Drucksache 17 / 10 659 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 20. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2012) und Antwort Situation der Erzieher/innen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist Streuung der Gehälter für Erzieher/innen im Land Berlin? Bitte beziffern Sie das niedrigste sowie das höchste Entgelt – jeweils netto und brutto - das zur Zeit von den Bezirksämtern ausgezahlt wird! Zu 1.: Für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten gilt, dass alle Träger, die öffentlich gefördert werden, der Rahmenvereinbarung für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) beigetreten sind. Im Rahmen der Berliner Gutscheinfinanzierung erhalten die Träger eine Finanzierung auf der Basis der in der RV Tag niedergelegten Pauschalen nach Alter und Betreuungsumfang. Über die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher bei Freien Trägern liegen dem Senat keine detaillierten Informationen vor; es ist davon auszugehen, dass die Träger, die eigene Tarifwerke haben, ihre Erzieherinnen und Erzieher danach bezahlen. Die Mehrzahl der Freien Träger hat aber aufgrund ihrer Größe keine Tarifverträge, so dass die Bezahlung aufgrund einzelvertraglicher Regelungen erfolgt. Vergleichbares gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erzieherischen Hilfen, die ausschließlich durch Freie Träger der Jugendhilfe erbracht werden. Für die bei den Kita-Eigenbetrieben von Berlin beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher werden Bruttogehälter nach dem Angleichungs-Tarifvertrag für das Land Berlin gezahlt. Nach dem 01.11.2010 eingestellte Erzieherinnen und Erzieher werden in die Entgeltgruppe 8 eingestuft, vorher eingestelltes Personal ist regelmäßig aufgrund Besitzstandswahrung in der Entgeltgruppe 9 eingruppiert. Gleiches gilt für Erzieherinnen und Erzieher mit besonders schwierigen Aufgaben und/oder besonderer Qualifikation, etwas in der Integration. Die Mittelzuweisung für die Fachkräfte in der ergänzenden Förderung und Betreuung an den Schulen basiert auf der Entgeltgruppe 9 des TV-L. Nettoangaben sind auf Grund der vielfältigen personenbezogenen Merkmale nicht zu ermitteln. 2. Werden Erzieher-/innen, die an der Alice Salomon- Hochschule, der Evangelischen Hochschule oder an der Katholischen Hochschule für Sozialarbeit einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben, für ihre Arbeit als Erzieher/in an Berliner Kindertagesstätten höher vergütet, als Erzieher/innen, die an Fachschulen ihren Fachschulabschluss und ihre staatliche Anerkennung erworben haben? Zu 2.: Die Absolventinnen und Absolventen der drei Hochschulen für Soziale Arbeit werden, wenn sie in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern in der Kindertagesbetreuung arbeiten, wie Erzieherinnen und Erzieher vergütet. Im Übrigen gilt die Beantwortung zu Frage 1. 3. Welche konkreten Anforderungen kommen zurzeit auf Erzieher/-innen in Kindertagesstätten zu? Wieviel Zeit sind für die jeweiligen Aufgaben in der Woche eingeplant? 4. Haben sich die Anforderungen und Aufgaben an den Erzieherberuf in den letzten 10 Jahren, insb. mit der Einführung des Berliner Bildungsprogramms und des Sprachlerntagesbuchs erhöht? Wenn ja: Welche konkreten Aufgaben sind für die Fachkräfte in den letzten Jahren hinzugekommen? Zu 3. und 4.: Die Anforderungen an die sozialpädagogischen Fachkräfte sind im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) sowie in der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) gesetzlich geregelt. § 1 KitaFöG regelt die Aufgaben und Ziele der Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen und beschreibt damit auch die Anforderungen an Träger und Erzieherinnen und Erzieher. In § 11 KitaFöG ist die Personalausstattung nach dem Prinzip der kindbezogenen Berechnung geregelt. § 12 VOKitaFöG präzisiert die Grundsätze für die Ausstattung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 659 mit Fachpersonal. Die Personalausstattung basiert auf dem Prinzip der kindbezogenen Berechnung (s. Antwort zu Frage 5. u. 6.). Absatz 2 beschreibt die Grundsätze für die Ausstattung mit Fachpersonal, in der die in jeder Woche erforderlichen Zeiten insbesondere für die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Fachberatungen, die