Drucksache 17 / 10 651 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 21. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2012) und Antwort Transparenz beim IQ-Netzwerk der Integrationsverwaltung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lange dauerte die Bewerbungsfrist beim Interessenbekundungsverfahren zu den Projekten „Zentrale Erstanlaufstelle“ und „Infotage Migration“? Zu 1.: Die Bekanntgabe des Interessensbekundungs- verfahren zu den Projekten „Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung“ und „Infotage Migration“ erfolgte zum 16.12.2011 auf der „Vergabeplattform.berlin.de“, und die Bewerbungsfrist dauerte bis zum 31.12.2011 an. 2. Ist es üblich, dass Träger bevorzugt behandelt werden, wenn sie sich „bereits beim Integrationsbeauftragten persönlich vorgestellt haben“ (Vgl. Drucksache 17/10442)? Zu 2.: Es wurden keine Träger bevorzugt behandelt. Wie bereits in der Kleinen Anfrage 17/10442 beantwortet , gab es an alle Interessenten eine Mitteilung zur Eröffnung des Interessensbekundungsverfahrens und eine öffentliche Bekanntmachung auf der „Vergabeplattform .berlin.de“. 3. Welche Jurymitglieder aus welchen Verwaltungen waren bei der Projektauswahl beteiligt? (Bitte namentlich benennen.) Zu 3.: Folgende Jurymitglieder der Berliner Senats- verwaltungen waren eingebunden: Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen: Herr Andreas Germershausen (III A) Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen: Frau Kirsten Dieckmann (II A 12) Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft: Herr Thomas Duveneck (II C komm.) 4. Warum waren Unternehmensverbände, die IHK und die HWK nicht vertreten? Zu 4.: Die Genannten kamen als potenziell Interes- sierte nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Jurymitglieder nicht in Betracht. 5. Wann wurden die Coachingprojekte zur Verfah- rensbegleitung ausgeschrieben? 6. Welche Träger haben sich beworben? 7. Welche Träger wurden für die Coachingprojekte nach welchen Kriterien ausgewählt? Zu 5.-7.: Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt und war nach Zuwendungsrecht auch nicht erforderlich. Wie bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/10442 bereits dargestellt, ist es Anliegen der Mittelgeber des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung - IQ“, innerhalb des Zuwendungsrechts bewährte und etablierte Strukturen durch weitere Förderung zu stabilisieren und in neuen Förderschwerpunkten das Netzwerk auszuweiten . Daher wurden die drei Coachingprojekte aus der bestehenden Struktur des vorherigen Netzwerks KUMULUS-PLUS weitergefördert. Berlin, den 16. Juli 2012 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2012)