Drucksache 17 / 10 665 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 19. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2012) und Antwort Arbeitgeber-Institut zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie sind in die Antworten einbezogen. 1. Ist dem Senat die Gründung eines Instituts mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeits-bedingungen im Krankenhaus auf Initiative von Charité, Vivantes, Unfallklinikum Berlin und den DRK-Kliniken bekannt, und wenn ja, wie begleitet der Senat diese Initiative? Zu 1.: Die Gründung des Instituts ist einerseits von den Unternehmensleitungen von Vivantes, Charité und DRK-Kliniken und andererseits der Vierhaus Unternehmensberatung initiiert worden. Dies ist dem Senat teilweise bekannt und er begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung. 2. Wann und zu welchem Zweck wird das Institut gegründet? Zu 2.: Die Gründung des Instituts könnte noch in diesem Jahr erfolgen; eine endgültige Entscheidung über die Gründung als solche und den Zeitpunkt ist jedoch noch nicht gefallen. Der Zweck ist von dem Gedanken der Gründer getragen, dass Krankenhäuser künftig verstärkt Anstrengungen unternehmen müssen, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Kliniken dauerhaft attraktiv und bezahlbar auszugestalten. Das betrifft insbesondere Themenfelder wie • die Weiterentwicklung von Arbeitsbedingungen, um die Vereinbarkeit von beruflichen, persönlichen und familiären Interessen besser zu vereinbaren, • die Etablierung von strukturierten Formen der Personalentwicklung, die wirksam auf den künftigen Personalbedarf ausgerichtet sind, • die Überprüfung von klassischen Tätigkeitszuordnungen und Entwicklung von neuen Funktionen sowie • die Weiterentwicklung von Arbeitszeitsystemen, die die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Erfordernisse der Kliniken noch enger miteinander verzahnt. 3. Werden in der Arbeit des Instituts auch nicht- ärztliche Krankenhausbeschäftigte berücksichtigt, wenn ja welche und inwieweit; wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus zu verbessern, betrifft ärztliche wie nichtärztliche Berufsbilder. Im Sinne der unter Ziffer 2. genannten Themenfelder soll sich die Arbeit des Instituts daher mit allen klinischen Berufsgruppen befassen. 4. Wie beurteilt der Senat die Perspektive des Instituts als einen strategischen und konzeptionellen Tarifverbund in Berlin? Zu 4.: Es ist nicht Sinn und Zweck des Instituts, an die Stelle heute bestehender Tarifpartner zu treten. 5. Sind zukünftig abgestimmte Tarifverhandlungen der vier Häuser, aber auch mögliche gleichzeitige Tarifauseinandersetzungen mit diesen vier Häusern zu erwarten? Zu 5.: Die Eigenständigkeit der Gründer bei ihren Tarifstrategien und -abschlüssen wird durch die Errichtung des Instituts nicht berührt. Insbesondere ist die Inanspruchnahme von Leistungen des Instituts losgelöst von einer Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10665 6. In welcher Rechtsform wird das Institut gegründet und wer ist/sind der/die Träger? Zu 6.: Nach derzeitigem Stand ist das Institut rechtlich unselbständig. Sein Rechtsträger wäre die Vierhaus Unternehmensberatung AG. 7. Sind die vier initiativen Berliner Medizin- einrichtungen Träger des Institutes oder alleinige Auftraggeber? Zu 7.: Als Träger ist wie in der Antwort zu 6. genannt, die Vierhaus Unternehmensberatungs-gesellschaft AG vorgesehen. Vivantes, Charité und DRK-Kiniken sind zunächst die alleinigen Auftraggeber des Instituts. Perspektivisch sollen durchaus aber auch weitere Krankenhausträger Leistungen des Instituts in Anspruch nehmen können. 8. Ist für die Gründung des Instituts die Zustimmung der Aufsichtsgremien der Häuser notwendig? Wenn ja, wie haben sich die Vertreterinnen und Vertreter des Senats inhaltlich positioniert bzw. wie wollen sie sich positionieren? 9. Wie wird das Institut finanziert? Zu 8. und 9.: Da die Entscheidung zur Gründung des Instituts noch nicht endgültig getroffen wurde und der Senat bisher noch nicht umfassend informiert ist, kann die Frage einer notwendigen Befassung der Aufsichtsräte nicht abschließend beantwortet werden. Ob Zustimmungserfordernisse in den Aufsichtsräten von Vivantes und Charité bestehen, wird u. a. auch abhängig sein von der Art und dem Umfang der abzuschließenden Verträge. Nach Auskunft der Vivantes GmbH und der Charité würde sich das Institut jedoch aus Beiträgen der Auftraggeber auf der Grundlage von schuldrechtlichen Vereinbarungen refinanzieren, die auf Grund der Höhe oder ihrer Bedeutung keinem Zustimmungsvorbehalt unterliegen würden. Zu den DRK-Kliniken kann der Senat keine Aussage treffen. 10. Gibt es eine finanzielle oder andersartige Beteiligung oder Engagement des Berliner Senats? Zu 10.: Nein. Berlin, den 31. Juli 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2012) 2