Drucksache 17 / 10 664 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 26. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2012) und Antwort Bezug von ergänzenden Leistungen nach dem SGB II und SGB III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft in erster Linie Sachver- halte, die die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) um Stellungnahme gebeten, welche der Beantwortung der Fragen zugrunde liegt. Die Regionaldirektion teilt in ihrer Stellungnahme hinsichtlich der statistischen Daten mit, dass Daten zum SGB II nur mit 3-monatiger Wartezeit, solche aus der Verknüpfung mit der Beschäftigtenstatistik mit 6- monatiger Wartezeit ausgewertet werden. Es wurde bei Auswertungen immer der möglichst aktuellste Berichtsmonat gewählt. Für das bessere Verständnis hinsichtlich der Begriffs- bestimmungen im Geschäftsbereich der Bundesagentur wurde als Anlage 6 eine umfassende Begriffserläuterung zur Thematik „Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern“ beigefügt. 1. Wie hat sich die Zahl der erwerbstätigen LeistungsempfängerInnen in den Jahren 2007 bis 2011 in Berlin entwickelt? (Bitte sämtliche Zahlen geschlechtsdifferenziert ausweisen) 2. Wie viele erwerbstätige LeistungsempfängerInnen gibt es aktuell in Berlin und wie ordnen sich diese den jeweiligen Bedarfsgemeinschaftstypen zu? (Stand Juni 2012) Zu 1. und 2.: Die Antworten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. 3. Wie viele der LeistungsempfängerInnen üben eine Vollzeitbeschäftigung, wie viele eine Teilzeitbeschäftigung und wie viele eine geringfügige Beschäftigung aus? 4. Wie viele davon sind a. im Dienstleistungssektor (Bitte wenn möglich die Branchen einzeln ausweisen), b. in der Leiharbeitsbranche, c. im öffentlichen Dienst oder in einem Unter- nehmen des öffentlichen Sektors beschäftigt? (Bitte für jeden Bereich jeweils die Anzahl der Vollzeit - und Teilzeitbeschäftigten ausweisen) Zu 3. und 4.: Die Differenzierung nach Vollzeit- und Teilzeittätigkeit aus dem Merkmal der Beschäftigtenstatistik ist aktuell aus technischen Gründen leider nicht möglich. Als Hilfslösung wurde die Auswertung nach sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung betrachtet (siehe dazu Anlage 3). 5. Wie viele LeistungsbezieherInnen bezogen bzw. beziehen über einen längeren Zeitraum (länger als neun Monate und ganzjährig) ergänzende Leistungen? (Bitte Zahlen für die Jahre 2007 bis 2011 ausweisen und differenziert nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung) 6. Wie viele der LeistungsbezieherInnen, die über einen längeren Zeitraum bzw. ganzjährig ergänzende Leistungen beziehen, sind alleinerziehend? (Bitte Entwicklung für die Jahre 2007 bis 2011 darstellen) 7. Wie viele der LeistungsbezieherInnen, die gering- fügig beschäftigt waren, konnten in eine Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigung wechseln und wie viele konnten in der Folge ihren Leistungsbezug beenden? (Bitte Entwicklung für die Jahre 2007 bis 2011 darstellen) Zu 5.-7.: Längsschnittbetrachtungen dieser Art können durch den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit leider nicht abgebildet werden. 8. Wie viele der LeistungsempfängerInnen üben eine selbstständige Tätigkeit aus und wie viele davon haben daraus ein Einkommen, das nicht höher als 400 Euro liegt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 664 Zu 8.: Die Antwort ist der Anlage 4 zu entnehmen. 9. Wie viele der selbstständigen LeistungsbezieherIn- nen bezogen bzw. beziehen über einen längeren Zeitraum (länger als neun Monate und ganzjährig) ergänzende Leistungen? (Bitte Zahlen für die Jahre 2007 bis 2011) Zu 9.: Längsschnittbetrachtungen dieser Art können durch den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit leider nicht abgebildet werden. 10. Wie viele der im Rahmen des Programms „Job- offensive“ bisher insgesamt vermittelten Personen sind nach wie vor auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen? (Bitte differenziert nach Vollzeit-, Teilzeit - und geringfügiger Beschäftigung ausweisen) Zu 10.: Eine derartige Auswertung ist nach Aussage der Regionaldirektion statistisch leider nicht möglich. 11. Wurden im Jahr 2011 Sanktionen nach SGB II § 31 ff gegenüber erwerbstätigen bzw. selbstständigen LeistungsbezieherInnen verhängt? Wenn ja, in welcher Größenordnung und mit welchen Begründungen? Wie entwickelte sich diese Zahl in den Jahren 2007 bis 2011? Zu 11.: Die Antwort ist den Anlagen 5a und 5b zu ent- nehmen. 12. Gibt es Maßnahmen seitens der Jobcenter bzw. der zuständigen Senatsverwaltung, die darauf abzielen, erwerbstätigen LeistungsempfängerInnen, die in Teilzeitoder geringfügig beschäftigt sind, den Einstieg in eine existenzsichernde Beschäftigung zu ermöglichen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden aktuell durchgeführt und wie viele Personen werden gefördert? Zu 12.: Seitens der Berliner Jobcenter gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Initiativen, die individuell darauf abzielen, erwerbstätige Leistungsberechtigte zu fördern, damit sich ihre Beschäftigungen in auskömmliche und existenzsichernde Tätigkeiten wandeln. Da die Entscheidungen über die Einrichtung der speziellen Maßnahmen bei den jeweiligen Jobcentern liegen und es unterschiedliche zielgruppenspezifische Ausprägungen gibt, werden beispielhafte Maßnahmen /Initiativen benannt: Zielgruppen: erwerbstätige Leistungsberechtigte: • Initiativen zur Einrichtung von Teilzeitquali- fizierungsmaßnahmen, damit auch erwerbstätige Leistungsberechtigte neben ihrer Beschäftigung teilnehmen können, um selbige ggf. auszubauen bzw. Konkurrenzfähigkeit im Wettbewerb um anderweitige existenzsichernde Beschäftigung zu erhalten; • Einführung einer Umwandlungspauschale für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine geringfügige Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umwandeln (unter Berücksichtigung sonstiger Voraussetzungen) • CoachingCenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit geringem Einkommen; • TrainingsCenter Nebenverdienst; • Aktivierungscenter für erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte mit Nebeneinkommen; selbstständige erwerbsfähige Leistungsberechtigte: • Einrichtung von Arbeitskreisen bzw. Projekt- gruppen, um die Betreuung von selbstständigen erwerbstätigen Leistungsberechtigten zu optimieren; • Einrichtung spezieller Teams in den Jobcentern, die ausschließlich Selbstständige und deren Bedarfsgemeinschaft ganzheitlich beraten, betreuen und individuell fördern; • Einzelfallberatung für Selbstständige • CoachingCenter für Selbstständige Eine Quantifizierung der Teilnehmerbestände ist nach Aussage der Regionaldirektion leider nicht möglich, da es zum Beispiel Maßnahmen gibt, an denen sowohl arbeitslose als auch erwerbstätige Leistungsberechtigte gleichzeitig teilnehmen. Systemseitig kann beim Anstoßen eines Zählprozesses nicht nach den beiden Eigenschaften differenziert werden, das Ergebnis wäre nicht valide. Ferner gibt es differenzierte Verweildauern in Maßnahmen , unterschiedliche Durchführungstermine und dynamische Teilnehmerstämme, es können berlinweit keine gesicherten Angaben gemacht werden. Berlin, den 19. Juli 2012 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jul. 2012) 2 ka17-10664 ka17-10664Anl