Juli 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2012) 2