Elternarbeit, die Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten, sowie die individuelle Vor- und Nachbereitungszeit einbezogen sind. Sie berücksichtigt ebenfalls Zeit für die Umsetzung des verbindlichen einheitlichen Berliner Bildungsprogramms (BBP) einschließlich der Sprachdokumentation. Die Sicherstellung ist Aufgabe jedes Trägers, da die Personalhoheit in seinem Verantwortungsbereich liegt. Die Aufgaben der Erzieherinnen und Erzieher haben sich seit der verbindlichen Einführung des Berliner Bildungsprogramms einschließlich der Sprach-dokumentation qualitativ verändert und sind in den Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher im Bil-dungsprogramm erläutert. Im Berliner Bildungsprogramm steht das Bildungsverständnis im Zentrum, d.h. die Anbindung frühkindlicher Bildungsprozesse an das unmittelbare Erleben des Kindes in seiner Lebenswelt im gesamten Kita-Alltag. Das Bildungsverständnis orientiert sich an der Bedeutsamkeit für das Kind: das Kind in seiner Welt, das Kind in der Kindergemeinschaft sowie im Weltgeschehen erleben, die Welt erkunden. Die Bildungsaufgaben der Erzieherinnen und Erzieher werden durch die Gestaltung des Alltags in der Kita, Spielanregungen und Spielmaterial, Arbeiten in Projekten, Raumgestaltung und Materialausstattung und als durchgängige Aufgabe durch Beobachten, Dokumentieren und die Förderung jedes Kindes umgesetzt. Dabei steht die wirksame, gezielte Unterstützung der individuellen Möglichkeiten eines jeden Kindes in den Bereichen der Ich-Kompetenzen, der sozialen – und Sachkompetenzen sowie der lernmethodischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Zu den Aufgaben gehören weiterhin die Präzisierung der Kita-Konzeptionen auf der Basis des Berliner Bildungsprogramms, die Durchführung von Sprachstandsfeststellungen, die Führung von regelmäßigen Gesprächen über die Entwicklung des Kindes mit den Eltern, eigene Fort- und Weiterbildungen sowie die Durchführung interner und externer Evaluationen entsprechend den Vorgaben gem. § 13 KitaFöG. Den Prozess der Qualitätsentwicklung steuert das „Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung“ (BeKI) seit 2008 im Auftrag des Berliner Senats. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 659 3 5. Wie hoch ist der reale und konkrete Betreuungsschlüssel Kind:Erzieher/in in Kindertagesstätten im Durchschnitt zur Zeit in Berlin? Wie hoch ist die Streuung? Wie hoch ist der höchste, wie beziffert sich der kleinste Wert? Unter- oder übersteigt dieser die vorgeschriebene Personalbemessung für das sozialpädagogische Fachpersonal im §11 KiFöG? 6. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um zu hohe Betreuungsrelationen gemäß der Personalbemessung für das sozialpädagogische Fachpersonal im §11 KiFöG zu senken? Zu 5. und 6.: Die wesentlichen Anforderungen an das Personal und die Personalausstattung sind im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) §§ 10 ff und in der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) §§ 11 ff verbindlich geregelt. Die Personalausstattung stellt sich wie nachfolgend dar: ab 01.08.2011* A lte r Betreuungsumfang Personalschlüssel Personalanteil je Kind nach VOKitaFöG - ganztags erweitert (Zuschlag gem. § 15 VOKitaFöG) 0,213 - ganztags (1:5) 0,198 - teilzeit (1:6) 0,165 0 - 2 J ah re - halbtags (1:8) 0,124 - ganztags erweitert (Zuschlag gem. § 15 VOKitaFöG) 0,180 - ganztags (1:6) 0,165 - teilzeit (1:7) 0,141 2 - 3 J ah re - halbtags (1:9) 0,110 - ganztags erweitert (Zuschlag gem. § 15 VOKitaFöG) 0,125 - ganztags (1:9) 0,110 - teilzeit (1:11) 0,090 3 Ja hr e - Sc hu le in tr itt - halbtags (1:14) 0,071 für Integrationskinder nach § 16 (1) VOKitaFöG (0,25 :1) 0,25 für Integrationskinder nach § 16 (2) VOKitaFöG (0,50 :1) 0,50 für Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben nach § 18 VOKitaFöG (1:100) 0,01 K in db ez og en e Zu sc hl äg e für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache nach § 17 VOKitaFöG (1:59) 0,017 Leitungsanteil gem. § 19 (2) VOKitaFöG 01.01.2011 bis 31.12.2012 (1:140) 0,0072 ab 01.01.2013 (1:120) 0,0084 * einheitliche Personalstellenanteile in West/Ost Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 659 In den Jahren 2010 und 2011 wurde der Personalschlüssel für Kitakinder verbessert. Dadurch kann sich jede Erzieherin