Drucksache 17 / 10656 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 21. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2012) und Antwort Wirtschaftliche Situation des Berliner Taxi-Gewerbes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Erhebungen, Gutachten oder Zu- sammenstellungen, in denen die wirtschaftliche Situation des Berliner Taxi-Gewerbes dargestellt sind? Antwort zu 1: Solche Veröffentlichungen sind dem Senat nicht bekannt. Frage 2: Gibt es diesbezügliche senatsseitige Dar- stellungen (zu Frage 1) und wie sehen die etwaigen Kernaussagen dazu aus? Antwort zu 2: Entfällt, siehe Antwort zu 1. Frage 3: Ist nach Einschätzung des Berliner Senats der durchschnittlich erwirtschaftete Betrag pro Taxi wirtschaftlich auskömmlich für den/die Betreiber? Frage 4: Wie sehen die jeweiligen ermittlungsfähigen Werte pro Taxi aus (etwaiger Umsatz) und welche Bewertungen oder Handlungsempfehlungen sind daraus ableitbar? Antwort zu 3 und 4: Der Taxi-Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - LABO) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegen keine aussagefähigen Unterlagen und damit keine verlässlichen Zahlen über den Umsatz der Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer vor. Dem LABO werden von den Unternehmerinnen und Unternehmern die erwirtschafteten Umsätze im Rahmen der Verlängerung von Genehmigungen mitgeteilt. Der durchschnittlich mit einer Taxe erwirtschaftete Umsatz liegt danach in der Regel zwischen 25.000 und 50.000 € im Jahr. Er kann aber auch deutlich niedriger oder deutlich höher liegen. Im Einzelfall hängt die Umsatzhöhe auch entscheidend davon ab, ob die Unternehmerin oder der Unternehmer das jeweilige Fahrzeug etwa rund um die Uhr oder nur in einem Schichtbetrieb mit einer einzelnen Fahrerin oder einem einzelnen Fahrer einsetzt. Im Rahmen der Verlängerung von Genehmigungen werden eigene Angaben der Unternehmerinnen und Unternehmer vom LABO einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Für die Festsetzung von Taxitarifen steht die Senatsverwaltung mit den Taxengewerbevertretungen im Kontakt, um der jeweiligen wirtschaftlichen Situation des Gewerbes Rechnung zu tragen. Berlin, den 30. Juli 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2012)