Drucksache 17 / 10 636 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 20. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2012) und Antwort Kosten für Schallschutz am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht überwiegend auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Frage 1: Mit welcher Summe ist für das Schallschutz- programm am BER in der Gesamtkalkulation der Kosten für den Bau des BER im Rahmen der Planfeststellung kalkuliert worden? Antwort zu Frage 1: Für das Schallschutzprogramm wurde ein Gesamtbudget in Höhe von 139,6 Mio. EUR bereitgestellt. Frage 2: Ist in der Kalkulation für das Schallschutz- programm das Schutzniveau des heute gültigen Planfeststellungsbeschlusses als Grundlage herangezogen worden ? Wenn nein, warum nicht und welches Schutzniveau ist Grundlage der Berechnungen gewesen? Antwort zu Frage 2: Die bisherige Kalkulation des Schallschutzprogramms der Flughafengesellschaft beruhte auf einer anderen Interpretation des Planfeststellungsbeschlusses als der des OVG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 15.6.2012. Nach dem Verständnis der Flughafengesellschaft ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluss und seiner Begründung nicht, dass der „Maximalpegel“ von 55 dB (A) im Rauminnern am Tage kein einziges Mal überschritten werden darf. Es wird u.a. auf die Regelungen für die Nachtstunden, die eine bestimmte Anzahl von Überschreitungen dieser Grenze zulassen, sowie die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses verwiesen, nach der „regelmäßig“ keine höheren Pegel als der genannte auftreten dürfen. Auch die Handhabung vergleichbarer Regelungen an anderen Flughäfen stütze das bisherige Verständnis des Planfeststellungsbeschlusses. Danach wurde im Planfeststellungsbeschluss von 2004 festgelegt, dass das Schutzziel am Tage eine ungestörte Kommunikation im Rauminneren sicherstellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte hier eine Abwägung auf Basis eines maßgeblichen äquivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A) als sachgerecht angesehen, um das Schutzziel zu erreichen. Ein Dauerschallpegel ist ein rechnerisch ermittelter Wert, der alle innerhalb eines gegebenen Zeitraumes auftretenden Einzelschallpegel berücksichtigt und einen energetisch berechneten Mittelwert darstellt. Nach Auffassung der Flughafengesellschaft dient das Maximalpegelkriterium lediglich als ergänzendes Kriterium, mit dem das Auftreten besonders lauter Einzelschallereignisse verhindert werden soll. Als Schutzziel für die Nacht wurde die ungestörte Nachtruhe durch den Planfeststellungsbeschluss definiert und als Grundlage für die Berechnungen verwendet . Auch hier wurden unterstützend zum Dauerschallpegel die Einzelschallereignisse berücksichtigt in Form des Maximalpegel-Häufigkeitskriteriums 6 x 55 dB(A). D.h. ein Pegel von 55 dB(A) darf im Rauminnern durchschnittlich nicht mehr als 6 Mal überschritten werden. Frage 3: In den Medien wird zurzeit von angeblichen deutlichen Mehrkosten bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms nach dem heute gültigen Planfeststellungsbeschluss gesprochen. Gibt es tatsächlich eine deutliche Differenz zwischen der ursprünglich kalkulierten Summe und den jetzt kommunizierten Summen bei Umsetzung des Schallschutzprogramms ohne die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beantragte Planänderung hinsichtlich des Schutzziels des Tagschutzgebietes ? Antwort zu Frage 3: Die in den Medien veröffent- lichten Mehrkosten für den passiven Schallschutz stehen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012. Mit der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg wird das nach Auffassung der Flughafengesellschaft lediglich ergänzende Kriterium Maximalpegel zum maßgeblichen Schutzkriterium im Tagschutz. Nach erster Schätzung wäre es bei 85 Prozent der rund 14.000 Häuser im Tagschutzgebiet technisch nicht mehr sinnvoll möglich bzw. unverhältnismäßig, den geforderten Schallschutz zu realisieren . Stattdessen würde die Entschädigungsregelung des Planfeststellungsbeschlusses greifen (=Entschädigung in Höhe von 30 Prozent des Verkehrswertes des Hauses). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 636 Bei 15 Prozent der Häuser wären weitere, technisch aufwändige Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Mehrkosten für diese Maßnahmen bzw. Entschädigungsleistungen im Tagschutzgebiet veranschlagt die Flughafengesellschaft in einer ersten Schätzung mit 591 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat hat am 22.06.2012 die FBB beauftragt, alle juristischen Möglichkeiten zur Minderung der Risiken auszuschöpfen. Dazu zählt insbesondere eine Klage gegen den Bescheid des zuständigen brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) zur sofortigen Umsetzung des OVG-Beschlusses. Zugleich wird die Flughafengesellschaft den Klarstellungsantrag vom 18.04.2012 (Antrag auf Änderung von Teil A 11 5.1.2 Nr. 1 Satz 2) aufrecht erhalten. Frage 4: Wenn es zu einer deutlichen Differenz zwischen den ursprünglich und heute kalkulierten Summen für das Schallschutzprogramm gekommen ist, wie hoch sind die Mehrkosten und wodurch sind diese entstanden ? Antwort zu Frage 4: siehe Beantwortung Frage 3. Die in der Beantwortung zur Frage 3 benannten Kosten in Höhe von 591 Millionen Euro stellen eine erste Schätzung der FBB GmbH dar. Frage 5: Sind in der Zeit zwischen der Kalkulation der Gesamtkosten für den Bau des BER bei der Planfeststellung und heute mehr Antragsberechtigte für das Schallschutzprogramm hinzugekommen? Wenn ja, wie viele und wodurch begründet sich dieser vermehrte Anspruch ? Antwort zu Frage 5: Aufgrund des Planergänzungs- beschlusses „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20. Oktober 2009 und der darin enthaltenen Festlegungen zum Nachtschutz hat sich die Anzahl der für Schallschutzmaßnahmen anspruchsberechtigten Wohneinheiten um ca. 500 erhöht. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20. und 21. September 2011 und den damit verbundenen Prozesserklärungen wurden ca. 70 weitere Wohngebäude als anspruchsberechtigt eingestuft. Berlin, den 16. Juli 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2012) 2