und jeder Erzieher den Kindern noch individueller widmen und sie individueller fördern. Ebenso wurde der Personalanteil für die Leitung einer Kita verbessert. Ab einer Anzahl von 140 Kindern ist die Leitungskraft einer Kindertagesstätte ausschließlich für die Leitungsaufgaben zuständig. Am 1. Januar 2013 wird dieser Anteil nochmals erhöht. Die Leitung einer Kindertagesstätte wird dann bereits ab 120 Kindern für ihre Leitungsaufgaben freigestellt werden. Die gesetzeskonforme Ausstattung mit Fachpersonal ist Aufgabe jedes einzelnen Trägers. Es liegt darüber hinaus in der Verantwortung der Träger, das Personal so einzusetzen, dass der gesetzliche Auftrag der Kindertagesbetreuung und die damit verbundenen Aufgaben, bspw. die Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms, erfüllt werden. Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind gemäß § 47 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) u.a. verpflichtet, konkrete Angaben zum pädagogischen Betreuungspersonal mitzuteilen. Im Rahmen der sogenannten Interventionsaufsicht (Aufsicht im laufenden Betrieb) prüft die Kindertagesstättenaufsicht die Personalausstattung im Hinblick auf die Erfüllung des Fachkräftegebots im Abgleich mit den Belegungsdaten in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen. Werden Verstöße gegen die Regelungen des Kinder- tagesförderungsgesetzes (KitaFöG) und/oder der dazu erlassenen Rechtsverordnung (VOKitaFöG) festgestellt, kommen u.a. nachträgliche Auflagenerteilungen zu den für jede einzelne Kindertagesstätte bestehenden Betriebserlaubnissen in Betracht, um die erforderliche ErzieherKind -Relation herzustellen. Eine festgestellte Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Mindestpersonalausstattung stellt eine Pflichtverletzung im Sinne des § 7 der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) dar und kann ggf. die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen. Eine Erhebung oder vergleichende Bewertung von Durchschnittspersonalausstattungen, von Streuungen oder personellen Unterausstattungen ist weder zielführend noch möglich und erfolgt daher nicht. 7. Wieviele Erzieher/innen arbeiten zurzeit in Berlin, die ihren Abschluss nicht in Berlin erworben haben? Wieviele haben davon ihren Abschluss in anderen Bundesländern erworben, wieviele in anderen Staaten? Zu 7.: Dem Senat liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Erzieher/innen arbeiten in Berlin ohne staatliche Anerkennung? In welchen Einrichtungen und Bereichen sind Erzieher/innen ohne staatliche Anerkennung tätig? Auf welcher rechtlichen Grundlage findet deren Einstellung statt? Zu 8.: Das Fachkräftegebot ist wesentliches Kernelement des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG). In Berlin können deshalb nur Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten arbeiten, die über eine staatliche Anerkennung oder vergleichbare Abschlüsse (Erzieherinnen und Erzieher aus dem Beitrittsgebiet) verfügen oder über die Quereinstiegsregelungen (s. Antwort zu Frage 9) in den Kindertagesstätten arbeiten. 9. Wie viele sogenannte „Quereinsteiger/innen“ arbeiten zur Zeit als Erzieher/in in Berlin? In welchen Ein-richtungen und Bereichen sind diese tätig? Auf welcher rechtlichen Grundlage findet deren Einstellung statt? Zu 9.: Gemäß § 11, Abs. 3 der Kinder- tagesförderungsverordnung (VOKitaFöG), können in begründeten Einzelfällen sog. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger anerkannt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Hierbei kann es sich z.B. um Personal handeln, das für die Realisierung einer besonderen Konzeption der Einrichtung eingesetzt wird oder um Fachkräfte aus sog. verwandten Berufen, die aufgrund der bisherigen beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen. Den größten Teil der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger stellen mit einem Anteil von rund 80 % Personen in berufsbegleitender Teilzeitausbildung. Insgesamt sind in den Berliner Kindertagesstätten 1.416 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (Stand 31.05.2012) nach der oben genannten Regelung tätig. 