Drucksache 17 / 10 654 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 22. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2012) und Antwort Funktionalität der Einsteinstiftung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Form ist die Einsteinstiftung ent- sprechend ihrer Satzung in der Lage Berufungen zu unterstützen ? Zu 1.: Die Einstein Stiftung Berlin fördert satzungs- gemäß Wissenschaft und Forschung auf internationalem Spitzenniveau in Berlin. Sie verwirklicht ihren Zweck laut Satzung u.a. "durch die Unterstützung gezielter Berufungen, zum Beispiel durch ... finanzielle Hilfen bei Stiftungsprofessuren und zur Verbesserung der Ausstattung in personeller und sächlicher Hinsicht bei der Gewinnung exzellenten Personals". Der satzungsgemäße Auftrag wird fördernd verfolgt. Die Stiftung hat sich zu diesem Zweck ein Förderstatut gegeben. Darin wird die Zielsetzung hinsichtlich von Berufungen konkretisiert. Demnach unterstützt die Einstein Stiftung Berlin "Berufungen zur Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler". Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der gemäß Förderstatut festgelegten Förderlinie "Einstein-Professur". Demnach unterstützt die Einstein Stiftung Berlin die vier Berliner Universitäten sowie die Charité bei der Berufung besonders ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Spitzenniveau durch einen einmaligen Zuschuss zur Ausstattung der Professur. Die Höhe des Zuschusses kann flexibel dem Bedarf angepasst werden. Die Universitäten müssen jedoch ihre finanziellen Möglichkeiten zunächst ausschöpfen. Von der Universität ist die besondere Bedeutung der zu besetzenden Stelle für ihr Forschungsprofil darzulegen. Die Mittel können auch zur Rufabwehr eingesetzt werden. Die Geförderten führen für die Dauer ihrer Tätigkeit in Berlin den Titel "Einstein-Professorin" bzw. "EinsteinProfessor ". 2. Kann die Einsteinstiftung bspw. eine Gastprofessur über einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr unterstützen oder ist das haushaltsrechtlich beschränkt? Zu 2.: Die Einstein Stiftung kann gemäß ihrem För- derstatut insgesamt neun Programme unterstützen. In der Regel sehen diese Programme sogar eine mehrjährige Förderung vor, wie sich aus der nachstehenden Übersicht ergibt: Programm maximale Laufzeit in Jahren Einstein Professur einmaliger Zuschuss Einstein Junior Fellow 3 Einstein Postdoctoral Fellow 5 Einstein Visiting Fellow 2 + 2 Jahre Verlängerung Einstein-Forschungsvorhaben 3 Einstein-Research-Fellowship 2 Einstein-Zirkel 3 Wissenschaftliche Veranstaltung einmaliger Zuschuss Einstein-Zentrum 3 Module mit nacheinander 2, 3 und 3+2 Jahren Förderung, insgesamt max. 10 Jahre Die Einstein Stiftung bestreitet diese Programme aus- schließlich durch Zuwendungsmittel des Landes Berlin. Sie werden ihr mittels eines Zuwendungsbescheids mit der Gestattung, diese Mittel an die vier Berliner Universitäten und die Charité (Letztempfänger) weiterzuleiten , zur Verfügung gestellt. Die Einstein Stiftung reicht die Mittel mittels privatrechtlichen Vertrags an die Letztempfänger weiter. Dies bedeutet, der Zuwendungsbescheid bildet die Grundlage für die Weiterleitungsverträge, ohne Zuwendungsbescheid können keine Weiterleitungsverträge geschlossen werden. Der Zuwendungsbescheid setzt auch den Rahmen für die Laufzeit der Weiterleitungsverträge. Ihre maximale Laufzeit ergibt sich aus dem Be- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 654 willigungszeitraum verlängert um den Zeitraum, für den Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. Wird der Zuwendungsbescheid haushaltsrechtlich oder haushaltswirtschaftlich beschränkt, so werden auch die Weiterleitungsverträge davon betroffen. Insbesondere vorläufige Haushaltswirtschaft, Jährlichkeitsprinzip und der Ausweis von Verpflichtungsermächtigungen beeinflussen neben den Haushaltsansätzen die Gestaltungsfreiheit für den Abschluss der Weiterleitungsverträge. Für das Jahr 2012 ergibt sich auf der Grundlage des beschlossenen Haushalts 2012/13 für die Einstein Stiftung somit ein Planungshorizont von zwei bis drei Jahren, für das Jahr 2013 nur noch von ein bis zwei Jahren. Dies stellt gegenüber den zurückliegenden Jahren schon eine Erleichterung für die Arbeit der Stiftung dar, ist aber immer noch nicht vollständig kompatibel mit den mehrjährigen Einstein-Projekten. Eine kontinuierliche Arbeit mit einem Planungshorizont von mindestens drei Jahren, die den Einstein-Programmen gerecht wird, würde jährliche Verpflichtungsermächtigungen in adäquater Höhe für einen dreijährigen Zeitraum erfordern. Seitens der Universitäten wird darauf hingewiesen, dass diese Beschränkungen insbesondere für die Einstellung von Personal misslich sind und die Förderung der Einstein Stiftung im Vergleich zu anderen Förderprogrammen weniger attraktiv macht. Für das in der Frage erwähnte Beispiel der Gast- professuren ist anzumerken, dass auch in diesem Falle der Exzellenzgedanke im Vordergrund steht. Nach neuestem Stand der Programmlinien kann nur innerhalb des Programms Einstein Visiting Fellow eine derartige Förderung erfolgen. Der Status eines Einstein Visiting Fellows ist jedoch nicht mit einer "normalen" Gastprofessur vergleichbar. Im Programm Einstein Visiting Fellows unterstützt die Stiftung Berliner Exzellenzcluster, Graduiertenschulen und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)-Forschungszentren dabei, ausländische Spitzenwissenschaftlerinnen oder Spitzenwissenschaftler längerfristig in die Berliner Forschungs- und Wissenschaftslandschaft einzubinden und so die internationale Sichtbarkeit der Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen weiter zu stärken. Zielgruppe sind insbesondere Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die exzellente Bereiche der Berliner Wissenschaft mit einer besonderen Kompetenz nachhaltig ergänzen. Es wird erwartet, dass der Einstein Visiting Fellow sich in Berlin in Absprache mit seinen Gastgeberinnen und Gastgebern eine Arbeitsgruppe einrichtet und mehrmals (mindestens 3-4 Mal) im Jahr im Rahmen eines möglichst mehrwöchigen Arbeitsaufenthalts in Berlin für diese und für den wissenschaftlichen Nachwuchs präsent ist. Während dieser Zeit bearbeitet er auch mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen gemeinsame Forschungsprojekte und führt in Absprache mit der gastgebenden Einrichtung Veranstaltungen durch. Die Förderung umfasst Mittel in Höhe von max. 150.000 € pro Jahr. Diese sollen für den Aufbau einer Arbeitsgruppe in Berlin verwendet werden. Zudem können daraus: • eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Einstein Visiting Fellow nach den Regeln der aufnehmenden Einrichtung (orientiert an der Qualifikation und der Stellung des Gastes im Heimatland ) sowie • Sachmittel in dem vom Einstein Visiting Fellow für seine Forschungsvorhaben als notwendig erachteten Umfang finanziert werden. Die Förderperiode beträgt zwei Jahre mit einer Ver- längerungsmöglichkeit für nochmals zwei Jahre. Berlin, den 17. Juli 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2012) 2