Drucksache 17 / 10 640 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 20. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2012) und Antwort Berufseinstiegbegleiter an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schulen und Schüler/-innen nehmen an der Maßnahme Berufseinstiegsbegleiter teil? (Sortiert nach Bezirk und Schule) Zu 1.: Aktuell nehmen 92 Schulen in Berlin an Maß- nahmen der Berufseinstiegsbegleitung teil. Darunter befinden sich 44 Schulen, die im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III a.F. (a.F. – alte Fassung) gefördert werden. Konkret sind es im Arbeitsagenturbezirk Berlin Süd: 12 Schulen; im Agenturbezirk Berlin-Nord: 13 Schulen und im Agenturbezirk Mitte 19 Schulen. 48 Schulen nehmen an der Berufseinstiegsbegleitung „Bildungsketten“ aus der Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Anschluss und Abschluss – Bildungsketten bis zum Schluss“ teil. Die Schulen verteilen sich wie folgt auf die Agenturbezirke: Berlin-Süd: 16; Berlin-Nord: 15; Berlin-Mitte: 17. Mit dem Stand Juni 2012 stehen insgesamt 1340 Teil- nehmerplätze (860 für Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III a.F. und 480 Plätze für Berufseinstiegsbegleitung – Bildungsketten) zur Verfügung. Aufgrund der flexiblen Ein- und Austritte in die Maßnahme werden aktuelle Zahlen zentral nicht erfasst und wären nur durch Einzelabfragen an den Schulen zu ermitteln, die im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten sind. 2. Wie viele Berufseinstiegbegleiter gibt es ins- gesamt? Zu 2.: Bei 1340 Teilnehmerplätzen ergibt sich bei einem Betreuungsschlüssel von 1:20 eine Kapazität von 67 Vollzeitäquivalenten bei Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern. 3. Was sind die konkreten Teilnahmekriterien und welche Schüler/-innen können daran teilnehmen und werden von den Berufseinstiegsbegleitern gezielt unterstützt und begleitet? Zu 3.: Zur Zielgruppe gehören leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss (ab Schuljahr 2012/13: Berufsbildungsreife) oder einen berufsorientierenden Schulabschluss (Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen) anstreben und voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erlangen. Bei diesem Personenkreis kann davon ausgegangen werden, dass auch die Integration in Ausbildung nach Beendigung der Schule mit Schwierigkeiten behaftet sein wird. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in einem einzelfallbezogenen Abstimmungsgespräch zwischen Lehrerin bzw. Lehrer, zuständiger Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit und ggf. Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter, Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagogen bzw. persönlicher Ansprechpartnerin bzw. persönlichem Ansprechpartner eines Jobcenters bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder Mitgliedern von Bedarfsgemeinschaften. Maßgebliches Kriterium ist der konkrete individuelle Förderbedarf. Für die Entscheidung, welche Schülerin und welcher Schüler bei nicht ausreichender Platzkapazität von mehreren in Betracht kommenden Schülerinnen und Schülern gefördert wird, sind maßgeblich der Grad der Gefährdung bezogen auf den Schulabschluss, Defizite in den Grundfächern sowie Sprach- und Integrationshemmnisse . Die Inanspruchnahme der Berufseinstiegsbegleitung erfolgt freiwillig. 4. Wie viele Träger sind an der Maßnahme beteiligt? Zu 4.: In Berlin führen 8 Träger die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung durch. