Drucksache 17 / 10 637 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 14. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2012) und Antwort Umgang der Berliner Polizei mit Autokorsos und anderen Freudesbekundungen im Straßenverkehr nach sportlichen Großereignissen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es eine Dienstanweisung oder andere Vorgaben, die festlegen, wie sich die Berliner Polizei bei Autokorsos und anderen Freudesbekundungen im Straßenverkehr im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2012 zu verhalten hat? Zu 1.: Ja a) Wenn ja, wie lautet diese? (Bitte im Originaltext beifügen) Zu a) Befehl Nr. 1 anlässlich von Jubelfei- ern/Autokorsos im Bereich der Direktion 2 (Rahmenbefehl ) vom 30.05.2012. Dieses Dokument ist mit dem Geheimhaltungsgrad - Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch- (VS-NfD) gem. Verschlusssachenanweisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingestuft. Eine Beifügung ist daher nicht zulässig. b) Wenn ja, gelten diese Sonderregelungen auch für andere sportliche Großereignisse wie FrauenfußballWeltmeisterschaft oder Hockeymeisterschaften? Zu b) Ja, sie gelten auch für Großereignisse anderer Sportarten. c) Wenn nein, welchen Ermessensspielraum haben die jeweils handelnden Beamten vor Ort? Zu c) entfällt 2. Wie beurteilt der Senat die Aussagen des Polizeibeamten A. T. aus dem Stab des Polizeipräsidenten – Bereich Verkehr – in der Sendung „Newstime“ auf dem TV-Sender Pro Sieben, in der er sinngemäß davon gesprochen hat, dass man während der FußballEuropameisterschaft ein Auge zudrücken werde, wenn es zu Autokorsos und anderen Freudesbekundungen im Straßenverkehr kommen werde? Zu 2.: Diese Aussage wurde losgelöst dargestellt vom Gesamtzusammenhang der polizeilichen Stellungnahme im Rahmen eines TV-Interviews am 13. Juni 2012 und lediglich als Teilaussage wiedergegeben. Sie war unmittelbar mit der Klarstellung verbunden, dass Fahrzeugparaden grundsätzlich der Genehmigungspflicht der Straßenverkehrsbehörden unterliegen. Vor dem Hintergrund , dass es sich bei Freudesbekundungen dieser Art um nicht organisierte und spontane Zusammenkünfte handelt, kann hierfür grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden. In Abwägung der Folgen eines strikten polizeilichen Einschreitens zur Unterbindung eines nicht genehmigten Korsos oder dessen Durchführung unter polizeilicher Kontrolle, werden derartige Paraden durch die Polizei Berlin im Rahmen ihrer Ermessensausübung im Einzelfall ausnahmsweise toleriert. In dem Interview wurde auch dargelegt, dass diese Toleranz dort ihre Grenzen findet, wo Personen oder Sachwerte konkrete Gefahren drohen. In diesen Fällen schreitet die Polizei Berlin im Rahmen ihres Ermessens situativ ein, was im Einzelfall zum „Herausziehen“ Einzelner, aber auch zur Auflösung des gesamten Korsos führen kann. Berlin, den 07. Juli 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2012)