Drucksache 17 / 10 648 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 22. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2012) und Antwort Schwarzarbeit auf der BER-Baustelle? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft weit überwiegend spezielle Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zuständige Bundesfinanzdirektion Mitte um Stellungnahme gebeten. Von dort wurde der Vorgang an die Bundesfinanzdirektion West – Abteilung Zentrale Facheinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit weitergeleitet. Diese hat zu den Fragen 1 bis 7 Folgendes ausgeführt: 1. Wie oft wurden seit Baubeginn des Flughafens Kontrollen gegen Schwarzarbeit durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) 2. Wie viele Unternehmen welcher Art wurden hierbei kontrolliert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art der Unternehmen) 3. Wie viele Verstöße welcher Art wurden bei diesen Kontrollen festgestellt und welche Unternehmen waren an den Verstößen beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) 4. Welche Baustellenbereiche waren bei den festgestellten Verstößen betroffen? Zu 1. bis 4.: Zu den Fragen 1 bis 4 wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage 17/9701 der Abgeordneten Jutta Krellmann u. a. und der Fraktion DIE LINKE vom 12. Juni 2012 (BundestagsDrucksache 17/10011) verwiesen. 5. Wurden Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften festgestellt? Wenn ja, welche Unternehmen waren an diesen Verstößen beteiligt und in welcher Größenordnung bewegten sich jeweils die Verstöße? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Unternehmen und Größenordnung) Zu 5.: Das Hauptzollamt (HZA) Potsdam hat bisher 11 Mindestlohnverstöße und 2 Meldeverstöße gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgestellt. Durch das HZA Potsdam getroffene Feststellungen zu Firmen, die ihren Firmensitz im Zuständigkeitsbereich eines anderen HZA haben, werden entsprechend weitergeleitet . Inwieweit andere Hauptzollämter aufgrund der Prüfungsfeststellungen Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, ist nicht bekannt, da lediglich das HZA Potsdam baustellenbezogene Daten in Teilen erfasst hat. Aus Gründen des Datenschutzes ist eine Nennung der betroffenen Unternehmen nicht möglich. Statistische Erhebungen zur Größenordnung der Ver- stöße im Bereich der Mindestlohnvorschriften werden nicht geführt. 6. Wurde bei Kontrollen erfasst, ob Arbeitszeit- regelungen durch den jeweiligen Arbeitgeber korrekt umgesetzt wurden? Wenn nein, auf welche Art wurde dies sonst kontrolliert? Zu 6.: Bei der Prüfung, ob das Mindestentgelt nach Maßgabe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gezahlt wird, werden die vom Arbeitgeber zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen eingesehen. Werden dabei Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften (Höchstarbeitszeit ) festgestellt, unterrichtet die FKS die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Hierüber gibt es keine statistischen Aufzeichnungen. 7. Wurden Bußgelder gegen an Verstößen beteiligte Unternehmen verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Unternehmen und Höhe des Bußgeldes) Zu 7.: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage 17/9701 der Abgeordneten Jutta Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 648 Krellmann u. a. und der Fraktion DIE LINKE vom 12. Juni 2012 (Bundestags-Drucksache 17/10011) verwiesen. 8. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass auch Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten über ihre Rechte informiert werden und diese auch wahrnehmen konnten? Zu 8.: Zur zielgruppengerechten Informationsarbeit gibt die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen u. a. ein Faltblatt mit Basisinformationen und einer Übersicht über die aktuell geltenden Mindestlöhne heraus, welches sich besonders an Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der Europäischen Union und solche aus Drittstaaten richtet. Dadurch erhält der genannte Personenkreis die Möglichkeit, sich gezielt, aktuell und sicher zu informieren. Das Informationsblatt ist zurzeit in 15 Sprachen abrufbar (http://www.berlin.de/sen/arbeit/tarifregister/flyer_gute_a rbeit.html). Seine Verbreitung durch Medien, Institutionen , Communities, Bildungseinrichtungen, Mediäre, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sowie Multiplikatoren ist ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus werden in dem Beratungsbüro des DGB für entsandte Beschäftigte in Berlin (http://www.postedwork.dgb.de) ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten kostenlos beraten, unabhängig von ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft . Neben Deutsch werden Beratungen auch in Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Russisch, Französisch und Englisch angeboten. Berlin, den 13. Juli 2012 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2012) 2