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10640 5. Wie viele der teilnehmenden Jugendliche haben einen - Ausbildungsplatz im dualen System erhalten? - sind in berufsvorbereitenden Lehrgängen? - in einer Verbundausbildung? - in einer Ausbildung bei einem Bildungsträger? Zu 5.: Hierzu liegen aktuell keine Zahlen vor. 6. Wie schätzt der Senat die Effizienz der Maßnahme ein? Zu 6.: Eine fundierte Einschätzung der Effizienz der Maßnahme ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Das Ziel der Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter besteht darin, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss (ab Schuljahr 2012/13: Berufsbildungsreife ) oder einen berufsorientierenden Schulabschluss (Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen) anstreben und voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erlangen, beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten, um die Chancen auf einen erfolgreichen Schulabschluss deutlich zu erhöhen und die betroffenen Jugendlichen ggf. in den ersten sechs Monaten der Berufsausbildung zu unterstützen . Dadurch unterscheidet sich die Berufseinstiegsbegleitung auch von bisherigen Übergangshilfen. Sie füllt vor allem die Lücke, die nach der Schule auftritt, wenn diese Schülerinnen und Schüler ohne schulische Unterstützung auf sich allein gestellt einen Ausbildungsplatz suchen bzw. sich den Anforderungen einer Ausbildung stellen müssen und dann häufig scheitern. Kritisch ist hier allerdings der Betreuungsschlüssel von 1:20 zu sehen. Um die Effizienz der Maßnahmen beurteilen zu können, führt der Bund eine begleitende Evaluation durch. Die vom Bund bisher initiierten Modellprojekte sind allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine Evaluationsergebnisse vorliegen, die eine fundierte Aussage zur Zielerreichung zulassen. Es soll allerdings auch erwähnt werden, dass die Rückmeldungen aus den in Berlin betroffenen Schulen überwiegend eine positive Bewertung des bisherigen Projektverlaufs zum Ausdruck bringen. Es bleibt abzuwarten, ob diese bisherige Einschätzung durch die tatsächliche Integration bestätigt werden wird. 7. Ist der Durchgang, der 2008 angefangen hat, in der Zwischenzeit evaluiert? a.) Wenn ja, wie schauen die Ergebnisse aus und wie bewertet der Senat die Ergebnisse? b.) Wenn nein, wann ist mit der Evaluation zu rechnen? 8. Wie bewertet der Senat die Maßnahme im Ver- gleich zu den Schüler/-innen, die die Schule ohne Abschluss verlassen? Zu 7. und 8.: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) untersucht die Auswirkungen der Berufseinstiegsbegleitung auf das Ziel des Erreichens eines allgemeinbildenden Schulabschlusses. Ferner werden insbesondere der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung und die Förderleistungen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder und Kommunen in den Jahren 2008 bis 2013 untersucht. Das BMAS berichtete dem Deutschen Bundestag hierüber erstmals zum 31. Dezember 2010 und abschließend bis zum 31. Dezember 2014. (§421s Abs. 10 SGB III alte Fassung). Unter den nachfolgenden Links können die Zwischen- ergebnisse angesehen werden: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDFPublikationen /BT-DrucksacheBerufseinstiegsqualifizierung - 2010.pdf?__blob=publicationFile http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschung sberichte/fb414-berufseinstiegsbegleitung.html Im Zwischenbericht 2011 (Evaluation der Berufsein- stiegsbegleitung) wird festgestellt, dass sich bei den Teilnehmenden leichte Verbesserungen der Noten in Mathematik, Deutsch und Englisch zeigen. Von denjenigen , die die Schule „in Begleitung“ verlassen haben, haben 22,8 % eine betriebliche und 5,1 % eine schulische Berufsausbildung begonnen. Vergleichszahlen zu Übergängen von der Schule in den Beruf von jungen Menschen „ohne entsprechende Begleitung“ liegen allerdings noch nicht vor (vgl. Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III, http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschung sberichte/fb414-berufseinstiegsbegleitung.html) Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse und den Rückmeldungen aus den Schulen, hinsichtlich der Ergänzung der schulischen Berufsorientierung und Begleitung bei der Ausbildungsplatzsuche zeichnen sich positive Ergebnisse ab. Inwiefern sich dies dann auch durch tatsächliche Integrationen bestätigt, kann erst beurteilt werden, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind. Berlin, den 24. Juli 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012) 2