Drucksache 17 / 10 645 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 20. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2012) und Antwort Bevorratung mit Versuchstieren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Tierversuchseinrichtungen halten jeweils Zuchtlinien bzw. bestimmte transgene Tiere auf Vorrat und wie viele Tiere werden jeweils über welche Zeiträume auf Vorrat gehalten? Zu 1.: Aufgrund der Formulierung „Zuchtlinien bzw. bestimmte transgene Tiere“ wird angenommen, dass hier nach den Tieren gefragt wird, die im hohen Maße züchterisch beeinflusst werden bzw. deren Erbgut gentechnisch verändert wird. Dies betrifft üblicherweise Mäuse, Ratten und Zebrafische. Der Tabelle ist zu entnehmen , welche Einrichtungen in Berlin Mäuse, Ratten oder Zebrafische halten und züchten dürfen und wie viele dieser Tiere derzeit genehmigt sind. Daten darüber, ob und wie lange Tiere aus diesem erlaubten Kontingent „auf Vorrat“ gehalten werden, also ohne in einem Versuch eingesetzt zu werden, liegen dem Senat nicht vor. Einrichtung Mäuse1 Ratten1 Zebra-fische1 Zuchtmäuse 2 Zucht- ratten2 Zucht- zebrafische2 Robert-Koch-Institut 4.000 300 0 4.500 400 0 FU Berlin 2.000 1.500 0 3.000 2.500 0 Charite 11.9700 32.392 0 476.500 123.950 0 HU Berlin 5.850 100 0 31.670 100 0 Max-Delbrück-Centrum 73.740 1.800 41.450 178.500 5.040 25.000 Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 20.000 0 15.000 70.000 0 30.000 Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie 27.765 0 0 98.264 0 0 Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie 5.000 200 0 5.000 0 0 Bundesinstitut für Risikobewertung 80.000 1.000 0 60.000 400 0 Deutsches Rheumaforschungszentrum 22.000 0 0 68.000 0 0 Bayer Pharma AG 15.000 10.000 10.000 8.000 4.000 10.000 1 Anzahl der maximalen Haltung 2 Anzahl der gezüchteten Tiere pro Jahr 2. Wie viele Tiere wurden im letzten Jahr in Berlin allein für diese Vorratshaltung in den Forschungseinrichtungen des Landes Berlin verbraucht, ohne dass sie in einem Tierversuch eingesetzt wurden? (Bitte auflisten verbrauchte Tiere pro Einrichtung) Zu 2.: Entsprechende Statistiken liegen dem Senat nicht vor. 3. Treffen Informationen zu, dass diese Tiere gegen- wärtig nicht in der Statistik der verbrauchten Versuchstiere erfasst werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 645 Zu 3.: Ja. Allerdings sind nach Maßgabe der Ver- ordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung Herkunft und Verbleib der Tiere in einem Kontrollbuch zu dokumentieren. 4. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass es sich bei der Tötung dieser Tiere um illegale Tötungen handelt (Straftaten gem. § 17 Nr. 1 TierSchG), da Genehmigungen hierfür nicht beantragt und erteilt worden sind, die aber von den Ordnungsbehörden bundesweit nicht geahndet werden? 5. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass dieser Umstand unvereinbar ist mit dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Tierschutz? 6. Welche Überlegungen gibt es diese rechtswidrigen Praktiken zu beenden? Zu 4. - 6.: Grundsätzlich sind bei der Tötung eines Wirbeltieres die allgemeinen Grundsätze des § 4 Tierschutzgesetz zu beachten (Betäubungspflicht, Sachkunde, etc). Darüber hinaus muss es einen vernünftigen Grund für die Tötung geben, und die Tierversuchseinrichtungen müssen alle nach aktuellem Wissensstand möglichen Maßnahmen ergriffen haben, um die Tötung dieser Tiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegen keine rechtswidrigen Praktiken vor. 7. Gibt es Überlegungen, den hohen Tierverbrauch der dezentralen Vorratshaltung durch Kooperationsbeziehungen zum Austausch von Tieren zwischen den Forschungseinrichtungen bzw. durch einen zentralen Versuchstierpool zu ersetzen? Zu 7.: Die Einrichtung eines zentralen Versuchs- tierpools ist nicht geplant. Bereits jetzt bestehen zwischen den verschiedenen Forschungseinrichtungen Kooperationen , und der Austausch von Tieren ist gängige Praxis. Berlin, den 10. Juli 2012 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012) 2