4 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 659 5 10. Wieviele Quereinsteiger/innen werden pro Monat von den JobCentern Berlins als Erzieher/in an verschiende pädagogische Einrichtungen vermittelt? der Bundesagentur für Arbeit monatlich abgegangen sind, jedoch kann nicht separat unterschieden werden, auf welchem Wege seinerzeit die Ausbildung absolviert wurde. Demnach kann auch nicht dargestellt werden, wie viele „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ monatlich integriert werden. Folgende Gesamtstatistik liegt für Januar 2011 bis Juni 2012 vor: Zu 10.: Die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Berlin-Brandenburg gab zu dieser Frage folgende Information: Es ist zwar statistisch ausweisbar, wie viel Erzieherinnen und Erzieher aus der Arbeitslosenstatistik Arbeitsmarktstatistik Abgang an Arbeitslosen in der Berufsgruppe 8311 (Berufe i.d. Kinderbetreuung, -erziehung) der KldB 2010 Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Zeitreihe, Datenstand: Juni 2012 davon: Insgesamt Land Berlin Land Bandenburg Berichtsmonat 1 2 3 Jan 11 1 665 475 190 Feb 11 2 828 585 243 Mrz 11 3 795 560 235 Apr 11 4 718 530 188 Mai 11 5 647 468 179 Jun 11 6 699 492 207 Jul 11 7 665 435 230 Aug 11 8 1.159 775 384 Sep 11 9 1.155 796 359 Okt 11 10 956 696 260 Nov 11 11 1.087 803 284 Dez 11 12 866 634 232 Jan 12 13 721 537 184 Feb 12 14 921 707 214 Mrz 12 15 861 654 207 Apr 12 16 726 550 176 Mai 12 17 872 680 192 Jun 12 18 648 483 165 Erstellungsdatum: 28.06.2012, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 140117 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 659 11. Ist dem Senat bekannt, dass Erzieher/innen das Land Berlin verlassen, um in anderen Bundesländern den Beruf des Erziehers in Kindertagesstätten zu ergreifen, obwohl in Berlin ein Fachkräftemangel vorherrscht? Welche konkreten Gründe sind dem Senat bekannt, die Erzieher/innen angeben, wenn sie sich dafür entscheiden, das Land Berlin zu verlassen? Welche Maßnahmen leitet hieraus der Senat ab, um jene beruflich bedingten Umzüge zu verhindern? Zu 11.: Dem Senat sind solche Erkenntnisse nicht bekannt. Die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher verbleibt einer Befragung aus Rheinlad-Pfalz zufolge eher an ihrem Lebensort. Dem Senat liegen lediglich Hinweise vor auf eine geringe Zahl von Erzieherinnen und Erziehern aus den Randgebieten Berlins, die eine Tätigkeit in Brandenburg aufgenommen haben. Gleichzeitig arbeiten Erzieherinnen und Erzieher aus Brandenburger Umlandgemeinden in Berliner Kindertagesstätten . 12. Was gedenkt der Senat zu tun, um den Fachkräftemangel an Berliner Kitas zu reduzieren? 13. Was gedenkt der Senat zu tun, um den zu erwarten Fachkräftemangel in der Hortbetreuung der Kinder an Ganztagsschulen zu reduzieren? 14. Was gedenkt der Senat zu tun, um den zu erwarten Fachkräftemangel in der Jugendarbeit zu reduzieren? Zu 12., 13. und 14.: Der Senat hat bereits vor einigen Jahren begonnen, den sich abzeichnenden Fachkräftebedarf entgegen zu steuern. Die Ausbildungskapazitäten wurden und werden weiter erhöht. Vor allem durch Neuzulassungen von Privatschulen stieg die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik von 3.313 im Schuljahr 2006/2007 auf 5.595 im Schuljahr 2011/2012. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2012/2013 wurden die Ausbildungsplatzkapazitäten in öffentlicher Trägerschaft ebenfalls um weitere 50 Plätze erweitert. Die vor zwei Jahren eingeführten Regelungen zum Quereinstieg in Tageseinrichtungen für Kinder wurden im vergangenen Jahr modifiziert: ƒ Das Verfahren zur Prüfung verwandter Berufsgruppen wurde vereinfacht durch eine einheitliche Festlegung über den zeitlichen Umfang und die Inhalte der Fortbildungen. ƒ Die Anerkennung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger erfolgt mit verbindlicher Anmeldung für den Zertifikatskurs. ƒ Eine Quotenverbesserung wurde eingerichtet für • bilinguale Einrichtungen im Ausnahmefall bis zu 30 % • Kleinsteinrichtungen – im begründeten Einzelfall Überschreitung der 20 % ƒ Die sechsmonatige einschlägige Berufspraxis kann durch ein Praktikum in einer Einrichtung der Jugendhilfe ersetzt werden. ƒ Der Bestandsschutz für Personen aus verwandten Berufen wurde von 6 auf 4 Jahre verkürzt. Derzeit wird geprüft, ob weitere Erweiterungen bzw. Änderungen dieser Regelungen vorgenommen werden können. Berlin, den 23. Juli 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012) 6